Dämmung der Wand im EWärmeG

Die Außen­wand­däm­mung ist neben der Dach- und der Kel­ler­de­cken­däm­mung die drit­te Mög­lich­keit als ein­zel­ne Dämm­maß­nah­me im EWär­meG (bis zu den vol­len 15 %) ange­rech­net zu wer­den. Begrün­det ist das durch den gro­ßen Ener­gie­ein­spar­ef­fekt des äuße­ren Wär­me­schut­zes. Die Außen­wand muss um min­des­tens 20 % bes­ser gedämmt sein, als für Bestands­ge­bäu­de gesetz­lich vor­ge­schrie­ben ist (sie­he GEG, ehe­mals EnEV). Die Ziel­grö­ße ist dabei ein Wär­me­durch­gangs­ko­ef­fi­zi­ent (U‑Wert) von min­des­tens 0,192 W/​m²K. Die Dämm­maß­nah­me kann auch schon in der Ver­gan­gen­heit durch­ge­führt wor­den sein.

Antei­li­ge Berech­nung im EWär­meG – Däm­mung der Außenwand 

Wenn nur ein Teil der Außen­wand­flä­che mit einem aus­rei­chen­den U‑Wert (sie­he oben) gedämmt wur­de, ist auch eine antei­li­ge Anrech­nung nach § 11.5 Satz 1 EWär­meG durch die fol­gen­de For­mel möglich:

Anteil Däm­mung [%] = gedämm­te Flä­che der Außen­wand [m²] /​ gesam­te Flä­che der Außen­wand [m²]

Der Erfül­lungs­grad kann wie folgt berech­net werden:

Erfül­lungs­grad [%] = Anteil Däm­mung [%] /​ 15 % × 100 %

Verbindliche Aussagen zum EWärmeG nur von Ihrer unteren Baurechtsbehörde!

Wir möch­ten Sie auf die­ser Web­sei­te nach bes­ten Wis­sen und Gewis­sen über die Anfor­de­run­gen im EWär­meG und die (tech­ni­schen) Erfül­lungs­op­tio­nen infor­mie­ren. Dabei sol­len Wege auf­zeigt wer­den, wie Sie die Vor­ga­ben für Ihr Wohn­ge­bäu­de best­mög­lich rea­li­sie­ren kön­nen. Unse­re Infor­ma­tio­nen kön­nen trotz unse­rer ste­ti­gen Bemü­hun­gen jedoch ver­al­tet oder feh­ler­haft sein und stel­len somit kei­ne Bera­tung dar. Fra­gen Sie für ver­bind­li­che Aus­künf­te die für Sie zustän­di­ge unte­re Baurechtsbehörde.

Kombination mit anderen Erfüllungsoptionen – beispielsweise mit dem Sanierungsfahrplan

Sind Teil­flä­chen der Außen­wand in der gefor­der­ten Qua­li­tät gedämmt, sind die­se ent­spre­chend antei­lig im Erneu­er­ba­re-Wär­me-Gesetz anre­chen­bar. Bau­tei­le, die den gefor­der­ten U‑Wert nicht errei­chen, dür­fen nicht ein­be­zo­gen werden.

Der Wär­me­durch­gangs­ko­ef­fi­zi­ent (U‑Wert) bestimmt die Qua­li­tät der Däm­mung. Je nied­ri­ger der U‑Wert, des­to effi­zi­en­ter ist die Däm­mung. Die not­wen­di­ge Dämm­stär­ke für Außen­wän­de beträgt abhän­gig vom Auf­bau und Dämm­stoff in der Regel zwi­schen 16 und 18 cm.

Hat bei­spiels­wei­se ⅓ der gesam­ten Fas­sa­den­flä­che einen U‑Wert kleiner/​gleich 0,192 W/​m²K, sind die Anfor­de­run­gen des EWär­meG zu ⅓ (5 %) erfüllt.

Eine Kom­bi­na­ti­on mit ande­ren Dämm‑, Ersatz­maß­nah­men oder Erneu­er­ba­ren Ener­gien ist mög­lich. Eine ener­ge­ti­sche Vor-Ort-Erst­be­ra­tung mit dem Sanie­rungs­fahr­plan als Bera­tungs­be­richt ist beson­ders sinn­voll, so dass Sie aus öko­no­mi­scher und öko­lo­gi­scher Sicht die bes­te ener­ge­ti­sche Lösung für Ihr Wohn­ge­bäu­de finden.

Baulicher Wärmeschutz wird vom BAFA gefördert!

Im Rah­men der För­de­rung des bau­li­chen Wär­me­schut­zes des BAFA kann der Sanie­rungs­fahr­plan im Sanie­rungs­fall zu einem wei­te­ren 5 % Zuschuss füh­ren (iSFP-Bonus).

Durch die Erstel­lung des Sanie­rungs­fahr­pla­nes wer­den Ihnen oben­drein 5 % Erfül­lung im EWär­meG gut­ge­schrie­ben. Der Sanie­rungs­fahr­plan wird mit bis zu 80 % vom Staat geför­dert (Eigen­an­teil ab 325 €) und gilt damit als sozialverträglich.

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Unser Inge­nieur-Team besteht aus qua­li­fi­zier­ten Fachplaner:innen mit je 15+ Berufs­jah­ren und einem (Fach)Hochschulabschluss, sowie Ein­tra­gun­gen in meh­re­ren Inge­nieur­kam­mern und wei­te­ren Qualifikationen:

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