Endbericht im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Heidelberg, Berlin, Freiburg, Karlsruhe, Rottenburg, 31. Oktober 2018 |

Inhalt
Abkürzungsverzeichnis
BAFA | Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle |
BDH | Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie |
EE | Erneuerbare Energien |
EEG | Erneuerbare-Energien-Gesetz |
EEWärmeG | Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz |
EWärmeG | Erneuerbare-Wärme-Gesetz |
GEG | Gebäudeenergiegesetz |
KfW | Kreditanstalt für Wiederaufbau |
MAP | Marktanreizprogramm |
NWG | Nichtwohngebäude |
PV | Photovoltaik |
RP | Regierungspräsidien |
SFP | Sanierungsfahrplan |
THG | Treibhausgase |
uBRB | Untere Baurechtsbehörde |
WG | Wohngebäude |
8 Sanierungsfahrpläne in Wohn- und Nichtwohngebäuden
Ausgangslage
Mit der Novelle des EWärmeG sind gebäudeindividuelle Sanierungsfahrpläne (SFP) als Erfüllungsoption aufgenommen worden. Ziel des Sanierungsfahrplans ist es, für ein einzelnes Gebäude eine auf die individuelle Situation des Gebäudes zugeschnittene Sanierungsstrategie zu entwickeln und zu vermitteln. Bei Wohngebäuden kann die Nutzungspflicht nach § 9 Abs. 1 EWärmeG zu einem Drittel dadurch erfüllt werden, dass die Verpflichteten einen gebäudeindividuellen SFP vorlegen. Bei Nichtwohngebäuden kann der SFP als alleinige Erfüllungsoption herangezogen werden (§ 16 Abs. 1).
Gemäß § 9 Abs. 2 EWärmeG enthält ein SFP „ausgehend vom Ist-Zustand des Gebäudes Empfehlungen für Maßnahmen am Gebäude, die sich am langfristigen Ziel eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestands im Jahr 2050 orientieren und schrittweise oder in einem Zug durchgeführt werden können. Die Maßnahmenempfehlungen berücksichtigen die gebäudeindividuellen Gegebenheiten, insbesondere die geschätzten zu erwartenden Kosten der Maßnahmen und Energiekosteneinsparungen, die öffentlichen Fördermöglichkeiten, bautechnische, bauphysikalische und anlagentechnische Aspekte sowie baukulturelle und städtebauliche Vorgaben“.
Ein bereits vor Entstehen der Nutzungspflicht erstellter SFP wird als (anteilige) Erfüllungsoption anerkannt, wenn zwischen dem Erstellungsdatum und dem Zeitpunkt des Austauschs der Heizanlage nicht mehr als 5 Jahre liegen. Die detaillierten Anforderungen an den Sanierungsfahrplan regelt die Sanierungsfahrplan-Verordnung (SFP-VO)1.
Das Umweltministerium stellt Gebäudeeigentümern und Energieberatern umfangreiches Informationsmaterial zur Verfügung. Besonders zu nennen sind der Mustersanierungsfahrplan (für Wohngebäude), ein entsprechendes Drucktool, welches über eine Schnittstelle in die Energieberater-Programme integriert werden kann sowie einen Musterbericht.
Ferner fördert das Land die Erstellung von SFP über ein Förderprogramm der L‑Bank2. Die Förderung beschränkt sich auf Wohngebäude (vgl. Kapitel 9). Das Land hat angekündigt, diese Förderung zum Ende des Jahres 2018 einzustellen.
Geförderte und nicht geförderte SFP
Sanierungsfahrpläne können im Rahmen des EWärmeG zur (anteiligen) Pflichterfüllung und „außerhalb“ des EWärmeG erstellt werden (Ausstellungsanlass). SFP für Wohngebäude können gefördert oder ungefördert sein. Auch SFP für Nichtwohngebäude können unter bestimmten Umständen und für bestimmte Zielgruppen mit Bundesmitteln gefördert werden.

Nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Anzahl an bisher als Nachweis bei der Behörde eingereichten sowie an geförderten SFP.

Sanierungsfahrpläne als Erfüllungsoption für das EWärmeG: Statistische Auswertung
Zur Erfassung von verschiedenen Merkmalen des SFP wurde eine statistische Auswertung von SFP durchgeführt, die als (anteilige) Erfüllungsoption im Rahmen des EWärmeG vorgelegt wurden. Dabei kann es sich bei den Wohngebäuden um geförderte oder ungeförderte SFP handeln.
8.3.1 Wohngebäude
Die statistische Auswertung der SFP für Wohngebäude umfasst 160 SFP, die nach §22 Abs. 6 EWärmeG seitens der unteren Baurechtsbehörden zum Zwecke der Evaluierung bereitgestellt wurden. Bei allen statistisch ausgewerteten SFP handelte es sich um sog. Musterfahrpläne, die über das Drucktool erstellt wurden. Ausgewertet wurden folgende Indikatoren:
- Gebäudetyp, Baujahr, beheizbare Wohnfläche, Anzahl Wohneinheiten
- Energiebedarf/Primärenergiebedarf/CO2-Emissionen im IST-Zustand und nach dem letzten Sanierungsschritt
- Bewertung Endenergiebedarf/Gebäude/Wärmeversorgung (A+ bis H) im IST-Zustand und nach dem letzten Sanierungsschritt
- Energiekosten im IST-Zustand (errechnet und real)
- Sanierungsschritte und dabei erfasste Maßnahmen
- Primäres Heizsystem nach letztem vorgeschlagenen Sanierungsschritt
- Berufsqualifikation der SFP-Aussteller
Gemäß § 4 Abs. 3 der Sanierungsfahrplan-Verordnung wird auch eine BAFA-Vor-Ort Beratung als Sanierungsfahrplan anerkannt. Bei rund 15 % der bis zum 30.06.2018 im Rahmen des EWärmeG neu im Datenportal des Statistischen Landesamts erfassten SFP handelte es sich um eine solche Vor-Ort-Beratung. Abbildung 8–2 zeigt eine Übersicht einiger ausgewählter Merkmale der im Rahmen der statistischen Auswertung betrachteten Gebäude, für die zur anteiligen Erfüllung des E‑WärmeG ein SFP eingereicht wurde. Bei rund der Hälfte der Gebäude handelt es sich um Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser mit mehr als drei Wohneinheiten machen rund ein Viertel der betrachteten SFP aus. Die Verteilung der ausgewerteten SFP auf die verschiedenen Altersklassen entspricht in etwa der Altersverteilung der Wohngebäude in Baden-Württemberg. Rund die Hälfte der betrachteten Wohngebäude hat einen Primärenergiebedarf größer 200 kWh/m2*a.

Abbildung 8–3 vergleicht die energetischen Kennwerte der betrachteten Gebäude im Ausgangszustand mit dem Zielzustand. Der Zielzustand ist dabei der Zustand nach dem letzten im Rahmen des SFP vorgeschlagenen Sanierungsschritt. Bei den Kennwerten handelt es sich um
- den spezifischen Endenergiebedarf im Sinne der EnEV (Endenergiebeiträge aus gebäudenah gewandelten Umweltenergien, z.B. solare Wärme, Umgebungswärme, werden dabei per Definition mit Null bewertet)
- eine Bewertung des Gebäudes in Form des spezifischen Wärmenergiebedarfs (dabei handelt es sich um die Erzeugernutzwärmeabgabe qoutg gemäß DIN V 18599)
- eine Bewertung der Wärmeversorgung, dargestellt als Quotient aus dem spezifischen Jahres-Primärenergiebedarf und der Erzeugernutzwärmeabgabe (der Quotient ist also ein Maß für die Effizienz des Wärmeerzeugers sowie den primärenergetischen Aufwand des eingesetzten Energieträgers)
- die spezifischen CO2-Emissionen, die aus der Wärmeversorgung des Gebäudes resultieren.
Die Angabe der ersten drei Kennwerte erfolgt jeweils in Form einer Effizienzklasse (Werte von A+ bis H). Für die Effizienzklassen gelten folgende Grenzwerte:

Rund 45 % der betrachteten Wohngebäude haben heute einen Endenergiebedarf oberhalb von 200 kWh/m2a, ein weiteres Viertel einen spezifischen Endenergiebedarf zwischen 160 und 200 kWh/m2a. Dies ist ein Hinweis darauf, dass insbesondere Eigentümer energetisch verhältnismäßig schlechter Gebäude einen Sanierungsfahrplan zur (anteiligen) Erfüllung der Nutzungspflicht verwenden. Im Zielzustand, also dem Zustand nach der Sanierungsmaßnahme, die auf der Zeitachse als letzte Maßnahme beschrieben bzw. empfohlen wird, erreichen rund ein Drittel der betrachteten Gebäude die Klasse A+, was einem spezifischen Endenergiebedarf unterhalb 30 kWh/m2a entspricht. Viele dieser Gebäude erreichen beim Wärmeenergiebedarf „nur“ die Klasse C. Hierbei handelt es sich oftmals um Gebäude, bei denen nur in eingeschränktem Ausmaß die Außenhülle gedämmt wird und zur Wärmeerzeugung eine Wärmepumpe eingesetzt wird. Da die durch die Wärmepumpe genutzte Umgebungswärme nach den Vorgaben der EnEV endenergetisch mit Null bewertet wird, erreichen diese Gebäude einen sehr geringen Endenergiekennwert, obwohl die Gebäudehülle nicht so effizient ist. Mehr als die Hälfte aller Gebäude würden infolge der vorgeschlagenen Sanierungsschritte spezifische CO2-Kennwerte kleiner als 20 kg/m2a erreichen.

Im (flächengewichteten) Durchschnitt würden die betrachteten Gebäude ihren spezifischen Primärenergiebedarf von rund 200 auf 65 kWh/m2a reduzieren (Abbildung 8–4). Dies entspricht einer Minderung von rund 67 %. Damit würde die untersuchte Stichprobe das übergeordnete politische Ziel, den nicht-erneuerbaren Primärenergiebedarf bis zum Zieljahr 2050 um 80 % zu reduzieren, verfehlen. Infolge der vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen würde der durchschnittliche spezifische Endenergiebedarf von rund 180 auf 65 kWh/m2a gesenkt (Minderung um rund 63 %). Im Vergleich dazu erreichen die Wohngebäude in den Szenarien der Energieeffizienzstrategie Gebäude (BMWI 2015) Zielwerte zwischen 35 und 37 kWh/m2*a (Endenergie im Sinne der EnEV). Dies ist ein weiterer Hinweis, dass die im Rahmen der SFP vorgeschlagenen Zielniveaus im Durchschnitt noch nicht ausreichen, die Gebäudeziele der Bundesregierung zu erreichen.
Die spezifischen CO2-Emissionen sinken infolge der vorgeschlagenen Maßnahmen um rund 63 %.

Abbildung 8–5 gibt einen Überblick über die im Rahmen der ausgewerteten SFP empfohlenen Heizsysteme, konkret die Verteilung der primären Heizsysteme nach dem letzten vorgeschlagenen Sanierungsschritt. Deutlich zu erkennen ist eine starke Dominanz von Wärmepumpen und Pelletheizungen, die zusammen rund 60 % der Heizsysteme ausmachen. Knapp ein Drittel aller betrachteten Gebäude wird dem letzten vorgeschlagenen Sanierungsschritt entsprechend noch über einen fossilen Heizkessel beheizt. Rund 20 % der Gebäude verfügen über eine solarthermische Anlage, die mehrheitlich als reine Brauchwasseranlage vorgeschlagen wird.

Die Aussteller der SFP verfügen über verschiedenen Berufsqualifikationen (Abbildung 8–6, die Kategorie „Energieberater“ subsummiert dabei verschiedene Berufsqualifikationen). Auffällig ist der hohe SFP-Anteil, der durch Schornsteinfeger ausgestellt wird.

Im Folgenden wird eine Reihe von Einzelbeobachtungen dargestellt, die bei der statistischen Auswertung besonders ins Auge gefallen sind:
- einige SFP decken nur einen verhältnismäßig kurzen Zeitraum ab (z.B. bis 2025);
- einige SFP beschränken sich darauf, lediglich ein bis zwei Sanierungsmaßnahmen vorzuschlagen, entsprechend gering ist die potenzielle Minderungswirkung des Vorschlags;
- ein SFP-Aussteller schlägt bei allen SFP immer nur die Vollsanierung in einem Schritt vor, dabei wird als empfohlener Zeitraum das Jahr 2050 angegeben;
- einige SFP-Aussteller arbeiten mit Standardsanierungspaketen, es stellt sich dabei die Frage, in welcher Form ein individueller Zuschnitt auf das betrachtete Gebäude gegeben ist;
- ein SFP untersucht lediglich eine Sanierungsmaßnahme (Wärmedämmverbundsystem) und verweist auf deren Unwirtschaftlichkeit; hierbei scheint es sich um einen SFP zu handeln, der alleinig zur Erfüllung des EWärmeG beantragt und erstellt wurde (Erfüllungsoption Bioölbeimischung + SFP);
- mit Verweis auf den vermeintlich sehr guten energetischen Zustand (spez. Endenergiebedarf von 100 kWh/m2*a) verzichtet ein SFP auf die Untersuchung konkreter Sanierungsmaßnahmen (Erfüllungsoption Biogasbeimischung + SFP);
- mit Verweis darauf, dass es bei dem betrachteten Gebäude (spez. Endenergiebedarf von 130 kWh/m2*a) bei der Fassade, Dach und Fenster keine Notwendigkeit für eine energetische Sanierung gäbe, werden in einem SFP lediglich die Installation eines Brauchwasserkollektors sowie die Dämmung der Heizverteilleitungen vorgeschlagen.
2‑Emissionen im IST-Zustand und nach dem letzten Sanierungsschritt
- Sanierungsschritte und dabei erfasste Maßnahmen
- Primäres Heizsystem nach letztem oder effektivsten vorgeschlagenen Sanierungsschritt
- Berufsqualifikation der SFP-Aussteller
Mangels eines Musterfahrplans gibt es für die SFP sehr verschiedene Erscheinungsformen. Ferner lassen sich die SFP grob in drei Klassen unterscheiden:
a) SFP, die verschiedene Sanierungsvarianten bzw. ‑maßnahmen vergleichen, ohne diese miteinander zu verknüpfen/kombinieren oder zeitlich anzuordnen, b) SFP, die verschiedene Sanierungsvarianten bzw. ‑maßnahmen sowie eine Kombination aus mehreren bzw. allen Varianten vergleichen, c) SFP, die verschiedene Sanierungsvarianten bzw. ‑maßnahmen vergleichen und diese sowohl miteinander kombinieren als auch zeitlich anordnen.
Im engeren Sinne erfüllen lediglich SFP der Option c) die Ansprüche an einen wirklichen Fahrplan.
Abbildung 8–7 zeigt eine Übersicht einiger ausgewählter Merkmale der im Rahmen der statistischen Auswertung betrachteten Nichtwohngebäude, für die zur Erfüllung des E‑WärmeG ein SFP eingereicht wurde. Unter den Gebäuden, bei denen aus dem SFP die Nutzungsform hervorgeht, waren zehn Büro‑, Dienstleistungs- bzw. Kleingewerbegebäude, vier Bankgebäude, drei Technikgebäude, zwei Schulen/Kindergärten, zwei Sporthallen und je ein Gemeindehaus, eine Büroeinheit mit angeschlossener Produktionshalle sowie ein Kaufhaus. Bei allen anderen der ausgewerteten SFP war die Nutzungsform nicht ersichtlich. Rund 80 % der Gebäude wurden nach 1959 errichtet. Die Nettogrundfläche lag bei durchschnittlich 1.750 m².

Abbildung 8–8 und Abbildung 8–9 vergleichen die energetischen Kennwerte der betrachteten Nichtwohngebäude im Ausgangszustand mit dem Zielzustand. Der Zielzustand ist dabei entweder der Zustand nach dem letzten im Rahmen des SFP vorgeschlagenen Sanierungsschritt oder der Zustand, der erreicht würde, wenn die ambitionierteste der untersuchten Sanierungsvarianten umgesetzt wird.
Zwei Drittel der ausgewerteten Gebäude haben im IST-Zustand einen spezifischen Primärenergiebedarf von mehr als 200 kWh/m2a. der flächengewichtete Mittelwert liegt dabei bei 227 kWh/m2a. Infolge der vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen bzw. ‑varianten ließe sich der Primärenergiekennwert auf durchschnittlich 120 kWh/m2a reduzieren. Drei Viertel der Gebäude hätte dann einen spezifischen Primärenergiebedarf unterhalb von 150 kWh/m2a. Bezogen auf den spezifischen Endenergiebedarf liegt der flächengewichtete Mittelwert der ausgewerteten Gebäude bei rund 192 kWh/m2a. Würden die im Rahmen der SFP betrachteten ambitioniertesten Sanierungsvarianten gewählt, würde der Mittelwert auf rund 110 kWh/m2a sinken.


Abbildung 8–10 gibt einen Überblick über die im Rahmen der ausgewerteten NWG-SFP empfohlenen Heizsysteme, soweit dies aus dem SFP hervorgeht. Konkret dargestellt ist die Verteilung der primären Heizsysteme nach dem letzten vorgeschlagenen Sanierungsschritt oder im Zuge der ambitioniertesten Sanierungsvariante. Mit rund 70 % dominieren hier fossile Wärmetechnologien, wobei Gas-Brennwert die am häufigsten empfohlene Versorgungstechnik darstellt. In rund einem Drittel der Fälle schlägt der SFP den Einsatz erneuerbarer Wärmerzeuger vor. Wie bei den Wohngebäuden dominieren dabei Luft-Wärmepumpen und Pelletkessel. In rund 40 % der ausgewerteten SFP wird u.a. auch die Installation einer PV-Anlagen untersucht.

Sanierungsfahrplan: Detailauswertung
In einem zweiten Schritt werden 77 Sanierungsfahrpläne für Wohngebäude und 10 SFP für Nichtwohngebäude einer vertieften Begutachtung unterzogen. Dabei orientiert sich die Prüfung an den Kriterien, die in der Sanierungsfahrplan-Verordnung niedergelegt sind.
Die Begutachtung erfolgte anhand einer Matrix aus ca. 100 Kriterien, die Folgendes berücksichtigen:
- Werden die Handlungsfelder (Maßnahmen zur Gebäudehülle, Anlagentechnik etc.) aus der SFP-VO Anlage 1 beachtet?
- Stimmen die Angaben der energetischen Bewertung, der Kostenangaben usw.?
- Werden die zentralen Elemente des Sanierungsfahrplan-Gedankens umgesetzt?
- Überzeugt das Dokument durch Form, Anzahl, Komplexität, Plausibilität, ggf. Originalität der vorgeschlagenen Sanierungsschritte?
Es wurde überprüft und ausgewertet, in welchem Sanierungsschritt welche Maßnahme oder Maßnahmenpaket vorgeschlagen wird, ob dieser Vorschlag ambitioniert im Sinne der SFP-VO ist oder mit oder ohne Begründung von der Ambitioniertheits-Anforderung abgewichen wird.
8.4.1 Wohngebäude
Für die Evaluierung des EWärmeG wurde eine Anzahl von 27 Stichproben der geförderten SFP zur Begutachtung ausgewählt. Um ein aussagekräftiges Gesamtbild der SFP zu erhalten, wurden zusätzlich aus einem Pool von 160 nicht geförderten SFP, 50 SFP untersucht, die der Erfüllung des EWärmeG dienen und von den uBRB zur Verfügung gestellt wurden. Die nicht geförderten SFP wurden in einem Zeitraum zwischen Dezember 2015 und Februar 2017 erstellt.
In Tabelle 2 werden die geförderten und nicht geförderten SFP miteinander verglichen. Für die geförderten SFP standen ergänzende Unterlagen (z. B. Baupläne, Rechnungen der SFP-Austeller) zur Verfügung, sodass die Kosten der SFP-Erstellung angegeben werden können. Diese liegen abhängig von der Größe des Gebäudes zwischen 300 € und 1100 €. Alle geförderten SFP erhalten zusätzlich eine Förderung in Form eines Zuschusses der Erstellungskosten in Höhe von 200 € (EZFH) bis zu 500 € (MFH mit 8 oder mehr Wohneinheiten). Zwei Drittel aller untersuchten SFP wurden für Ein- und Zweifamilienhäuser erstellt. Während bei den geförderten SFP die Gebäude hauptsächlich bis 1930 errichtet wurden, sind bei den nicht geförderten 36 % der Gebäude nach 1981 erbaut worden.
In weniger als 10 % der SFP werden nur 1–2 Sanierungsschritte vorgeschlagen. Ein langfristiges schrittweises Sanierungskonzept mit fünf Schritten wurde dagegen in ca. 40 % der SFP vorgesehen (Tabelle 8–3). Für 4 % der nicht geförderten SFP kann keine Aussage zum Sanierungskonzept getroffen werden, da Varianten anstatt Sanierungsschritte vorgeschlagen wurden oder keine Sanierungsschritte zu erkennen waren.

Die in den SFP vorgeschlagenen Maßnahmen sollen den Energiebedarf senken, die Energieeffizienz erhöhen und den Anteil erneuerbarer Energien im Wärmemarkt steigern. Die Handlungsfelder der Maßnahmen können der SFP-Verordnung Anlage 1 (Maßnahmen zur Gebäudehülle und Anlagentechnik, geringinvestive Maßnahmen sowie die Erzeugung von Eigenstrom) entnommen werden. Aus der Untersuchung der SFP (n=50, nicht geförderte SFP) zeigt sich, dass fast alle SFP die angegebenen Handlungsfelder berücksichtigen. In 10 % aller SFP wird kein Heizungsaustausch vorgesehen und keine erneuerbare Energie eingesetzt. In nur 4 % aller SFP werden keine Maßnahmen zur Gebäudehülle vorgeschlagen. In 40 % aller SFP werden geringinvestive Maßnahmen in Form von Kellerdämmung, Duschvorrichtungen oder Dämmung der Rohrleitungen eingesetzt. Lediglich in 4 % der SFP wird eine Eigenstromerzeugung vorgeschlagen.
In 70 % der SFP werden plausible Sanierungskosten, Energiekosten und CO2-Einsparung angegeben. Bei den nicht nachvollziehbaren Angaben werden zum Teil Kosten kumuliert oder energiebedingten Mehrkosten den Investitionskosten gleichgesetzt.
Die Beratungsrichtung der geförderten sowie nicht geförderten SFP ist oft ambitioniert, sodass die Effizienzklasse A+ in 30–40 % erreicht wird (Abbildung 8–11). Durchschnittlich verbessern sich die Gebäude um vier Effizienzstufen.

Die SFP-Austeller sollen, dem Grundgedanken des SFP folgend, ambitionierte Maßnahmen vorschlagen. Wenn dies nicht möglich ist, müssen Begründungen für Abweichungen anggeben werden. Ca. 40 % der Maßnahmen in den nicht geförderten SFP können als ambitioniert bewertet werden und entsprechen dem Bestmöglich-Prinzip (Abbildung 8–12). Bei den geförderten SFP können 45 % der Maßnahmen als ambitioniert bewertet werden und ca. 60 % sind nach dem Bestmöglich-Prinzip geplant (Abbildung 8–13). Allerdings wird, wenn keine ambitionierten Maßnahmen angewendet werden, in keinem SFP eine Begründung dafür genannt. Das widerspricht dem § 3 der SFP-VO.
Nach § 3 SFP-VO sollen Sanierungsfahrpläne Maßnahmen enthalten, die an die individuellen Gegebenheiten des Beratungsempfängers und des Gebäudes angepasst sind. Das findet allerdings in den nicht geförderten SFP gar nicht bis selten statt (Abbildung 8–12). Die individuelle Ansprache besteht zu großen Teilen aus vorgegebenen Texten. Im Unterschied dazu berücksichtigen alle geförderten SFP vollständig oder teilweise die individuelle Situation der Beratungsempfänger (Abbildung 8–13).


Die Auswertung der nicht geförderten SFP zeigt allerdings, dass 70 % methodische Mängel aufweisen (Abbildung 8–14). Die häufigsten sind: „Unklar beschriebene Maßnahmen“, das wiederholende „EWärmeG-erfüllt“-Symbol und in jedem Sanierungsschritt wiederholende Maßnahmen.

Im Folgenden werden einige gute Beispiele für ausgewertete SFP gezeigt. Der Aufbau des SFP in Abbildung 8–15 ist übersichtlich. Im ersten Sanierungsschritt werden geringinvestive Maßnahmen vorgeschlagen. Das Gebäude erreicht durch die Sanierungsmaßnahmen die Effizienzstufe A+.


Der Aufbau der Sanierungsschritte ist nachvollziehbar. Die Maßnahmen sind ambitioniert, sodass im Sanierungsschritt 5 das Effizienzniveau A+ erreicht wird. Investitions- und energiebedingte Mehrkosten sind plausibel und in einer angemessenen Zeitspanne. Lediglich die Förderung wird nicht benannt.
Das folgende Beispiel beschreibt den Sanierungsschritt ausführlich beschrieben und die Maßnahmen sind ambitioniert. Außerdem werden technische Details genannt, Lock-in-Effekte berücksichtigt und geringinvestive Maßnahmen vorgesehen.

Daneben treten aber auch wiederkehrende Mängel auf. Bei einigen SFP-Ausstellern besteht Verbesserungspotenzial hinsichtlich der Nutzung des SFP als Beratungsinstrument: Die Maßnahmen könnten genauer beschrieben werden und den Beratungsempfängern mehr nutzbare Informationen geben. Viele Energieberater nutzen den SFP vollständig und zeigen, dass der SFP ein gutes Instrument für die Beratungsempfänger ist. Die geförderten SFP fallen tendenziell besser aus, allerdings besteht auch bei diesen ein Verbesserungsbedarf bei der Umsetzung der methodischen Vorgaben.
Die Methodik des SFP in Abbildung 8–18 wurde nicht verstanden: die Bezeichnungen „Sanierungsfahrplan a“ und „Sanierungsfahrplan c“ können als Sanierungsvarianten verstanden werden; der Inhalt der Maßnahmen wurde nicht beschrieben.

Primärenergie und Endenergie zeigen keine Verbesserung trotz umfangreicher Sanierungsmaßnahmen. Mögliche Rechenfehler wurden vom Aussteller nicht korrigiert.

In 30 % aller SFP (nicht gefördert) werden in jedem Sanierungsschritt die Maßnahmenbeschreibungen der vorangegangenen Schritte wiederholt.

Die Maßnahmen führen zu keiner wesentlichen Verbesserung der Endenergie. Der Sanierungsschritt fünf „Alle Maßnahmen“ wird nicht erläutert. Die energiebedingten Maßnahmen entsprechen den Investitionskosten. Der empfohlene Zeitraum aller Maßnahmen ist 2016–2018. Daher ist nicht klar, ob eine Gesamtsanierung in einem Schritt oder eine schrittweise Sanierung erfolgen soll.

8.4.2 Nichtwohngebäude
Es wurden zehn SFP für Nichtwohngebäude detailliert geprüft. Die Prüfkriterien leiten sich aus den Handlungsfeldern und Anforderungen aus der SFP-VO ab. Da die Berichte sehr unterschiedlich aufgebaut waren, finden sich die Angaben innerhalb der Berichte an sehr unterschiedlichen Stellen.
Nachfolgend sind die Prüfkriterien detailliert dargestellt einschließlich deren exemplarischer Anwendung auf einen mangelhaften Bericht.
Nach dieser Systematik wurden die Berichte geprüft. Die einzelnen Prüfkriterien wurden voll, mit Einschränkungen oder gar nicht erfüllt. Mit den weiteren Prüfkriterien wurde die Qualität der Berichte beurteilt.


Qualität der SFP für Nichtwohngebäude Hinsichtlich des Zielzustandes weichen die geprüften Sanierungsfahrpläne gravierend von den Vorgaben der SFP-VO ab. Oftmals sind gar keine Indikatoren (wie CO2-Einsparung oder KfW-Effizienzhaus-Standard) genannt, an Hand derer der Zielzustand beurteilt werden kann.

Wenn keine Aussagen zum erreichten KfW-Effizienzhaus-Standard gemacht werden, können auch keine Aussagen zu den entsprechenden Förderungen getroffen werden. So fehlen wesentliche Bestandteile für eine belastbare Wirtschaftlichkeitsaussage.

Die Sanierungsfahrplan-Verordnung definiert als Ziel „die Entwicklung und Vermittlung einer Sanierungsstrategie für ein einzelnes Gebäude. Damit soll das energiepolitische Ziel der Bundesregierung unterstützt werden, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen.“ Dieses Ziel wurde bei keinem der geprüften Berichte erreicht. Wenn schon die Berater dieses Ziel nicht berücksichtigen, dann hat der einzelne Eigentümer keine Entscheidungsgrundlage, welche Maßnahmen er zu tätigen hat, um dem Ziel gerecht zu werden.

Überwiegend konnte in den Berichten keine Sanierungsstrategie unter Berücksichtigung einer vorausschauenden Planung erkannt werden.

Ob die in den Berichten vorhandenen Defizite bei der Berücksichtigung der Nutzerwünsche stattdessen im Beratungsgespräch mit dem Beratungsempfänger eine Rolle gespielt haben, kann nicht ausgeschlossen werden. Erkennbar war dies in den Berichten nicht.

Ein gravierender Mangel in der weit überwiegenden Zahl der Berichte ist, dass die Inanspruchnahme von Förderung nicht aufgezeigt wird. In der Konsequenz kann auch die Wirtschaftlichkeit nicht beurteilt werden oder wird zu schlecht beurteilt. Aus der langjährigen Praxiserfahrung kann gesagt werden, dass Beratungsempfänger sehr stark daran interessiert sind, welche Förderung sie für die vorgeschlagenen Investitionen erhalten können. Wollen jedoch die Beratungsempfänger gar nicht investieren, dann interessiert sie die Förderung auch nicht. Das Fehlen von Förderaussagen kann daher als Indiz gewertet werden, dass der Sanierungsfahrplan in der Schublade verschwinden und nicht zur Umsetzung kommen wird.

Wenn in Berichten keine Aussagen zu Förderungen stehen, dann wurden die Maßnahmen auch nicht unter Berücksichtigung etwaiger Fördermittel entwickelt. Ein erheblicher Teil der Sanierungsvorschläge war nicht ambitioniert.

Der Schwerpunkt der vorgeschlagenen Maßnahmen lag tendenziell auf der Gebäudehülle und Energieeffizienz.
Abbildung 8–29: Schwerpunkt der vorgeschlagenen Maßnahmen auf Erneuerbaren Energien, Energieeffizienz oder Gebäudehülle
Eigenstromerzeugung wurde überwiegend berücksichtigt und in der Hälfte der Fälle empfohlen.

Abbildung 8–30: Berücksichtigung der Anlagen zur Eigenstromerzeugung
Die geprüften Berichte können – ganz abgesehen von inhaltlichen und technischen Mängeln – weit überwiegend dem Beratungsempfänger gar nicht als Entscheidungshilfe dienen, da sie – teilweise sogar gravierend – unvollständig sind. Teilweise hatten die Berichte mit den Anforderungen der SFP-VO nahezu nichts zu tun, wie z. B. eine Beratung zu Querschnittstechnologien in einem Unternehmen.

Abbildung 8–31: Vollständigkeit des Berichts
Best practice-Beispiele Gute Beispiele waren in den geprüften Berichten sehr rar. Positiv aufgefallen ist, wenn eine Übersicht über die vorgeschlagenen Maßnahmen gegeben wurde. Des Weiteren wenn in übersichtlicher Form auch dargestellt wird, warum gewisse Handlungsfelder nicht untersucht werden.


Häufige Mängel: Beispiele Beim überwiegenden Teil der Berichte scheint eine Endkontrolle durch ein abschließendes Durchlesen nicht stattgefunden zu haben. Widersprüchliche Aussagen oder Copy-paste war häufig anzufinden. Wenn innerhalb eines Berichtes z. B. der Endenergiebedarf als drei unterschiedliche Werte dargestellt wird, ist jede Aussage zur Wirtschaftlichkeit nicht glaubhaft.




Abbildung 8–36: Mängel: Widersprüchliche Angaben innerhalb eines Berichts

Wenn die vorgeschriebenen Handlungsfelder nicht berücksichtigt wurden, ist bei der überwiegenden Zahl der Berichte keine Begründung angegeben. Pauschalaussagen wie folgt dargestellt sind keine ausreichende Begründung.

Portfolio-Sanierungsfahrpläne
Da seitens der uBRB zum Zwecke der Evaluierung des EWärmeG nur ein Portfolio-SFP bereitgestellt wurde, kann zu diesem Punkt keine Detailauswertung in Hinblick auf die Einhaltung der in der SFP-Verordnung geforderten Kriterien vorgenommen werden. Die geringe Rücklaufquote impliziert, dass selbst Wohnungsgesellschaften, die das EWärmeG (anteilig) über einen SFP erfüllen, nicht von der Möglichkeit eines Portfolio-SFP Gebrauch machen zu scheinen.
Sanierungsfahrplan und Maßnahmenumsetzung aus Sicht der Aussteller
8.6.1 Methodik
Die Inhalte dieses Kapitels beruhen auf der Befragung von 11 Ausstellern von Sanierungsfahrplänen. Die Befragung erfolgte telefonisch auf Basis eines Interviewleitfadens. Bei der Auswahl der Interviewpartner wurde darauf geachtet, eine möglichst breite regionale Verteilung zu gewährleisten und sowohl sehr erfahrene als auch weniger erfahrene SPF-Aussteller zu interviewen.
Im folgenden Kapitel werden wesentliche Ergebnisse der Interviews zusammenfassend dargestellt. Neben den Ergebnissen aus den telefonischen Befragungen der SFP-Aussteller werden auch Ergebnisse aus der durchgeführten Schornsteinfegerbefragung (vgl. Kapitel 5.3) mit Relevanz für die SFP-Ausstellung dargestellt.
8.6.2 Ergebnisse
Erfahrung der Aussteller
Die Zahl der ausgestellten SFP für Wohngebäude durch die interviewten Aussteller reicht von 10 bis 480 Stück. Vier der Befragten stellen auch SFP für Nichtwohngebäude aus, deren Anzahl reicht von 2 bis 20 Stück. In den Interviews werden also überwiegend Erfahrungen mit SFP für WG wiedergegeben, da sie den wesentlichen Teil der Arbeit der Befragten umfassen. SFP für Nichtwohngebäude sind zudem so unterschiedlich, dass kaum verallgmeinerbare Aussagen dazu getroffen werden können.
Fortbildungen
Die Bewertung der besuchten Fortbildungen ist durchgehend positiv und reichte von „super“ über „nicht schlecht“ bis „Fortbildungen sind immer sinnvoll“. Drei der Befragten hatten keine Fortbildung speziell zum SFP. Sie begründen das mit ihren insgesamt ausgezeichneten Kenntnissen zur Thematik, die sich aus langjähriger Tätigkeit in dem Gebiet ergibt. Teilweise haben sie auch Vorträge zum SFP als Informationsquelle gehört.
Ausstellungsprozess / Kundenkontakt
Der Arbeitsaufwand, der im Mittel für das Ausstellen eines SFP aufgewendet wird, liegt bei vielen der Berater bei etwa einem Tag. Zwei der Aussteller geben einen Aufwand von 2 bis 3 Tagen an, ein Berater wendet nur 4 Stunden pro SFP auf. Die aufgewendete Zeit korreliert nicht mit der Erfahrung, so ist der Berater, der die geringste Zeit aufwendet, ein weniger Erfahrener. Alle Befragten weisen darauf hin, dass der tatsächliche Aufwand teilweise von der Größe, überwiegend aber von der Kubatur des Gebäudes abhängig ist. In MFH ist der Zeitaufwand für die Aufnahmen oft viel höher, da mehr Volumen, schwierigerer Brandschutz, Lüftung, teilweise dezentrale Heizung zu berücksichtigen sind. Bei Wohneigentümergemeinschaften kommt ggf. noch der Aufwand für den Besuch einer Eigentümerversammlung hinzu.
Zu Beginn der Erarbeitung von SFP haben sich viele Berater eigene Texte und Textbausteine, z.B. zur Beschreibung immer wiederkehrender Maßnahmen, erstellt, mit denen der SFP dann bestückt wird. Die vorgegebenen Texte im SFP werden überwiegend gut bewertet, allerdings wünschen sich einige Aussteller auch Textvorschläge für die Maßnahmenbeschreibung.
Der Aufwand für die Erstellung eines NWG-SFP lässt sich nicht verallgemeinern, da er sehr stark abhängig ist vom Gebäudetyp und der Art seiner Nutzung. Einer der Befragten benötigte in einem Fall zwei Monate für einen NWG-SFP, da das Gebäude aus zahlreichen Nutzungszonen bestand.
Der Ablauf zur Erstellung des SFP-WG läuft i.d.R. bei allen Beratern gleich ab: Nach dem Erstkontakt mit dem Kunden wird ein Termin vor Ort vereinbart und dort ein persönliches Gespräch zu den Wünschen des Auftraggebers und die Gebäudeaufnahme durchgeführt. Einer der Aussteller lässt sich vor diesem Gespräch Unterlagen zum Haus zusenden. Anschließend werden im Büro die Berechnungen durchgeführt und der eigentliche SFP erstellt, dem Eigentümer zugesendet und anschließend ein Termin für die Erläuterung vor Ort vereinbart und durchgeführt.
Mit zwei Ausnahmen gaben alle Befragten an, dass sie den Bericht vor Ort persönlich erläutern und alle bestehenden Fragen beantworten. Einige SFP-Aussteller berichten, dass bei einigen SFP-Empfängern, die den SFP als Erfüllungsoption erstellen ließen, das Interesse an einer ausführlichen Erläuterung eher gering sei und deshalb auch nicht ausführlich beraten werde. Die meisten der befragten SFP-Aussteller gaben jedoch an, dass auch im Falle der Erstellung des SFP als Erfüllungsoption Interesse bestehe und auch diese SFP erläutert würden. Ein Aussteller erläutert nicht vor Ort, sondern die Kunden können in seine Sprechstunde kommen und dort Fragen zum vorher zugesandten SFP stellen. Ein weiterer Aussteller sendet SFP, die als Erfüllungsoption erstellt wurden, nur zu und erläutert nur bei Nachfrage persönlich. Es wird mehrfach darauf hingewiesen, dass für ältere Gebäudeeigentümer, die relativ häufig zu den Auftraggebern gehören, der Inhalt des SFP nicht verständlich und eine ausführliche Erläuterung oft nicht sinnvoll ist.
Keiner der Befragten macht explizit Werbung mit der Ausstellung des SFP. Weit überwiegend werden die Kunden durch Mund-zu-Mund-Propaganda gewonnen. Handwerker und Schornsteinfeger verweisen die Gebäudeeigentümer an die Energieberater, gleichzeitig sind diese teilweise so lange im Geschäft, dass sie unter den Eigentümern weiterempfohlen werden. Viele der Interviewten sind außerdem auf andere Weise aktiv, führen Informationsveranstaltungen zu energetischen Sanierungen durch, bieten für Kommune oder Landkreis Energieberatungen an, gehen auf Messen usw., wodurch sich ebenfalls Kundenkontakte ergeben. Nur einer der Befragten gab an, über ein entsprechendes Portal online SFP anzubieten, allerdings gewinnt er darüber nur wenige und eher „schwierige“ Kunden, die an den Inhalten des SFP kein wirkliches Interesse haben. Stichproben ergaben außerdem, dass alle der zufällig ausgewählten Befragten sehr gute und informative Webseiten pflegen, auf denen es auch Informationen zum SFP gibt.

Bewertung der Hilfsmittel: Musterfahrplan / Energieberatersoftware / Daten-/Texteingabe
Die vorhandenen Hilfsmittel werden mehrheitlich positiv bewertet, trotzdem gibt es eine Reihe konkreter Anmerkungen, Kritikpunkte und Verbesserungsvorschläge. Mehrere Berater geben an, die bereit gestellten Hilfsmittel nicht mehr zu nutzen, stattdessen greifen sie auf eigene Tools und Hilfsmittel zurück.
Viele Berater empfinden den Platz, der im Musterfahrplan für nähere Erläuterungen zur Verfügung steht, als zu gering (die Zahl der Zeichen sei begrenzt), für eine ernsthafte Information der Kunden reiche er nicht aus. Während einer der Aussteller viel Zeit auf das Kürzen von Texten verwendet, erstellen andere zusätzliche Energieberaterberichte, in denen sie die Kunden ausführlicher und konkreter beraten. Ein Berater schlägt vor, eine Doppelseite pro Maßnahme vorzusehen, um konkreter beraten zu können. Einer der Befragten schlägt Änderungen an den vorgefertigten Texten vor. Etwa die Hälfte der Berater geben an, dass sie eigene Textbausteine erstellt haben und diese nutzen. Die Nutzung der vorgefertigten Textbausteine wird auch mit dem Hinweis abgelehnt, dass dann immer das gleiche im SFP stehe und sich „Standardformulierungen ständig wiederholen“ (2 Berater). Ein Aussteller gibt an, dass das Eingabefeld für den Namen des Gebäudeeigentümers zu klein sei und z.B. WEG-Namen nicht passen.
Die Begrenzung auf fünf Sanierungsschritte wird im Prinzip für gut befunden, allerdings wäre ein sechster Schritt oft hilfreich. Spiegelstriche für zwei Hierarchien in den Textfeldern wären hilfreich, das Feld „zu beachten“ müsste mehr Text zulassen.
Bei der Verknüpfung zur Energieberatersoftware bzw. zur Texteingabe wird kritisiert, dass das Handling umständlich sei und Texte teilweise zweimal eingefügt werden müssten (2 Berater).
Einer der Befragten hat sich selbst einen Leitfaden entwickelt, was er vor Ort abfragen muss. So einen Leitfaden könnte es nach seiner Meinung auch als Informationsmaterial vom Umweltministerium geben.
Aus der standardisierten Online-Befragung der Schornsteinfeger (vgl. Kapitel 5.3) liegen Ergebnisse zur Bewertung der Hilfsmittel vor, die in Abbildung 8–39 dargestellt sind. Demnach sind deutlich mehr als die Hälfte bis zu zwei Dritteln der befragten Schornsteinfeger mit den jeweiligen Hilfsmitteln zufrieden oder eher zufrieden.
Bewertung der Hilfsmittel: Informationsmaterialien
Verfügbare Flyer zum EWärmeG werden gelobt, einer der Schornsteinfeger unter den Beratern verteilt die Flyer bei jeder Feuerstättenschau. Ein Befragter verschickt den EWärmeG-Flyer vor dem ersten Abstimmungstermin als Vorabinformation an die Kunden und macht damit sehr gute Erfahrungen. Ein Flyer mit Beschreibung der Erfüllungsoptionen wird vermisst, obwohl ein entsprechendes Angebot existiert. Ein Berater gibt dazu an, eine im Internet verfügbare PowerPoint-Präsentation zu den Erfüllungsoptionen zu nutzen. Ein Berater hat sich eigene Merkblätter erstellt, die er bei den Kunden verteilt.
Bewertung des SFP als Beratungsinstrument
Nahezu alle befragten Aussteller halten den SFP prinzipiell für geeignet, den Kunden verständlich und umfassend zu informieren. Besonders wichtig sei die Erläuterung; „nur die Übergabe“ des SFP an den Gebäudeeigentümer „bringe nichts“, dafür sei er zu kompliziert. Zusätzlich zur generellen Zustimmung zum SFP gibt es einige konkrete positive sowie einige kritische Anmerkungen, die im Folgenden aufzählt werden und die sich teilweise auch widersprechen:
Positiv:
- Als erster Überblick SFP sehr gut geeignet
- Durch SFP als Erfüllungsoption sind Kunden gezwungen, sich näher mit dem Gebäude zu beschäftigen, mit Beratern in Kontakt zu treten (Zitat: „sonst würde gar nichts passieren“)
- Kunde bekomme durch SFP alle Informationen, die er braucht, um sich eine Meinung zu bilden (diese ändere er im folgenden mehrfach nach Gesprächen mit Nachbarn, Verwandten, Handwerkern)
- farbliche Gestaltung, die ihn sehr übersichtlich mache; seine Kompaktheit, plausible Lösungen seien gebündelt dargestellt
Kritik:
- Betrachtungszeitraum zu lang, da der Kunde nicht so weit im Voraus denke
- Insbesondere Angabe zu Kosten und Förderung in der ferneren Zukunft sind ungenau und unrealistisch
- Negative Kundenreaktionen kommen vor: „Ich will doch nur die Heizung tauschen, warum schreiben sie hier was von Fasadendämmung“ – die möglicherweise zu zusätzlich ablehnender Haltung gegenüber Sanierungen allgemein führen
- SFP wird oft erst dann ausgestellt, wenn Maßnahmen schon umgesetzt oder konkret geplant sind (z. B. auch wenn gerade der KfW-Antrag gestellt wird).
- Im SFP sei prinzipiell zu wenig Platz:
- So könne weniger auf Kundenwünsche eingegangen werden – wenn, dann muss hierzu ein eigener Anhang beigefügt werden.
- So können Varianten zu wenig dargestellt werden, auf Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Maßnahmen könne nicht eingegangen werden, Platz für Darstellung der Lüftungsanlage sei weder bei Fenstertausch noch bei Dämmung, daher müsse sie als extra Maßnahme dargestellt werden.
- Zum SFP sei aufgrund des fehlenden Platzes ein zusätzlicher ausführlicher Beratungsbericht notwendig: mehrere Berater geben an, diesen immer zusätzlich zu erstellen.
- Maßnahmen sollten auch geschossweise/für einzelne Geschosse, z.B. DG, dargestellt werden können, nicht nur Maßnahmen für gesamtes Haus
SFP als Erfüllungsoption
Die weit überwiegende Mehrheit der Kunden lässt den SFP ausstellen, um damit (anteilig) das EWärmeG zu erfüllen. Die Nennungen reichen von etwa 40 % Anteil Erfüllungsoption bis zu 95 % Anteil. Änderungen des Anteils der SFP zur Erfüllung des EWärmeG werden nicht wahrgenommen. Zwei der Befragten geben an, dass sie Eigentümern mit Interesse an Information zur Gebäudesanierung eher eine herkömmliche Energieberatung anbieten als einen SFP, da diese freier, flexibler und informativer sei.
Gebäudeeigentümer, die den SFP zur Erfüllung des EWärmeG erstellen lassen, zeigen ebenfalls Interesse an dessen Inhalt. Das zeigt sich in konkreten Nachfragen, auch Jahre nach der Erstellung. Viele Kunden hätten den Anspruch, den SFP zu verstehen, auch wenn er als Erfüllungsoption erstellt wurde (Zitat: „immerhin haben sie ja dafür bezahlt, dann wollen sie es auch verstehen“)
Maßnahmenumsetzung / Wirkung des SFP
Die Erfahrungen mit der Maßnahmenumsetzung bei den befragten Energieberatern sind sehr unterschiedlich. Einige der Berater geben an, dass sie recht gut verfolgen können, welche Maßnahmen umgesetzt werden. Zum einen, weil sie bei KfW-Förderungen mit der Erstellung der Nachweise beauftragt werden, teilweise übernehmen sie die Baubegleitung bei Sanierungsmaßnahmen. Zum Anteil der SFP-Empfänger, die eine oder mehrere der vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen umsetzen, lässt sich aus den Befragungsergebnissen eine recht breite Spanne von 5 % bis 70 % herauslesen. Ein Berater gibt den Anteil derer, die Maßnahmen über den Heizungstausch hinaus umsetzen, mit 30–40 % an. Zweimal wurde angegeben, dass der Heizungstausch mit zusätzlichen Maßnahmen aus dem SFP gekoppelt wird, weil sich dann der Fördersatz bei der KfW erhöht. Einigen Beratern ist die Auswirkung des SFP auf konkrete Maßnahmenentscheidungen unklar, da sie keine Rückmeldung dazu erhalten. Ein Berater gibt an, dass der SFP nur noch wenig Einfluss auf die Maßnahmenumsetzung hat, da zum Zeitpunkt der Erstellung schon „alles entschieden“ sei. Die standardisierte Schornsteinfegerbefragung brachte bezüglich der Maßnahmenumsetzung das folgende Ergebnis: 31 % der Befragten geben an, dass bereits Maßnahmen umgesetzt wurden, 40 %, dass dies nicht der Falls sei, Rest „weiß nicht“ (n=107, Frage 5–3, ohne Abbildung).
Auf die Frage, welche Maßnahmen umgesetzt werden bzw. an welchen Maßnahmen Interesse besteht, werden in den Interviews praktisch alle möglichen Maßnahmen genannt. Mehrheitlich wird jedoch betont, dass aus Sicht der Berater eher kleinere Maßnahmen umgesetzt werden.
Nahezu alle der Befragten gehen davon aus, dass die SFP eher langfristig wirken. Dies wird auch durch ein Ergebnis der standardisierten Schornsteinfegerbefragung bestätigt: dort schätzen 44 % der Befragten, dass Maßnahmen mehr als ein Jahr nach der Erstellung des SFP umgesetzt werden (Abbildung 8–40). In den Interviews werden weitere Aussagen dazu gemacht: so sei mit den SFP ein Beratungsdokument im Hause, welches regelmäßig, auch Jahre später, zur Verfügung stünde. Aufgrund seines Aufbaus ist der SFP leicht zu aktualisieren, weitere Varianten und Berechnungen können später ergänzt werden, da alle Daten bereits erfasst sind. Die Aussteller, die schon länger SFP ausstellen, berichten, dass auch Jahre nach der Ausstellung Eigentümer anriefen mit konkreten Fragen bzw. Umsetzungswünschen. Dies gilt aus Sicht der befragten SFP-Aussteller insbesondere auch für die SFP, die als Erfüllungsoption ausgestellt werden. Auch wenn das Interesse zum Zeitpunkt der Ausstellung noch gering sei und erstmal die „Investition in die neue Heizung verdaut“ werden müsse, wachse das Interesse mit den Jahren und es würden weitere Maßnahmen umgesetzt. Die Rückmeldungen zum SFP seien überwiegend positiv, mit diesem Dokument fühlen sich die Eigentümer sicherer in ihren Entscheidungen.

Unter den Befragten herrscht nahezu Einigkeit darüber, dass Maßnahmen eher in selbstbewohnten Einfamilienhäusern umgesetzt werden, da dort positive Effekte der Sanierung wie verringerte Energiekosten, Komfortgewinn, verbesserte Optik direkt den Eigentümern zu Gute kämen. In vermieteten Objekten dagegen überwiege das Gewinninteresse der Eigentümer, das Interesse an Investitionen in energetische Sanierung ist ausgesprochen gering, positive Nebeneffekte für die Mieter praktisch nicht von Belang. Demzufolge wird neben dem Unvermeidbaren nichts umgesetzt. Die Erfüllung des EWärmeG erfolge häufig durch Einkauf von Bioöl/Biogas zu Lasten der Mieter und zusätzlich durch den SFP, mit dem sich der Gebäudeeigentümer mit geringstmöglichen Kosten „freikaufe“.
Ein Berater gibt an, dass der Aspekt der finanziellen Verhältnisse der Eigentümer wichtiger sei als die Frage, ob das Gebäude vermietet oder selbstgenutzt sei. Auch andere Aussteller betonen, dass es Gebäudeeigentümer gibt, die Maßnahmen aus dem SFP aus finanziellen Gründen nicht umsetzen können.
SFP Baden-Württemberg / Bundesweiter iSFP4
Die Meinungen zum SFP Baden-Württemberg im Vergleich zum iSFP des BAFA sind unter den Befragten nicht einheitlich. Etwa ein Drittel der Berater haben keine Erfahrung mit dem iSFP und daher zu dieser Frage keine Antwort abgegeben.
Der iSFP wird zum einen als „aufgeblasen“ und zu ausführlich beschrieben, jedoch auch als detaillierter, übersichtlicher, „moderner“ und mit mehr Beratungsmöglichkeit. Durch die Fotos zeige er Schwachstellen besser auf, allerdings sei das Einfügen der Fotos viel zu aufwändig aufgrund schlechter Programmierung des Formulars. Einer der Befragten stellt fast nur noch den iSFP aus, da er umfangreicher ist und mehr Varianten gerechnet werden können. Der iSFP lasse mehr Informationen und eine detaillierte Beratung zu. Wenn man die Gebäudeeigentümer wirklich motivieren wolle, sei der iSFP besser. Die Förderung für den iSFP sei zudem sehr viel aufwendiger.
Auf der anderen Seite sei der SFP Baden-Württemberg völlig ausreichend und erfolgreich implementiert; die Schaffung eines weiteren Sanierungsfahrplans sei nicht nachvollziehbar. Der iSFP sei nicht besser als der SFP BW (2x). Mehrere Berater sind der Meinung, dass beide Sanierungsfahrpläne ihre Daseinsberechtigung hätten und je nach Interesse der Kunden und der Kenntnisse des Ausstellers eingesetzt werden könnten. Ein Schornsteinfeger findet es wünschenswert, nur noch den SFP BW zu haben.
8.6.3 Exkurs: Bewertung des EWärmeG und der Erfüllungsoptionen durch SFP-Aussteller
Das EWärmeG wird von den Energieberatern durchweg positiv bewertet, auch wenn unstrittig ist, dass es unter den Gebäudeeigentümern teilweise kritisch gesehen wird. Ein wesentlicher Kritikpunkt ist, dass es das EWärmeG nur in Baden-Württemberg gibt, dies erschwere die Argumentation beim Kunden, eine bundesweite Einführung wäre daher von Vorteil. Mehrfach wird darauf hingewiesen, dass gerade ältere Menschen Schwierigkeiten hätten, die Gesetzeslage zu verstehen und Maßnahmen umzusetzen. In den Interviews äußerten sich die Energieberater in zahlreichen Anmerkungen zu den Erfüllungsoptionen:
- Der SFP sollte auch im NWG nur anteilig anerkannt werden:
- Kellerdeckendämmung geht oft nicht, wegen Rohren oder zu niedriger Deckenhöhe; Teilerfüllung wie bei Dach-/Fassadendämmung sollte angerechnet werden, da kaum je alle Kellerräume für eine Kellerdeckendämmung geeignet seien. Zur Kellerdeckendämmung sollte außerdem besser kommuniziert werden: viele Kunden wählten diese Maßnahme als relativ einfache Erfüllungsoption, stellten dann aber fest, dass es wie geplant nicht möglich sei oder nicht anerkannt werde und sind dann verärgert.
- Biogas und Bioöl geht ausschließlich zu Lasten der Mieter, Vermieter haben durch EWärmeG und Erfüllungsoptionen wenig Anreize, Maßnahmen umzusetzen, wenn sie Biogas-/Bioöloption umsetzen können; gleichzeitig ist Erfüllung bei Anlagen >50kW teilweise schwierig, da nicht investiert werden soll oder man sich nicht einigen kann (bei WEG) oder auch technische oder Platzrestriktionen bestehen; BHKW als Erfüllungsoption seien zu teuer, die Anlagen zu anfällig.
- Für relativ neue Gebäude mit Baujahr nach 1995, die relativ guten energetischen Standard haben und deren Heizung kaputt geht, ist Erfüllung schwierig – da lohnt auch noch kein SFP.
- Unklar sei, warum Kachelöfen mit Heizeinsatz anerkannt werden und Kaminöfen nicht – insbesondere in ländlichen Regionen sind diese häufig und sollten anerkannt werden.
Sanierungsfahrplan und Maßnahmenumsetzung aus Sicht der Beratungsempfänger
Zur Bewertung der Sanierungsfahrpläne aus Sicht der Gebäudeeigentümer bzw. ‑verwalter, zur Abschätzung der Wirkung der Sanierungsfahrpläne, sowie zur Bewertung des Förderprogramms für die Erstellung von Sanierungsfahrplänen wurden zwei Befragungen durchgeführt. Zum einen wurden Sanierungsfahrplanempfänger mit Wohngebäuden, zum anderen mit Nichtwohngebäuden befragt.
8.7.1 Empfänger von Sanierungsfahrplänen (SFP) für Wohngebäude (WG) In den folgenden Kapiteln werden Methodik und wesentliche Ergebnisse der durchgeführten Befragungen zusammenfassend dargestellt. Darunter sind neben den Ergebnissen aus den spezifischen Befragungen der SFP-Empfänger auch Ergebnisse aus der durchgeführten Breitenbefragung (vgl. Kapitel 5.1) mit Relevanz für den SFP. Die ausführlichen Ergebnisse mit Abbildungen zu den einzelnen Fragen sowie der versandte Fragebogen sind in Anhang 14.4 enthalten.
8.7.1.1 Methodik
Befragt wurden Gebäudeeigentümer, deren Sanierungsfahrplan (SFP) über die L‑Bank gefördert wurde. Aus einer Datenbank mit etwa 1.500 Adressen wurden gezielt alle 250 Verwalter von Wohneigentümergemeinschaften für die Befragung ausgewählt5, sowie weitere 750 zufällig ausgewählte Gebäudeeigentümer. Die Befragung erfolgte als postalische Befragung. Mit der Befragung wurden demnach nur Empfänger geförderter SFP erfasst6. Darunter waren Gebäudeeigentümer, die den SFP als Erfüllungsoption sowie solche, die ihn nicht als Erfüllungsoption erstellt haben.
Es konnte eine sehr hohe Rücklaufquote von 402 ausgefüllten Fragebögen erreicht werden, so dass auf die Grundgesamtheit der SFP-Empfänger für Wohngebäude hochgerechnet werden kann7. Dies trifft auch auf die Teilmenge der SFP-Empfänger zu, die den SFP als Erfüllungsoption erstellt haben. Betrachtet man jedoch den Anteil der Befragten, die den SFP außerhalb des EWärmeG erstellt haben, so ist deren Anteil so gering, dass die Stichprobengröße nicht ausreicht, um auf alle Gebäudeeigentümer mit SFP außerhalb des E‑WärmeG hochzurechnen. Im folgenden Text werden trotzdem Prozentangaben gemacht, um einen Vergleich zwischen den verschiedenen Gruppen zu ermöglichen. Bei der Interpretation der Ergebnisse muss dies jedoch berücksichtigt werden.
Zusätzlich gab es nach Aussendung des Fragebogens zahlreiche telefonische Rückfragen vor allem von älteren Fragebogenempfängern, für die die Befragung unverständlich war bzw. die ihren SFP nicht kannten. Diese Personen haben ihren Fragebogen i.d.R. nicht ausgefüllt, so dass davon ausgegangen werden muss, dass in den Ergebnissen ein Bias enthalten ist, da überhaupt nur Personen den Fragebogen ausfüllen konnten, für die die Fragen verständlich waren bzw. denen ihr SFP geläufig war. Der Anteil der Personen unter den Befragten, für die die Fragen und vermutlich auch der SFP unverständlich oder gar nicht bekannt waren, kann nicht ermittelt werden. Daher ist die Größe des Bias nicht bestimmbar. Es muss jedoch davon ausgegangen werden, dass insbesondere die Ergebnisse zu Verständlichkeit und Wirkung eher zu positiv sind, da die Personengruppen, für die der SFP unverständlich ist, an der Befragung häufig nicht teilgenommen haben. Zusätzlich zur Befragung der SFP-Empfänger werden hier Ergebnisse der Breitenbefragung der Bevölkerung (vgl. Kapitel 5.1) ausgewertet. Die Stichprobe von 111 Befragten ist jedoch zu gering, um eine Hochrechnung auf alle SFP-Empfänger zu möglichen.
8.7.1.2 Ergebnisse Knapp zwei Drittel (64 %) der SFP wurden für ein selbst bewohntes Ein- oder Zweifamilienhaus (EZFH) erstellt, 9 % für ein vermietetes EZFH. 26 % der SFP wurden für ein Mehrfamilienhaus (MFH) erstellt, darunter 12 % für eine Wohneigentümergemeinschaft (WEG), 7 % für ein MFH, in dem auch der Eigentümer wohnt sowie weitere 7 % für ein komplett vermietetes MFH (Frage 1).
Grund für die Ausstellung des SFP
85 % der Befragten haben den SFP als Erfüllungsoption für das EWärmeG erstellt, 75 % haben ihn nur als Erfüllungsoption erstellt und kein weiteres Informationsinteresse angegeben. 16 % gaben an, den SFP erstellt zu haben, um sich über Sanierungsmöglichkeiten für ihr Gebäude zu informieren, weitere 8 % wollten sich speziell über eine Heizungssanierung informieren (Frage 2).
Von denjenigen, die den SFP als Erfüllungsoption erstellt haben (n=342), haben ihn 37 % gewählt, da er die kostengünstigste Option zur Pflichterfüllung war. 41 % dieser SFP-Empfänger wurde die Erstellung des SFP vom Energieberater empfohlen. 19 % dieser Befragten gaben außerdem an, dass die Nutzung erneuerbarer Energien baulich unmöglich war. 13 % ließen den SFP auch als Informationsquelle für Sanierungen erstellen. 11 % haben erst nach dem Kesseltausch vom EWärmeG erfahren (Frage 10, Mehrfachnennungen möglich).
Im Folgenden werden, wo immer sinnvoll, jeweils die Ergebnisse für alle Befragten (n=402), für die Befragten mit SFP als Erfüllungsoption (N=342) sowie für die Befragten mit SFP außerhalb des EWärmeG (n=60) dargestellt.
Bewertung des SFP allgemein
Von allen Befragten stimmen 41 % der Aussage „Der SFP ist für mich nutzbringend und informativ“ zu, 34 % stimmen teilweise zu (teils/teils), 8 % stimmen der Aussage nicht zu. Werden nur die SFP betrachtet, die als Erfüllungsoption erstellt werden, so bewerten etwas mehr, nämlich 42 % der Befragten, den SFP als nutzbringend und informativ, 32 % mit „teils/teils“ und 9 % stimmen der Aussage nicht zu. 5 % (alle Befragten) bzw. 6 % (SFP als Erfüllungsoption) der Befragten hat kein Interesse, den SFP zu nutzen.
Von den SFP, die außerhalb des EWärmeG erstellt wurden, werden weniger, nämlich nur 37 % als nutzbringend und informativ bewertet, und 42 % mit „teils/teils“. 7 % der Befragten bezeichnet den SFP als nicht nutzbringend und informativ, dies entspricht etwa dem Wert für alle Befragten. Keiner der Befragten, die den SFP außerhalb des EWärmeG erstellen ließen, hat kein Interesse, ihn zu nutzen. (Rest jeweils k.A., Frage 11)
Der Aussage „Das Beratungsgespräch zum SFP ist für mich nutzbringend und informativ“ stimmt fast die Hälfte aller SFP-Empfänger zu (49 %), 29 % antworten mit „teils/teils“ und eine Minderheit von 8 % stimmt nicht zu. Ganz ähnlich sind die Ergebnisse zum Beratungsgespräch bei den SFP-Empfängern, die ihn als Erfüllungsoption erstellen ließen, nämlich 48 % Zustimmung, 30 % „teils/teils“ und ebenfalls 8 % keine Zustimmung. Im Gegensatz dazu wird das Beratungsgespräch bei den SFP außerhalb des EWärmeG deutlich positiver bewertet, nämlich von 57 % als „nutzbringend und informativ“ und nur von 22 % mit „teils/teils“. Keine Zustimmung zur Aussage geben ebenfalls 8 % der Befragten (Rest jeweils k.A., Frage 11).
Verständlichkeit des SFP
Die Verständlichkeit des SFP wurde für jeden Teil des SFP-Musterformulars getrennt abgefragt („Ihr Gebäude heute“, „Überblick“, „Die Schritte im Detail“ sowie die Schlussinformation „Was sind die nächsten Schritte“ und „Weitere Informationen“). Insgesamt werden alle Teile des SFP mehrheitlich, nämlich von 54 % bis 73 % der Befragten, als gut verständlich bewertet. Am besten wird die Verständlichkeit der „Beschreibung des Ist-Zustandes“ bewertet (73 % „gut verständlich“), am schlechtesten „Die nächsten Schritte im Detail“ sowie „Was sind die nächsten Schritte“ und Erläuterungen mit 54 % bzw. 55 % positiver Bewertung. Die Antwortmöglichkeit „Information nicht enthalten“ wurde von unter 1 % aller Befragten angekreuzt.
Die Unterschiede in der Bewertung der Verständlichkeit zwischen der Gesamtheit der Befragten und den Befragten mit SFP als Erfüllungsoption sind gering und werden nicht extra dargestellt. Die Verständlichkeit der SFP außerhalb des EWärmeG wird jedoch deutlich besser bewertet: 62 % bis 80 % bewerten die einzelnen Abschnitte als gut verständlich; der Anteil an Bewertungen mit „schwer verständlich“ liegt bei allen Befragten zwischen 3 % und 7 %.
Beratungswirkung des SFP
71 % aller Befragten wurden vom Aussteller des SFP umfassend beraten und fanden die Beratung verständlich und informativ. 7 % der Beratungsempfänger geben an, dass es keine persönliche Beratung durch den Aussteller gegeben hat.
Die Befragten, die den SFP außerhalb des EWärmeG erstellen ließen, bewerten die Beratungsqualität etwas besser. Jedoch lag der Anteil derer, die keine persönliche Beratung erhalten haben, mit 12 % ebenfalls etwas höher (Frage 12).
Im Mittel wurde etwa 1,5 h persönlich durch den SFP-Aussteller beraten (Frage 14) und es wurden etwa 1,6 Beratungstermine vor Ort durchgeführt. 2 % aller Befragten gaben an, dass kein Beratungstermin vor Ort stattgefunden hat. Bei SFP, die als Erfüllungsoption erstellt wurden, gab es in 34 % der Fälle zwei Termine und bei 9 % der Befragten drei oder mehr Beratungstermine vor Ort. Bei SFP außerhalb des EWärmeG wurde intensiver beraten: in 42 % der Fälle gab es zwei Beratungstermine und in 11 % der Fälle 3 oder mehr Termine (Frage 15).
Zwei Drittel aller Befragten geben an, dass alle wichtigen Kennzahlen, die notwendig sind, um konkrete Maßnahmen zu ergreifen, im SFP enthalten sind oder im Beratungsgespräch erläutert wurden. 6 % der Befragten haben dagegen notwendige Informationen zur Umsetzung von Maßnahmen nicht erhalten. Zwischen dem SFP als Erfüllungsoption und außerhalb des EWärmeG gibt es hier nur sehr geringe Unterschiede, die nicht gesondert dargestellt werden (Frage 16).
Maßnahmenumsetzung
Zur Maßnahmenumsetzung gaben zwei Drittel aller Befragten an, bereits Maßnahmen aus dem SFP umgesetzt zu haben bzw. diese konkret zu planen. Es gibt kaum einen Unterschied zwischen allen Befragten und den Befragten, die ihren SFP als Erfüllungsoption erstellt haben. Befragte mit einem SFP außerhalb des EWärmeG dagegen geben weniger oft an, bereits Maßnahmen umgesetzt oder geplant zu haben (62 % ja und 30 % nein, Frage 17).
Auf die Frage danach, welche konkreten Maßnahmen aus dem SFP bereits umgesetzt wurden oder konkret geplant sind, gaben 74 % aller Befragten an, dass sie ihre Heizanlage getauscht haben. Dieser Anteil liegt höher als der Anteil der Befragten, die angaben, bereits Maßnahmen aus dem SFP umgesetzt zu haben. Dies lässt die Interpretation zu, dass hier auch Maßnahmen genannt wurden, die bereits vor der Erstellung des SFP umgesetzt wurden, und dass auch ein gewisser Anteil der Heizanlagen vor Erstellung des SFP bereits getauscht wurde. Weitere häufig umgesetzte Maßnahmen sind der hydraulische Abgleich mit 39 %, der Fenstertausch mit 30 % und die Dämmung des Daches bzw. der oberen Geschossdecke mit 23 % der Befragten. Ebenfalls 23 % gaben an, erneuerbare Energien zu nutzen. Die Dämmung von Kellerdecke und Außenwand wird am wenigsten umgesetzt bzw. geplant (14 % bzw. 12 %, Frage 18, Abbildung 8–41).
Werden nur die Gebäudeeigentümer mit SFP außerhalb des EWärmeG betrachtet, so werden weniger Maßnahmen mit Bezug zur Heizungsanlage (Heizungstausch, hydraulischer Abgleich, erneuerbare Energien) und stattdessen mehr Dämmmaßnahmen umgesetzt (Frage 18, Anhang). Auch dies scheint plausibel, da der SFP als Erfüllungsoption immer mit dem Austausch der Heizanlage (= Pflichtauslöser für das EWärmeG) verbunden ist, wohingegen beim SFP außerhalb des EWärmeG ggf. kein Heizungstausch ansteht.
Zusätzlich wurde danach gefragt, ob die Maßnahmen in der Reihenfolge umgesetzt wurden, wie im SFP empfohlen. Bei 54 % der Befragten war dies der Fall, bei einem Viertel (26 %) nicht (Rest k.A.). Die Unterschiede zwischen Befragten mit und ohne Erfüllungsoption sind so gering, dass sie nicht dargestellt werden (Frage 19).

Zur Abschätzung der Wirkung des SFP auf die Maßnahmenumsetzung wurde gefragt, welche der Maßnahmen auch ohne den SFP umgesetzt worden wären. In der Auswertung wurde jeweils gefiltert nach den Befragten, die in Frage 18 zur Maßnahmenumsetzung angegeben haben, eine entsprechende Maßnahme bereits umgesetzt zu haben oder konkret zu planen. Das Ergebnis zeigt Abbildung 8–42. Erwartungsgemäß war ein hoher Anteil, nämlich drei Viertel der durchgeführten oder konkret geplanten Heizungstausche, bereits vor Erstellung des SFP geplant. Ähnlich sieht es beim Fenstertausch aus, bei dem 70 % auch ohne den SFP durchgeführt worden wären, während nur 15 % der Maßnahmen nicht geplant war. Von den durchgeführten oder geplanten hydraulischen Abgleichen und Kellerdeckendämmungen hingegen waren 45 % bzw. 44 % vor der Ausstellung des SFP nicht geplant, und bei Dach- und Fassadendämmung waren es noch 26 % bzw. 27 %, die mit großer Wahrscheinlichkeit auf die Beratung zum SFP zurückzuführen sind.
Nach Ergebnissen der Breitenbefragung der Bevölkerung (vgl. Kapitel 5.1) ist der Einfluss des SFP auf Sanierungsentscheidungen bei 10 %-28 % der Befragten eher groß oder groß. Den größten Einfluss hat er auf die Änderung der Art der Sanierungsmaßnahmen (28 % groß oder eher groß), gefolgt von der Durchführung weiterer Sanierungsmaßnahmen (25 % groß oder eher groß). Mit 10 % am geringsten wird der Einfluss des SFP auf das Verschieben von Sanierungsmaßnahmen eingeschätzt (Abbildung 8–43.


In Tabelle 8–6 ist zusätzlich nach den Gebäuden, für die der SFP erstellt wurde (Frage 1), dargestellt, welcher Anteil der Befragten angibt, bereits Maßnahmen umgesetzt zu haben. Überraschenderweise erreichen hier die SFP für vermietete Mehrfamilienhäuser, in denen der Eigentümer selbst wohnt, sowie vermietete Einfamilienhäuser mit 79 % bzw. 74 % den höchsten Anteil an Nennungen. Dies widerspricht den Ergebnissen der Befragung der SFP-Aussteller, die nahezu übereinstimmend angeben, dass in vermieteten Gebäuden sehr wenige Maßnahmen umgesetzt werden, sondern dass es hauptsächlich die Eigentümer selbstgenutzter EFH sind, die Maßnahmen ergreifen (vgl. Kapitel 8.6). Allerdings sind in den in Tabelle 8–6 angegebenen Maßnahmen auch die Heizungstausche selbst enthalten. Am wenigsten werden Maßnahmen in Wohneigentümergemeinschaften umgesetzt, was sich mit den Erfahrungen der Energieberater deckt. Zu beachten ist, dass die Stichprobenzahl gering ist, so dass die Angaben nicht hochgerechnet werden sollten.

Letztendlich wurde danach gefragt, ob über die Maßnahmen im SFP hinaus weitere Maßnahmen umgesetzt wurden. Das Ergebnis: 9 % aller Befragten sowie 9 % der Befragten mit SFP als Erfüllungsoption haben über den SFP hinaus Maßnahmen umgesetzt. 80 % bzw. 82 % haben dies nicht getan (Rest k.A.). Bei den Befragten mit SFP außerhalb des EWärmeG haben 13 % über den SFP hinaus weitere Maßnahmen umgesetzt, 73 % haben dies nicht getan und 13 % haben dazu keine Angabe gemacht (Frage 21).
Schlussfragen
72 % der Befragten würden sich wieder einen SFP erstellen lassen, darunter 6 % von einem anderen Energieberater. 21 % würden das nicht tun. Verbesserungspotenzial besteht aus Sicht der Befragten vor allem hinsichtlich der Informationen zu Fördermitteln (31 % der Befragten) und hinsichtlich der Verständlichkeit (19 %). 26 % der Befragten wünschen sich „mehr Eingehen auf meine spezifische Situation“ und 20 % mehr „konkrete Hilfen zur Umsetzung von Baumaßnahmen“ (Frage 23).
Ergebnisse der Breitenbefragung zeigen, dass die Zufriedenheit der Beratungsempfänger mit dem SFP insgesamt recht hoch ist. Besonders hoch ist sie mit der Verständlichkeit, der Darstellung des Ist-Zustands und dem Detailgrad der vorgeschlagenen Maßnahmen (73 % bis 75 %). Knapp 70 % sind mit der Darstellung der Sanierungsperspektive für die nächsten Jahre ebenfalls zufrieden. Die Informationen zum energetische Nutzen und zur Wirtschaftlichkeit der Sanierungen, sowie die Nützlichkeit für den Beratungsempfänger selbst wird von jeweils >60 % der SFP-Empfänger als gut oder sehr gut bezeichnet. Schlechte Schulnoten für die genannten Aspekte werden nur jeweils von 5 % oder weniger vergeben (Abbildung 8–44).

8.7.2 Befragung von Empfängern von SFP für Nichtwohngebäude (NWG)
8.7.2.1 Methodik
Befragt wurden Eigentümer, Verwalter oder Nutzer von Nichtwohngebäuden mit SFP, die der Nutzung ihrer Daten für Evaluierungszwecke zugestimmt hatten. Den Gutachtern lagen 20 entsprechende Adressen vor. Die Befragung erfolgte als postalische Befragung mit einem standardisierten Fragebogen.
Mit 11 ausgefüllten Fragebögen liegt die Rücklaufquote bei über 50 %. Aufgrund der geringen Gesamtzahl können die Ergebnisse jedoch nicht auf die Gesamtheit der Nichtwohngebäudeeigentümer mit SFP hochgerechnet werden. Sie liefern daher lediglich wichtige Anhaltspunkte.
8.7.2.2 Ergebnisse
Zehn der SFP wurden als Erfüllungsoption für das EWärmeG erstellt. Ein SFP wurde ausschließlich erstellt, um sich über allgemeine Sanierungsmöglichkeiten zu informieren. Dieses Gebäude wurde anschließend abgerissen. Ein weiterer Befragter hat beide Optionen angekreuzt (Frage 1). Die Kosten für sechs der SFP lagen zwischen knapp 2.000 und etwas mehr als 4.000€, ein weiterer kostete 800€, ein anderer knapp 8.500€ (Frage 2). Fünf der SFP wurden von Energieberatern und sechs von Ingenieuren ausgestellt (Frage 3).
Bewertung des Sanierungsfahrplans für Nichtwohngebäude und der Beratung
Jeweils sechs der Befragten bewerten sowohl den SFP als auch das dazugehörende Beratungsgespräch als nutzbringend und informativ, jeweils drei stimmen dem nur teilweise zu (teils/teils). Eine Person hat kein Interesse, den SFP zu nutzen. Die gleiche Person bewertet auch das Beratungsgespräch als nicht nutzbringend oder informativ (Frage 4).
Die Verständlichkeit der Beschreibung des Gebäude-IST-Zustands, des angestrebten Zielzustands sowie des Überblicks über empfohlene Maßnahmen wird überwiegend gut bewertet (von 8 bis 10 Befragten, Rest weniger gut). Die Beschreibung des IST-Zustandes wurde einmal als schwer verständlich bewertet. Die detaillierte Beschreibung der nächsten Schritte sowie weitere Hinweise und Erläuterungen werden von jeweils fünf Befragten als gut und ebenfalls von fünf Befragten als weniger gut bewertet (Rest k.A., Frage 5).
Sechs Befragte wurden vom Aussteller umfassend beraten, vier wurden nur teilweise gut beraten (teils/teils). Acht Befragte bewerten die Beratung als verständlich und informativ, zwei als teilweise verständlich und informativ (teils/teils, Rest jeweils „stimme nicht zu“). Eine Person gibt an, dass es keine persönliche Beratung gegeben hat, dies ist die gleiche Person, die kein Interesse hat, den SFP zu nutzen (Frage 6).
Jeweils vier der Befragten hatten einen bzw. zwei Beratungstermine vor Ort. Bei einem Befragten wurden drei Termine durchgeführt, ein Befragter gab wieder an, dass kein Beratungstermin durchgeführt wurde (1 x k.A., Frage 7). Die Dauer der Beratungsgespräche lag zwischen einer halben und vier Stunden, im Mittel bei 1,75 Stunden (Frage 8).
Acht der Befragten gaben an, dass im SFP alle wichtigen Kennzahlen und Maßnahmen enthalten sind und im Gespräch erläutert wurden. Eine Person gibt an, dass dies teilweise der Fall war und beim Aussteller noch Rückfragen gestellt wurden (2 x k.A., Frage 9).
Maßnahmenumsetzung
In zwei der untersuchten Gebäude wurden bereits konkrete Maßnahmen aus dem SFP umgesetzt, in neun noch nicht (Frage 10). Tabelle 8–7 zeigt, welche Maßnahmen durch die Befragten angegeben wurden. Von den 11 Befragten wurden am häufigsten Heizungstausch und Beleuchtungssanierung umgesetzt bzw. geplant.

Die Frage danach, welche der Maßnahmen auch ohne SFP ausgeführt worden wäre, lässt leider keine Aussagen zu, da sie nicht plausibel beantwortet wurde. Da die Fallzahl ohnehin zu gering ist, um Aussagen zur Wirkung der SFP-NWG zu treffen, wird auf eine weitere Darstellung verzichtet (Frage 12). Einer der Befragten gibt an, eine Maßnahme über die im SFP hinaus umgesetzt zu haben, und zwar eine Umstellung auf LED-Beleuchtung (Fragen 13 und 14).
Schlussfrage
Neun von 11 Beratungsempfängern würden den SFP noch einmal erstellen lassen, jeweils vom gleichen Energieberater; einer würde es nicht tun und einer macht keine Angabe dazu (Frage 15).
Auf die Frage, was die Beratungsempfänger am SFP verbessern würden, wurden 5x „mehr Informationen zu Fördermitteln“ gewünscht, 2x „Verständlichkeit“ genannt und ebenfalls 2x „konkrete Hilfen zur Planung und Ausführung der Sanierungsmaßnahmen“. Jeweils 1x wurde „weniger technische Details“ sowie „mehr Eingehen auf meine spezielle Situation / mein Gebäude“ genannt (Frage 16).
Fazit und Empfehlungen
Der Sanierungsfahrplan wird im Wesentlichen als Erfüllungsoption für das EWärmeG erstellt und weniger als Beratungsinstrument für Hauseigentümer genutzt, die sich für konkrete Sanierungsmaßnahmen an ihrem Gebäude interessieren. Die als Erfüllungsoption erstellten SFP erfüllen vielmehr die Aufgabe, die oft weniger bis kaum interessierten Gebäudeeigentümer für den energetischen Zustand und den Sanierungsbedarf ihres Gebäudes zu sensibilisieren und zumindest mittel- bis langfristig zur Maßnahmenumsetzung zu motivieren. Dies trifft nach Aussagen der Aussteller insbesondere auf Eigentümer selbstgenutzter Einfamilienhäuser zu, während Vermieter schwieriger zu motivieren sind.
Kurzfristig werden eher kleinere Maßnahmen des SFP umgesetzt, trotzdem ist auch eine kurzfristige Wirkung des SFP messbar. Da die weit überwiegende Mehrheit der SFP als Erfüllungsoption erstellt wird, ist dort wohl in der Regel die Maßnahmenentscheidung bereits gefallen und kurzfristige Änderungen aufgrund des SFP eher selten.
Die Mehrheit der Gebäudeeigentümer ist mit der Beratungswirkung des SFP und seinen Erläuterungen zufrieden. Insgesamt scheint der SFP also eine recht gute Beratungswirkung zu erzielen. Insbesondere als mittel- bis langfristig nutzbares Instrument für gegenwärtig wenig interessierte Eigentümer ist er wertvoll. Ein Vergleich mit einer herkömmlichen Energieberatung und damit verbunden die Frage, ob der Sanierungsfahrplan aus Sicht der Eigentümer und Aussteller der herkömmlichen Energieberatung überlegen ist, kann nicht abschließend beantwortet werden. Zumindest einige Energieberater halten eine herkömmliche Energieberatung für sinnvoller.
Die Bewertung des knapp gehaltenen Formats des SFP mit begrenztem Inhalt ist heterogen. Zum einen ist der SFP dadurch übersichtlich und kurz, zum anderen können nicht alle wichtigen Informationen vermittelt werden. Einige der Energieberater behelfen sich daher mit zusätzlichen ausführlichen Energieberatungsberichten. Dies muss auch bei der Bewertung der inhaltlichen Detailbewertung der Sanierungsfahrpläne (Kapitel 8.4) berücksichtigt werden: oft ist der SFP nicht das einzige vom Energieberater übergebene Beratungsprodukt, sondern wird durch ein bis mehrere weitere ergänzt. SFP-Empfänger, die den SFP außerhalb des EWärmeG erstellen ließen, bewerten dessen Beratungsqualität etwas schlechter. Dies könnte ein Hinweis darauf sein, dass die Erwartungen dieser Zielgruppe höher sind und eher Bedarf für umfassendere Beratung besteht als durch den SFP möglich ist.
Die Arbeit der Energieberater kann nach Ansicht der Gutachter (auf der Basis der elf Interviews und der schriftlichen Befragungen) überwiegend positiv bewertet werden. Auch wenn die Intensität der persönlichen Beratung dem tatsächlichen Interesse der Gebäudeeigentümer angepasst wird, so ergibt die Befragung, dass die Beratung in der Regel engagiert und kompetent und zur Zufriedenheit der Kunden erfolgt. Gerade die interviewten Energieberater mit einer großen Anzahl erstellter SFP scheinen hohe Kompetenz und Engagement aufzuweisen. Allerdings ist es möglich, dass sich gerade besonders engagierte Aussteller für ein Interview bereit erklärt haben und die Ergebnisse daher verzerrt sind. Die Antworten der Eigentümer in der Befragung weisen darauf hin, dass bei den Kunden Fragen offenbleiben.
Bei der Verständlichkeit des SFP besteht Verbesserungspotenzial. Insbesondere scheint der SFP nicht geeignet, die große Zahl älterer Gebäudeeigentümer zu erreichen. Der relativ hohe Anteil der Antworten „k.A.“ in der schriftlichen Befragung spiegelt evtl. den hohen Anteil älterer Menschen unter den Gebäudeeigentümern wider, die mit der Befragung wenig anfangen konnten. Wie ältere Gebäudeeigentümer besser erreicht werden können und ob dies überhaupt möglich ist, kann an dieser Stelle nicht beantwortet werden. Es sei aber darauf hingewiesen, dass der SFP bei Eigentümerwechsel im Gebäude verbleiben dürfte und somit auch dem neuen Eigentümer als Beratungsinstrument dienen kann. Zu verfügbaren Fördermitteln besteht ein starkes Informationsbedürfnis, welches oft mit dem SFP nicht gedeckt werden kann.
Der SFP-NWG wird von den Gebäudeeigentümern ebenfalls überwiegend positiv bewertet. Zur Wirkung des NWG-SFP kann an dieser Stelle keine Aussage getroffen werden. Nach Auskunft der interviewten Aussteller, die insgesamt jedoch wenig Erfahrung mit NWG-SFP haben, wird aus diesen SFP weniger umgesetzt als bei den WG-SFP. Alle NWG-Eigentümer, die befragt wurden, ließen den SFP als Erfüllungsoption erstellen. Ob also der NWG-SFP eine über die EWärmeG-Erfüllung hinausgehende Rolle einnimmt, kann auf der Basis der Befragung nicht bewertet werden.
Bei einer Detailanalyse der Wohngebäude-SFP muss allerdings bei vielen SFP eine nicht ausreichende Qualität festgestellt werden. Mehr als die Hälfte der untersuchten SFP zeigen keine plausible, langfristige oder ambitionierte Sanierungsstrategie. Dies äußert sich in der angewendeten Methodik, die oft nicht verstanden wurde oder mangelhaft ist. Beispielsweise ist ein zentrales Prinzip des SFP, Maßnahmenpakete zu entwickeln, die an den Nutzer angepasst sind. Nur 26 % der nicht geförderten SFP berücksichtigen die individuelle Situation des Beratungsempfängers. Auf Seiten der SFP-Aussteller besteht daher Handlungs- und Verbesserungsbedarf. Durch Qualitätssicherungsmaßnahmen, Schulungen und Softwareanpassungen kann die Methodik der SFP-VO den SFP-Ausstellern verdeutlicht werden, sodass langfristige und ambitionierte Sanierungsstrategien entwickelt werden, deren Beratung das Ziel eines nahezu klimaneutralen Gebäudes ist und den Beratungsempfänger persönlich zur Sanierung motiviert. Die geförderten und nicht geförderten Wohngebäude-SFP für Wohngebäude unterscheiden sich nur geringfügig voneinander.
Die Qualität der Sanierungsfahrpläne für Nichtwohngebäude ist ebenfalls nicht zufriedenstellend. Unzureichende Berücksichtigung fanden insbesondere die Nutzerwünsche, Zielvorgaben und Fördermöglichkeiten. Zudem war die weit überwiegende Zahl der Berichte nicht vollständig. Es ist davon auszugehen, dass die vom Ministerium veröffentlichte „Checkliste zur Erstellung eines gebäudeindividuellen Sanierungsfahrplans Baden-Württemberg – Nichtwohngebäude –“ von den Ausstellern nicht genutzt wurden. Berichte, die neben eklatanten handwerklichen Fehlern hinsichtlich der energetischen Bewertung sowie Darstellung der Kosten – sofern diese überhaupt umfänglich angegeben wurden -, den Grundgedanken des Sanierungsfahrplans offensichtlich nicht zum Ausdruck bringen, helfen dem Beratungsempfänger leider nicht bei seiner Entscheidung, wie ein Gebäude Teil des klimaneutralen Gebäudebestands werden kann.
Der Eindruck drängt sich auf, dass die überwiegende Anzahl der geprüften Sanierungsfahrpläne für Nichtwohngebäude eine vermeintlich billige Option zur Erfüllung des EWärmeG darstellen.
Empfehlungen
- Der SFP als Erfüllungsoption sollte beibehalten werden, da er ein besonders niederschwelliges Instrument darstellt, um bisher desinteressierte Gebäudeeigentümer erstmals mit einer Energieberatung zu erreichen und somit ggf. zumindest mittel- bis langfristig eine Wirkung in Form verstärkter Sanierungsaktivität entfaltet. Die Verknüpfung von Ordnungsrecht mit einem Beratungsinstrument hat sich aus Sicht der Evaluierung bewährt.
- Der SFP-NWG soll zukünftig nicht mehr als volle Erfüllungsoption anrechenbar sein, sondern nur noch anteilig, beispielsweise analog wie bei Wohngebäuden zu einem Drittel. Hierfür sprechen einerseits die Symmetrie mit den Anforderungen an WG, aber auch die vielfältigen zur Verfügung stehenden Erfüllungsoptionen auch in NWG – dies dokumentiert auch die Analyse des Erfüllungsmixes in Kapitel 3.2.2. Die vollständige Pflichterfüllung war ja u. a. eingeführt worden, um die Auswirkungen einer neuen Erfüllungspflicht für NWG im Jahr 2015 abzufedern.
- Insbesondere bei SFP für NWG ist eine erhebliche Qualitätsoffensive erforderlich.
- Hierzu dient eine Weiterentwicklung der Schulung und Erstellung von Informationsmaterialien, die u. a. folgende Themenfelder adressieren: Plausible Maßnahmenpakete entwickeln und diese in ein Langfristkonzept einbauen; U‑Werte des Ist-Zustands und der Maßnahmen angeben; stärkere Berücksichtigung des Ist-Zustandes und der individuellen Situation des Eigentümers; Begründungen für Sanierungsschritte konkretisieren.
- Die Einführung von Stichproben kann zu einer Qualitätssicherung führen, erfordert allerdings zusätzliche Personalkapazitäten und Kompetenzen bei den unteren Baurechtsbehörden, von ihnen beauftragten Dritten oder auch freiwilligen Selbstkontrollen z. B. der Energieberaterverbände. Die im Projekt erarbeiten Prüftools können hierfür verwendet werden.
- Veröffentlichung von Muster-Sanierungsfahrplänen für Nichtwohngebäude;
- Veröffentlichen der Arbeitshilfe zum SFP-NWG (Kapitel 14.9)
- Anhebung der Anforderung an die Qualifizierung für Nichtwohngebäude-SFP im Umfang von mindestens 50 Unterrichtseinheiten – statt bisher 16 UE – analog zum Bundes-Förderprogramm „Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen vom 24. Februar 2017“. Ein Muster-Curriculum findet sich im Anhang (Kapitel 14.7.1). Wird die Ausstellungsberechtigung über Referenzen nachgewiesen, ist die notwendige Anzahl der Referenzen von eine auf drei Referenzen innerhalb der letzten zwei Jahre zu erhöhen.
- Verpflichtung des Energieberaters, dem Beratungsempfänger die vollständig ausgefüllte und unterschriebene „Checkliste zur Erstellung eines gebäudeindividuellen Sanierungsfahrplans Baden-Württemberg – Nichtwohngebäude –“ gemeinsam mit dem Bericht auszuhändigen
- Nachdem das Land Baden-Württemberg mit der Einführung und Förderung von SFP für WG bereits eine Vorreiterrolle eingenommen hat, wäre es nun denkbar, auch SFP für NWG zu fördern. Damit könnte Baden-Württemberg wieder eine Vorreiterrolle einnehmen für die Konzeption von SFP für NWG auf Bundesebene. Eine Kombination mit weiteren Fördermitteln für die Beratung ist ausdrücklich erwünscht.
Vorheriger Abschnitt: Nichtwohngebäude Nächster Abschnitt: Evaluation des SFP-Förderprogramms1 Verordnung der Landesregierung zum gebäudeindividuellen energetischen Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg (Sanierungsfahrplan-Verordnung – SFP-VO) vom 28. Juli 2015.
2 Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft zur Förderrichtlinie Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg (FöRL SFP) vom 6. Oktober 2015 – Az.: 6–4503.3–7 –
3 Es ist zu berücksichtigen, dass verpflichtete Gebäudeeigentümer die Nutzungspflicht spätestens innerhalb von 18 Monaten nach Inbetriebnahme der neuen Heizanlage zu erfüllen und der zuständigen Behörde nachzuweisen haben. Zudem verzögert sich die Dateneingabe bei einigen uBRB (s.o.). Aufgrund dieses Zeitverzugs erfassen die hier dargestellten Pflichtfälle, die in das IDEV-Datenportal eingegeben wurden, nicht alle Pflichtfälle aus den entsprechenden Jahren.
4 In diesen Absatz gehen auch Kommentare aus offenen Antworten der Schornsteinfegerbefragung (vgl. Kapitel 5.3) mit ein.
5 Bei dieser Gruppe wurde mit geringerer Bereitschaft, den Fragebogen auszufüllen, gerechnet. Die Annahme hat sich bewahrheitet: 25 % der Angeschriebenen waren WEG-Verwalter, aber nur wenig mehr als 10 % der Antwortenden.
6 Kontaktdaten von Empfängern nicht geförderter SFP waren nicht verfügbar.
7 Konfidenzniveau 95 % bei einer Fehlerspanne zwischen 4 % und 5 %