Führt das EWärmeG zu einem Modernisierungsstau?

Eine 2015 durch­ge­führ­te Stu­die des Bun­des­ver­ban­des der Deut­schen Hei­zungs­in­dus­trie (BDH) besagt, dass 67 % aller deut­schen Wär­me­er­zeu­ger nicht effi­zi­ent arbei­ten, sprich nicht auf dem Stand neue­rer Tech­nik sind. Ledig­lich 16 % der knapp 21 Mio. Heiz­an­la­gen arbei­ten ziel­füh­rend und 17 % nut­zen sogar Erneu­er­ba­re Ener­gien und ver­sor­gen das zu behei­zen­de Gebäu­de effek­tiv mit Wär­me. Die Zah­len ver­deut­li­chen, dass ein Anstieg der Moder­ni­sie­rungs­maß­nah­men erfor­der­lich ist, um die Kli­ma­zie­le der Bun­des­re­pu­blik zu erfül­len. Inwie­weit das baden-würt­tem­ber­gi­sche Erneu­er­ba­re-Wär­me-Gesetz sei­nen Bei­trag dazu leis­tet wird aktu­ell stark diskutiert.

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Das EWärmeG im Kreuzfeuer des BDH

Nut­zungs­pflich­ten qua Ord­nungs­recht im Bestand im Fal­le von Bestands­sa­nie­run­gen wir­ken kon­tra­pro­duk­tiv und zemen­tie­ren den seit Jah­ren anhal­ten­den Moder­ni­sie­rungs­stau. Das Bun­des­land Baden-Würt­tem­berg ist bei der Hei­zungs­mo­der­ni­sie­rung vom bun­des­wei­ten Spit­zen­rei­ter zum Schluss­licht abge­rutscht und lässt damit immense Effi­zi­enz- und CO2-Min­de­rungs­po­ten­tia­le ungenutzt.

– BDH-Prä­si­dent Man­fred Greis | Quel­le: presseportal.de

Der BDH ist vom Wär­me­ge­setz aus Baden-Würt­tem­berg nicht über­zeugt und kri­ti­siert es nach Durch­sicht aktu­el­ler Zah­len dras­tisch. Seit 2008 beob­ach­tet der Ver­band die Moder­ni­sie­rungs­ent­wick­lun­gen des baden-würt­tem­ber­gi­schen Hei­zungs­mark­tes im deutsch­land­wei­ten Ver­gleich. Vor der Durch­set­zung der Richt­li­ni­en und auch vor der Novel­lie­rung des Geset­zes konn­te ein star­ker Anstieg der Moder­ni­sie­rungs­maß­nah­men ver­zeich­net wer­den. Die­ses aller­dings ohne eine nen­nens­wer­te Inte­gra­ti­on von Erneu­er­ba­ren Ener­gien. Die­sen Anstieg benennt der BDH aller­dings nicht als Erfolg, viel­mehr macht er das ratio­na­le Ver­hal­ten der Bür­ger bezüg­lich anste­hen­der Vor­schrif­ten ver­ant­wort­lich. Die jüngs­ten Zah­len sei­en nun ein end­gül­ti­ges Indiz für den Fehl­schlag des Geset­zes. Laut einer Hoch­rech­nung für das Jahr 2016 sei der Hei­zungs­markt um 14 % im Ver­gleich zu 2015 gesun­ken. Damit schnei­de Baden-Würt­tem­berg im Bun­des­län­der­ver­gleich sehr schlecht ab. BDH-Prä­si­dent Man­fred Greis schreibt die­ses den Vor­schrif­ten zu. Man brau­che viel­mehr Anrei­ze zur Moder­ni­sie­rung als Gebo­te und Verbote. 

Berechtigte Kritik oder reine Stimmungsmache?

Die Deut­sche Auf­trags­agen­tur (DAA) hält mit einer Stu­die dage­gen. Die Agen­tur ist ein in Deutsch­land füh­ren­der Anfra­ge­ver­mitt­ler im Hei­zungs­sek­tor und konn­te auf Daten­ba­sis von 50.000 ver­mit­tel­ten Hei­zungs­an­fra­gen aus dem ver­gan­ge­nen Jahr den Ergeb­nis­sen des BDH die Stirn bie­ten. Die Aus­wer­tung der Anfra­gen rund um die Neu­in­stal­la­ti­on, den Aus­tausch sowie die Repa­ra­tur und War­tung von Hei­zun­gen hat gezeigt, dass Baden-Würt­tem­berg noch immer die Spit­zen­po­si­ti­on im Bun­des­län­der­ver­gleich ein­nimmt. Im Ver­hält­nis zu den ansäs­si­gen Ein­woh­nern kann das Land näm­lich über­durch­schnitt­lich vie­le Anfra­gen aus dem Hei­zungs­be­reich ver­zeich­nen. Eine beson­de­re Vor­rei­ter­stel­lung nimmt Baden-Würt­tem­berg bezüg­lich des Ein­sat­zes von Erneu­er­ba­ren Ener­gien ein. 38 % aller Anfra­gen belie­fen sich näm­lich auf Öko-Hei­zun­gen. Hier­un­ter fal­len 27 % Erneu­er­ba­re Heiz­sys­te­me wie Wär­me­pum­pen und Pel­let­hei­zun­gen und 11 % Solar­ther­mie-Unter­stüt­zung. Die­ses Ergeb­nis spie­gelt auch der baden-würt­tem­ber­gi­sche Ener­gie­be­richt 2016 wie­der. Die­ser stützt sich auf Daten aus dem Jahr 2014 und zeigt, dass der Ein­satz von Erneu­er­ba­ren Ener­gien um 0,2 % im Ver­gleich zum Vor­jahr gestie­gen ist. Aus­schlag­ge­bend für die­se posi­ti­ve Ent­wick­lung ist vor allem die Nach­fra­ge nach Solar­ther­mie. So wur­den die durch Son­nen­en­er­gie ange­trie­be­nen Anla­gen zu 13,2 % stär­ker genutzt als 2013. 

Das EWär­meG dient dazu, mehr erneu­er­ba­re Ener­gien bei der Gebäu­de­hei­zung ein­zu­set­zen. Das ist ein qua­li­ta­ti­ver Ansatz, kein quan­ti­ta­ti­ver. Dar­an muss sich das EWär­meG mes­sen las­sen und zwar über einen län­ge­ren Zeitraum.

– BW-Umwelt­mi­nis­ter Franz Unter­stel­ler | Quel­le: Pres­se­mit­tei­lung des UM

Die­se Daten zei­gen: So ein­fach ist das EWär­meG nicht zu kri­ti­sie­ren. Baden-Würt­tem­bergs Umwelt­mi­nis­ter Franz Unter­stel­ler äußert sich zu der har­schen Kri­tik des BDH, indem er auf die unzu­rei­chen­de Daten­la­ge ver­weist. Solan­ge es noch kei­ne aus­rei­chen­de Eva­lua­ti­on des EWär­meG gäbe, sei alle Kri­tik vor allem Stim­mungs­ma­che. Schließ­lich zie­le das Gesetz auch nicht pri­mär auf einen Anstieg der Moder­ni­sie­run­gen an, son­dern viel­mehr auf die Aus­deh­nung des Ein­sat­zes von Erneu­er­ba­ren Ener­gien. Die Zah­len des DAA zei­gen die posi­ti­ve Ent­wick­lung dank der Richtlinien. 

Auch wenn die DAA-Stu­die kei­nen ein­deu­ti­gen Zusam­men­hang zwi­schen der erhöh­ten Anzahl an Anfra­gen nach Erneu­er­ba­ren Ener­gien und der Umset­zung des EWär­meG zei­ge, so sei der Rück­schluss hier­auf durch­aus plau­si­bel. Es lässt sich zumin­dest dar­aus ent­neh­men, dass das Inter­es­se an Erneu­er­ba­ren Ener­gien im Hei­zungs­be­reich in Baden-Würt­tem­berg höher ist als im Rest der Bun­des­re­pu­blik. Dies ent­spricht der Ziel­rich­tung des EWär­meG, qua­li­ta­ti­ve Ver­bes­se­run­gen im Hei­zungs­be­reich durch den gestei­ger­ten Ein­satz erneu­er­ba­rer Ener­gien anzustoßen.

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Sicher ist, dass vor allem nach die­ser Kri­tik das Erneu­er­ba­re-Wär­me-Gesetz mit Adler­au­gen beob­ach­tet wird. Vor allem die geplan­te Eva­lua­ti­on der Vor­schrif­ten wird sehn­lichst erwar­tet. Die­se wur­de bereits durch das Umwelt­mi­nis­te­ri­um in Auf­trag gege­ben. Ob die­ser Eva­lua­ti­ons­be­richt zu noch mehr Kri­tik oder viel­leicht doch zu einer Nach­ah­mung ande­rer Bun­des­län­der führt, bleibt nun abzuwarten.

  • Verbindliche Aussagen zum EWärmeG nur von Ihrer unteren Baurechtsbehörde!

    Wir möchten Sie mit diesem Ratgeber – hochgeladen am 12. November 2019 – nach besten Wissen und Gewissen über die Anforderungen im EWärmeG, die Erfüllungsoptionen und angrenzende Themen informieren. Unsere Informationen können trotz unserer stetigen Bemühungen jedoch veraltet oder fehlerhaft sein und stellen somit keine Beratung dar. Fragen Sie für verbindliche Auskünfte zum EWäremG die für Sie zuständige untere Baurechtsbehörde.

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