Endbericht im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Heidelberg, Berlin, Freiburg, Karlsruhe, Rottenburg, 31. Oktober 2018 |

Inhalt
Abkürzungsverzeichnis
BAFA | Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle |
BDH | Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie |
EE | Erneuerbare Energien |
EEG | Erneuerbare-Energien-Gesetz |
EEWärmeG | Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz |
EWärmeG | Erneuerbare-Wärme-Gesetz |
GEG | Gebäudeenergiegesetz |
KfW | Kreditanstalt für Wiederaufbau |
MAP | Marktanreizprogramm |
NWG | Nichtwohngebäude |
PV | Photovoltaik |
RP | Regierungspräsidien |
SFP | Sanierungsfahrplan |
THG | Treibhausgase |
uBRB | Untere Baurechtsbehörde |
WG | Wohngebäude |
9 Evaluation des SFP-Förderprogramms
Übersicht über die Förderfälle und Fördersumme
Baden-Württemberg fördert die Erstellung von SFP über ein Förderprogramm der L‑Bank. Die Förderung beschränkt sich auf Wohngebäude. Keine Förderung wird gewährt, wenn für das Gebäude in den vergangenen fünf Jahren bereits eine vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geförderte Vor-Ort-Beratung in Anspruch genommen wurde, ohne dass sich der Eigentümer geändert hat. Ebenfalls keine Förderung wird gewährt, wenn die Nutzungspflicht des EWärmeG bereits vor Abschluss des Vertrags für die Erstellung des SFP zwischen Berater und Beratungsempfänger entstanden ist (der Heizkessel also vor dem Vertragsabschluss ausgetauscht wurde) und ein SFP zur Erfüllung dieser Pflicht eingesetzt werden soll.
Bis zum Stichtag 30.06.2018 wurde für rund 5.230 SFP ein Förderkontingent beantragt sowie rund 2.300 SFP fertiggestellt. Die Befragung der SFP-Empfänger ergab, dass ein Großteil der Empfänger geförderter SFP den SFP beauftragt haben, um das EWärmeG (anteilig) zu erfüllen (vgl. Kapitel 8.6). Die Förderung beantragt der SFP-Aussteller. Dieser muss die Förderung in voller Höhe an den Beratungsempfänger weitergeben. Dies erfolgt durch Absetzung des Zuschusses von den Honorarkosten in der Rechnung. Der Beratungsempfänger bezahlt damit nur die reduzierten Honorarkosten. Der SFP-Aussteller beantragt die Förderung für jeweils mehrere SFP (also ein bestimmtes SFP-Kontingent, das er ggf. gar nicht ausschöpfen wird). Aus diesem Grund kommt es zu den in Tabelle 8–1 dargestellten Differenzen zwischen der Zahl beantragter und abgerechneter SFP. Die Förderhöhe hängt von der Anzahl der Wohneinheiten in den jeweiligen Gebäuden ab, für die die SFP erstellt werden. Sie beträgt je 200 EUR für Ein- und/oder Zweifamilienhäuser und erhöht sich für Mehrfamilienhäuser ab der dritten Wohneinheit um 50 EUR für jede weitere Wohneinheit. Der maximale Zuschuss pro Gebäude beträgt 500 EUR.
Abbildung 9–1 zeigt die Verteilung der bis zum 30.06.2018 ausgestellten und geförderten SFP auf die vier Regierungsbezirke. Der Regierungsbezirk Stuttgart verzeichnet nicht nur absolut die höchsten Förderzahlen, sondern auch bezogen auf die Einwohnerzahl und die Anzahl an Wohngebäuden. So wurden im Regierungsbezirk Stuttgart im Betrachtungszeitraum rund 0,3 SFP pro 1.000 Einwohner sowie 1,42 SFP pro 1.000 Wohngebäude gefördert. Im Regierungsbezirk Freiburg lag die Quote bei 0,19 SFP pro 1.000 Einwohner und 0,85 SFP pro 1.000 Wohngebäude. Im Regierungsbezirk Karlsruhe wurden 0,18 SFP pro 1.000 Einwohner und 0,69 SFP pro 1.000 Wohngebäude gefördert. Im Regierungsbezirk Tübingen waren es 0,14 SFP pro 1.000 Einwohner und 0,55 SFP pro 1.000 Wohngebäude.

Abbildung 9–2 zeigt die Verteilung der SFP-Förderung auf die verschiedenen Programmjahre, differenziert nach beantragter, bewilligter und ausgezahlter Förderung. Im Betrachtungszeitraum 10/2015 bis einschl. 06/2018 wurde eine Fördersumme von 1,32 Mio. EUR beantragt, von der die L‑Bank bis Ende 06/2018 rund 0,91 Mio. EUR als Kontingente bewilligte. Bis Ende Juni 2018 wurden rund 0,59 Mio. EUR ausgezahlt.

Abbildung 9–3 zeigt eine Reihe ausgewählter Merkmale der geförderten SFP. Knapp die Hälfte der bis zum 30.06.2018 ausgestellten und geförderten SFP fiel auf Einfamilienhäuser, rund zwei Drittel aller geförderten SFP wurde für Ein- und Zweifamilienhäuser ausgestellt. Der flächengewichtete Mittelwert des spezifischen Endenergiebedarfs lag bei rund 180 kWh/m2*a. Bei der energetischen Bewertung der Wohngebäude anhand des Wärmeenergiebedarfs wiesen rund 85 % der betroffenen Gebäude die Effizienzklasse E oder schlechter auf. Bei der Bewertung der Wärmeversorgung anhand des Quotienten aus qp und qoutg lag dieser Anteil bei rund 70 %.

9.1.1 Empfohlene Maßnahmen und Ambitionsniveau
Abbildung 9–4 vergleicht die geförderten SFP anhand der spezifischen CO2-Emissionen im Ausgangszustand (IST) und Zielzustand (erreichter Zustand nach Durchführung aller vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen). Der flächengewichtete Mittelwert liegt im Ausgangszustand bei rund 61 kg/m2a, im Zielzustand bei rund 22 kg/m2a. Dies entspricht einer Reduktion von rund 65 %. Da die L‑Bank im Rahmen der zentralen Datenerhebung weder die Daten für den spezifischen Primärenergiebedarf (IST und ZIEL) noch für den spezifischen Endenergiebedarf im Zielzustand erhebt, können zu deren Reduktionswerte keine Angaben gemacht werden.

Im Rahmen der zentralen Datenaufnahme erhebt die L‑Bank auch die Daten zu den im Rahmen der geförderten SFP vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen, konkret die ersten beiden Maßnahmen, die für den ersten Sanierungsschritt vorgeschlagen werden, sowie die ersten beiden Maßnahmen des zweiten Sanierungsschritts. Bei Sanierungsschritt 1 schlagen die SFP-Aussteller in rund der Hälfte der Fälle die Beimischung von Biogas und Bioöl vor. Das verwundert nicht, da viele der geförderten SFP zur Erfüllung des EWärmeG verwendet werden, im Rahmen der „beliebten“ Kombinationen Biogasbeimischung + SFP sowie Bioölbeimischung + SFP. Weitere häufig empfohlene Maßnahmen im Rahmen des ersten Sanierungsschritts sind die Dämmung des Dachs oder der obersten Geschossdecke, die Dämmung der Außenwand und die Optimierung der Wärmeverteilung. Für den Sanierungsschritt 2 werden neben der Dämmung von Dach/Oberster Geschossdecken und Außenwand besonders häufig der Fenstertausch sowie die Dämmung der Kellerdecke vorgeschlagen. Bei der Interpretation dieser Daten muss allerdings die begrenzte Aussagekraft berücksichtigt werden, die sich dadurch bedingt, dass bei der Datenaufnahme nur die ersten beiden Maßnahmen pro Sanierungsschritt erfasst werden, ein Sanierungsschritt hingegen oftmals aus mehr als zwei Maßnahmen besteht, die nicht unbedingt entlang ihrer Bedeutung dargestellt werden.

9.1.2 Aussteller und Beratungskosten
Die bisher geförderten SFP wurden von rund 190 SFP-Ausstellern erstellt. Abbildung 9–6 zeigt dabei, wie sich die Fördersumme auf die beteiligten Aussteller verteilt. Rund ein Drittel der Fördersumme entfällt auf vier Aussteller. Rund 20 Aussteller haben im Betrachtungszeitraum mehr als 20 SFP ausgestellt, rund 50 Aussteller mehr als 10 SFP. Während also einige Ausstellungsberechtigte die Gelegenheit ergriffen haben, den SFP als (anteiliges) Geschäftsmodell zu etablieren, läuft er bei vielen Ausstellungsberechtigten „nebenher“. Denn rund 95 Aussteller haben im Betrachtungszeitraum weniger als 5 SFP ausgestellt.

Abbildung 9–7 zeigt die durchschnittlichen Beratungskosten, die die SFP-Aussteller abzgl. der Förderung pro SFP in Rechnung stellen. Die grünen Balken stellen die durchschnittlichen Beratungskosten dar, die Fehlerbalken die teils erhebliche Bandbreite dieser Kosten. Tendenziell steigen die Kosten mit der Anzahl an Wohneinheiten in den Wohngebäuden, für die ein SFP erstellt wird. Bei einem EFH liegen die durchschnittlichen SFP-Kosten bei rund 735 EUR, bei einem ZFH bei rund 760 EUR. Für ein MFH mit 9 Wohneinheiten belaufen sich die durchschnittlichen SFP-Kosten auf rund 1.540 EUR.

Wirkungsabschätzung
Die Abschätzung der Wirkung des SFP-Förderprogramms in Form eingesparter THG-Emissionen erfolgt über folgenden Rechenweg:
THG-Einsparung = Anzahl an geförderten SFP Umsetzungsrate Zusätzlichkeitsfaktor spez. Endenergie-Einsparung pro Maßnahme1 THG-Faktor
Die Umsetzungsrate lässt sich maßnahmenscharf aus der Umfrage der SFP-Empfänger ableiten (vgl. Abbildung 8–41), getrennt nach schon durchgeführten bzw. für den Zeitraum 2018–2020 konkret geplanten Sanierungsmaßnahmen. Der Zusätzlichkeitsfaktor spiegelt den Anteil an durchgeführten Maßnahmen wider, der ohne den SFP nicht durchgeführt worden wäre und somit dem SFP zugeschrieben werden kann. Hierzu werden ebenfalls die Daten aus der SFP-Umfrage (vgl. Abbildung 8–42) herangezogen. Die Endenergieeinsparung wird für das Durchschnittsgebäude maßnahmenscharf hinterlegt (durchschnittliche Wohnfläche aller geförderten SFP: 300 m2; flächengewichteter Endenergiebedarf aller Gebäude mit gefördertem SFP im IST-Zustand: 133 kWh/m1AN*a). Zur Abschätzung der THG-Einsparung wird ein THG-Faktor von 254 g/kWh verwendet (Durchschnittlicher THG-Faktor des baden-württembergischen Gebäudebestands inkl. Vorketten).
In Summe führen die im Rahmen des Förderprogramms bis zum 30.06.2018 erstellten rund 2.300 Sanierungsfahrpläne zu einer THG-Einsparung von rund 1.300 t CO2,äq. pro Jahr. Diese sind zusätzlich, d.h. eindeutig dem Förderprogramm zuzurechnen. Nimmt man die Sanierungsmaßnahmen hinzu, deren Durchführung die befragten SFP-Empfänger für den Zeitraum 2018–2020 planen, würde sich der Einspareffekt auf rund 2.700 t CO2,äq. erhöhen.
9.2.1 Förderprogramm aus Sicht der SFP-Empfänger
Bei den folgenden Ergebnissen handelt es sich um Ergebnisse der Befragung der SFP-Empfänger für Wohngebäude (vgl. Kapitel 8.7.1). 17 % der Befragten haben angegeben, keine Förderung erhalten zu haben. Da allerdings alle Befragten in der Förderdatenbank der L‑Bank enthalten sind, haben alle Befragten eine Förderung erhalten. Allerdings ist dies offensichtlich nicht allen Befragten bewusst bzw. haben sie es zwischenzeitlich vergessen, da die Fördermittel vom Aussteller abgerufen werden müssen.
58 % der Befragten wurden vom Aussteller des SFP auf die Förderung hingewiesen, 14 % über einen anderen Energieberater als den Aussteller, 11 % haben über das Internet von der Förderung erfahren und 7 % über Artikel in den Medien. Die 16 % der Befragten, die dazu keine Angabe gemacht haben, korrespondieren mit den 17 %, die angegeben haben, dass sie keine Förderung erhalten haben. Diejenigen, die „Anderes“ angegeben haben (10 %), haben fast ausschließlich Heizungsbauer genannt, wenige Male wurden auch Banken, Energieversorger oder Verwandte aufgeschrieben. Der Unterschied zwischen allen Befragten und den Befragten mit Erfüllungsoption ist gering. Bei den Gebäudeeigentümern, die außerhalb des EWärmeG einen SFP erstellen ließen, ist der Anteil derer, die vom Aussteller auf die Förderung hingewiesen wurden, mit 67 % größer, und der Anteil der Nennungen von „Internet“ und „Andere“ mit 5 % geringer (Frage 6).
40 % der Befragten hätten den SFP auch ohne Förderung beauftragt, bei den SFP, die als Erfüllungsoption erstellt wurden, waren es noch ein Prozent mehr (41 %). 18 % (19 % bei Erfüllungsoption) der Befragten hätten den SFP ohne Förderung nicht beauftragt, 25 % (23 % bei Erfüllungsoption) bezeichnen die Förderung als wesentlichen Anreiz, den SFP erstellen zu lassen (Rest k.A.). Bei den SFP außerhalb des EWärmeG hätte ein Drittel der Befragten den SFP auch ohne Förderung beauftragt, für 35 % war sie ein wesentlicher Anreiz und 17 % hätten den SFP ohne Förderung nicht beauftragt (Frage 7).
Nur eine Minderheit von 3 % der Befragten hätte die Fördermittel lieber selbst beantragt, knapp zwei Drittel (64 %) sind mit der Beantragung durch den Energieberater zufrieden (Rest k.A., Frage 9).
9.2.2 Förderprogramm aus Sicht der SFP-Aussteller
Für die Berater spielt die Förderung in der Regel keine Rolle, da sie die Förderung direkt an den Kunden weiterreichen müssen. Da der überwiegende Teil der geförderten SFP als Erfüllungsoption EWärmeG erstellt wird, kann dies bei den SFP-Empfängern mit einem Maß an Mitnahme korrespondieren. Trotzdem halten die Aussteller die Förderung aus Sicht der Kunden überwiegend für wichtig. Sie wird als Ansporn und Motivation bezeichnet.
Ein Berater weist explizit darauf hin, dass auch „getrickst“ würde, um die Förderung zu erhalten, indem beispielsweise Rechnungsdaten angepasst würden. Es wird aber auch darauf hingewiesen, dass die Kunden die Förderung gar nicht wahrnähmen. Und es wird vereinzelt kritisiert, dass der SFP als Erfüllungsoption von der Förderung ausgenommen ist, wenn der Vertrag zur SFP-Erstellung erst nach dem Kesseltausch geschlossen würde.
Die Höhe der Förderung halten 5 Befragte für angemessen, 4 Befragte wünschen sich eine höhere Förderung, 2 machen dazu keine Angabe. Ein Berater verweist in diesem Zusammenhang auf die unentgeltliche Beratungstätigkeit, die die Energieberater in vielen Fällen leisten und die nicht vergütet wird. Insbesondere, wenn z.B. Handwerker ihrer Hinweispflicht nicht nachkommen, müssten Energieberater dies nachholen.
Verfahren/Abwicklung
Die Abwicklung der Abrechnung wird mehrheitlich sehr positiv bewertet, insbesondere die Kompetenz und Kooperation der Sachbearbeiter der L‑Bank. Allerdings wird auch darauf verwiesen, dass der Prozess anfangs schwierig gewesen sei. Weniger SFP-erfahrene Energieberater berichten auch aktuell davon, dass das Verfahren sehr aufwendig sei. So müssten alle Formulare mit Unterschrift des Kunden und richtigem Datum versehen sein, teilweise müssen Kunden mehrfach angeschrieben werden, bis alles beisammen ist. Zwei Berater geben an, dass sie Kollegen kennen, die die Förderung nicht mehr abrufen, da das Verfahren zu aufwendig sei. Außerdem wird kritisiert, dass das Geld „zu spät komme“, ohne zeitlichen Zusammenhang zur geleisteten Arbeit (bis zu 1 Jahr später).
Förderungsverfahren Verbesserungsvorschläge:
- Kontingente: Abschaffung der Kontingente wäre sinnvoll (1x), Kontingente zu gering (man kann 3x3.000€ beantragen, das ist zu wenig, vor allem wenn man mit der Abrechnung nicht hinterher kommt (1x genannt))
- Antrags-/Abrechnungsformular hat zu wenig Zeilen, eigenes Excelformular wird verwendet
- 2x wird kritisiert, dass alle Formulare inkl. der SFP selbst auf dem Postwege versendet werden müssen, Papierverschwendung, müsste digital möglich sein
- Abrechnung der Förderung bei Vorgängerprojekt Energiesparcheck war einfacher, Verfahren sollte als Vorbild genommen werden (Abrechnung über Verbände, HWK, nur der „Check“ selbst musste eingesendet werden)
Schlussfolgerungen für das Förderprogramm
Gemessen an den Antrags- und Bewilligungszahlen wird das Förderprogramm mäßig angenommen. Die Befragungsergebnisse zeigen, dass der SFP Sanierungsimpulse generiert, die über eine Ohnehin-Entwicklung hinausgehen. Allerdings dient ein Großteil der geförderten SFP der Erfüllung des EWärmeG, während die Impulse außerhalb des EWärmeG (noch) sehr gering sind. Der große Anteil geförderter SFP als (anteiliger) Pflichterfüller kann als Mitnahme interpretiert werden, ist aber nicht anders zu bewerten als die Förderung pflichterfüllender EE-Anlagen durch das MAP oder pflichterfüllender Sanierungsmaßnahmen durch die KfW. Die Schlussfolgerung, dass die Förderung die Zahl der ausgestellten SFP nur unwesentlich erhöht, erscheint plausibel. Es wäre zudem zu prüfen, ob evtl. mehr andere (technische) Erfüllungsoptionen umgesetzt würden, wenn der SFP (verstärkt durch die Förderung und in Kombination mit der Biogas-/Bioöl-Beimischung) nicht die mit Abstand günstigste Erfüllungsoption wäre. Auf der anderen Seite wird insbesondere von den Energieberatern hervorgehoben, wie wichtig die Förderung für die Qualität der ausgestellten SFP ist, da mit Förderung mehr Zeit für die Erstellung aufgewendet werden kann. Ob jedoch die Befürchtung, dass höhere Kosten für den Gebäudeeigentümer, um die Qualität bei Abschaffung der Förderung aufrecht zu erhalten, nicht mehr getragen werden würden, berechtigt ist, ist schwer vorherzusehen.
Nach Abschluss der Evaluierung kündigte die Landesregierung an, das Förderprogramm bis zum Ende des Jahres 2018 einzustellen, u. a. da durch die Förderung des iSFP durch den Bund eine attraktivere Förderung auf Bundesebene besteht.
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