Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel

Die ESTATIKA GmbH, mit dem Sitz am Hafen­weg 16 in 48155 Müns­ter, ein­ge­tra­gen beim Amts­ge­richt Müns­ter unter der Regis­ter­num­mer HRB 18029 (im Fol­gen­den „ESTATIKA“), betreibt den auf den Web­sei­ten www.erneuerbare-waerme-gesetz.de, www.estatika.de, www.i‑sfp.de und www.statiker-kosten.de zugäng­li­chen 3D-Gebäu­de­check und bie­tet Dienst­leis­tun­gen im Bereich der Ener­gie- und Ener­gie­ta­rif­be­ra­tung, sowie der Bau­pla­nung an.

Durch die Nut­zung des 3D-Gebäu­de­checks wird unver­bind­lich und unent­gelt­lich ein vor­läu­fi­gen Sanie­rungs­fahr­plan (im Fol­gen­den „vSFP“) für ein Wohn­ge­bäu­de erstellt. Der vSFP dient der Erst­ein­schät­zung im Hin­blick auf den ener­ge­ti­schen Gebäu­de­zu­stand bzw. das Ver­bes­se­rungs­po­ten­ti­al der unter­such­ten Immobilie.

Des Wei­te­ren kön­nen kos­ten­pflich­ti­ge Dienst­leis­tun­gen − wie eine ener­ge­ti­sche Erst­be­ra­tung, die Erstel­lung eines indi­vi­du­el­len Sanie­rungs­fahr­plans (iSFP), die Bean­tra­gung von För­der­mit­teln, eine Ener­gie­ta­rif­be­ra­tung oder wei­te­re Bau­pla­nungs­leis­tun­gen – bei ESTATIKA beauf­tragt oder durch ESTATIKA ver­mit­telt werden.

‍‍1. Begriffsbestimmungen

1.1 „Nut­zer“ sind alle Per­so­nen, ob Ver­brau­cher oder Unter­neh­mer, die den 3D-Gebäu­de­check von ESTATIKA nutzen.

1.2 „Auf­trag­ge­ber“ sind alle Per­so­nen, die kos­ten­pflich­ti­ge Dienst­leis­tun­gen bei ESTATIKA oder von ESTATIKA ver­mit­tel­ten exter­nen Dienst­leis­tern in Auf­trag geben.

1.3 „Inter­es­sen­ten“ sind alle Per­so­nen, die kos­ten­pflich­ti­ge Dienst­leis­tun­gen über ein Kon­takt­for­mu­lar auf der Web­sei­te oder über einen ander­wei­ti­gen Kanal bei ESTATIKA anfragen.

1.4 „Kun­den“ sind sämt­li­che Per­so­nen, die in irgend­ei­ner Form in Geschäfts­be­zie­hun­gen mit ESTATIKA tre­ten, sei es als Nut­zer, Auf­trag­ge­ber oder Interessenten.

1.5 „Ver­trags­par­tei­en“ sind „ESTATIKA und der Kun­de“ gemeinsam.

2. Geltungsbereich

2.1 Die­se All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (im Fol­gen­den „AGB“) gel­ten für Kun­den, sowie für sämt­li­che geschäft­li­chen Hand­lun­gen, die zwi­schen den Ver­trags­par­tei­en statt­fin­den. Die AGB gel­ten eben­falls für zukünf­ti­ge Ver­trä­ge, es sei denn, es wird bei Ver­trags­schluss aus­drück­lich etwas ande­res ver­ein­bart oder dar­auf verwiesen. 

2.2 Im Kon­takt­for­mu­lar des 3D-Gebäu­de­checks oder in ander­wei­ti­gen Kon­takt­for­mu­la­ren nimmt der Kun­de die Gel­tung die­ser AGB zu Kennt­nis, wel­che jeder­zeit über den Link www.erneuerbare-waerme-gesetz.de/agb ein­ge­se­hen wer­den kön­nen. ESTATIKA spei­chert den Ver­trags­text nicht. Die Ver­trags­spra­che ist Deutsch. 

2.3 Etwa­ige Geschäfts­be­din­gun­gen von Kun­den kom­men nicht zur Anwen­dung, selbst wenn ESTATIKA ihrer Gel­tung im Ein­zel­fall nicht aus­drück­lich wider­spricht. Selbst wenn ESTATIKA auf ein Doku­ment ver­weist, das Geschäfts­be­din­gun­gen des Kun­den ent­hält oder auf die­se hin­weist, bedeu­tet dies kei­ne Zustim­mung zur Anwen­dung die­ser Bedingungen. 

3. Nutzungsbedingungen 3D-Gebäudecheck (unentgeltlich)

3.1 Leistung

3.1.1 ESTATIKA ermög­licht Nut­zern mit dem 3D-Gebäu­de­check unent­gelt­lich eine Ana­ly­se des Ist-Zustan­des ihres Wohn­ge­bäu­des durch­zu­füh­ren, Sanie­rungs­sze­na­ri­en zu erhal­ten und dar­auf abge­stimm­te Ange­bo­te für kos­ten­pflich­ti­ge Dienst­leis­tun­gen von ESTATIKA oder geeig­ne­ten exter­nen Dienst­leis­tern zu erhal­ten. Dabei ver­edelt ESTATIKA die vom Nut­zer ein­ge­ge­be­nen sowie öffent­lich ver­füg­ba­re Daten und berei­tet die­se in Berichts­form − als vSFP − auf. Im Ergeb­nis wer­den dem Nut­zer der vSFP sowie pass­ge­naue Ange­bo­te für die unter­such­te Immo­bi­lie übermittelt.

3.1.2 Der vSFP ist kein rechts­kräf­ti­ges Doku­ment, ist nicht för­der­fä­hig und für die Bean­tra­gung von För­der­mit­teln gedacht oder geeig­net. Im Gegen­satz zum rechts­kräf­ti­gen iSFP wer­den beim vSFP eine deut­lich gerin­ge­re Anzahl an Daten­punk­ten in zum Teil min­de­rer Qua­li­tät (zum Bei­spiel Flä­chen­grö­ßen) erho­ben. Im Ergeb­nis stel­len die von ESTATIKA erzeug­ten vSFP somit ledig­lich eine unver­bind­li­che, wenn auch rea­lis­ti­sche Ein­schät­zung der tat­säch­li­chen Umstän­de dar. 

3.1.3 Es wird aus­drück­lich auf die Haf­tungs­be­schrän­kung gemäß Zif­fer 8.4 hingewiesen. 

‍3.2 Zustandekommen des Vertrages und Bedingungen

3.2.1 Das Kon­takt­for­mu­lar des 3D-Gebäu­de­checks ent­hält Pflicht­fel­der wie Name und E‑Mail-Adres­se. Mit der Bestä­ti­gung der ein­ge­ge­be­nen Daten gibt der Nut­zer ein Ange­bot auf das Ein­ge­hen eines Nut­zungs­ver­tra­ges ab. ESTATIKA akzep­tiert die­ses Ange­bot durch den Ver­sand einer E‑Mail an den Nut­zer, in der die Nut­zung des 3D-Gebäu­de­checks bestä­tigt wird. Sobald die­se E‑Mail beim Nut­zer ein­geht, gilt der Nut­zungs­ver­trag als zustan­de gekom­men. Der Nut­zer bestä­tigt den Erhalt der E‑Mail. 

3.2.2 Der Nut­zungs­ver­trag wird auf unbe­stimm­te Zeit geschlossen. 

3.2.3 Ein Nut­zungs­ver­trag ist nur mit Nut­zern begrün­det, die das 18. Lebens­jahr voll­endet haben. 

3.2.4 Eine natür­li­che Per­son, die als ver­tre­tungs­be­rech­tig­te und benann­te Ansprech­per­son eines Unter­neh­mens fun­giert, kann eben­falls den 3D-Gebäu­de­check durch­füh­ren. ESTATIKA behält sich das Recht vor, jeder­zeit einen Nach­weis der Iden­ti­tät oder Ver­tre­tungs­voll­macht zu verlangen. 

3.2.5 Der Abschluss des Nut­zungs­ver­trags bringt für den Nut­zer kei­ne Zah­lungs­pflich­ten mit sich, solan­ge kei­ne zusätz­li­chen (kos­ten­pflich­ti­gen) Leis­tun­gen in Anspruch genom­men werden. 

3.3 Weitergabe der Daten an Dritte

3.3.1 Zur Bereit­stel­lung pass­ge­nau­er Ange­bo­te kön­nen die im Rah­men des 3D-Gebäu­de­checks ein­ge­ge­be­nen und erzeug­ten Daten von ESTATIKA an qua­li­fi­zier­te exter­ne Dienst­leis­ter (wie Ener­gie­be­ra­ter, Inge­nieu­re oder Finanz­dienst­leis­ter) wei­ter­ge­lei­tet wer­den, damit ent­spre­chen­de Ange­bo­te oder Dienst­leis­tun­gen dem Nut­zer ange­bo­ten wer­den. Die Wei­ter­lei­tung der Daten an sol­che Dienst­leis­ter ist inte­gra­ler Bestand­teil des Nut­zungs­ver­trags und dient der opti­ma­len Erfül­lung der ver­trag­li­chen Leis­tun­gen gemäß Zif­fer 3.1. Nicht Bestand­teil des Nut­zungs­ver­tra­ges ist hin­ge­gen die Prü­fung der Ange­bo­te auf Rich­tig­keit oder Voll­stän­dig­keit sei­tens ESTATIKA. Ein Ver­mitt­lungs­er­folg wird nicht garantiert.

3.3.2 Die Wei­ter­a­be der Daten erfolgt unter Ein­hal­tung der daten­schutz­recht­li­chen Bestim­mun­gen von ESTATIKA gemäß Zif­fer 11.

3.4 Kündigung

3.4.1 Der Nut­zungs­ver­trag kann jeder­zeit ohne Anga­be von Grün­den mit sofor­ti­ger Wir­kung been­det wer­den. Das Recht bei­der Ver­trags­par­tei­en auf außer­or­dent­li­che Kün­di­gung aus wich­ti­gem Grund bleibt davon unbe­rührt. Ein wich­ti­ger Grund liegt ins­be­son­de­re dann vor, wenn es der kün­di­gen­den Par­tei unter Berück­sich­ti­gung aller Umstän­de und bei­der­sei­ti­ger Inter­es­sen nicht zumut­bar ist, das Ver­trags­ver­hält­nis bis zum regu­lä­ren Ende fort­zu­füh­ren. Ein außer­or­dent­li­ches Kün­di­gungs­recht ohne vor­he­ri­ge Abmah­nung besteht ins­be­son­de­re, wenn der Nut­zer gegen die Pflich­ten gemäß Zif­fer 3.6 verstößt.

3.4.2 Die Kün­di­gung des Nut­zungs­ver­tra­ges hat kei­nen Ein­fluss auf bereits bestehen­de (kos­ten­pflich­ti­ge) Ver­trä­ge zwi­schen dem Nut­zer und ESTATIKA oder auf von ESTATIKA ver­mit­tel­te Ver­trä­ge mit Dritten.

3.4.3 Kün­di­gun­gen bedür­fen der Textform.

3.4.4 Nach Been­di­gung des Nut­zungs­ver­tra­ges wer­den allen Daten des Nut­zers gelöscht, es sei denn, ESTATIKA ist gesetz­lich zur Auf­be­wah­rung die­ser Daten ver­pflich­tet. Die­se Daten wer­den erst nach Ablauf der gesetz­li­chen Ver­jäh­rungs­fris­ten gelöscht.

3.5 Rechte von ESTATIKA

3.5.1 Der Nut­zer gewährt ESTATIKA mit Kli­cken des Absen­de-But­tons im 3D-Gebäu­de­check ein nicht-exklu­si­ves, zeit­lich und räum­lich unbe­grenz­tes sowie frei über­trag­ba­res Nut­zungs- und Ver­wer­tungs­recht an den von ihm ein­ge­ge­be­nen Daten (bei­spiels­wei­se Tex­te, Gra­fi­ken oder Bil­der). Die­ses Recht schließt alle der­zeit bekann­ten Nut­zungs­ar­ten ein sowie sol­che, die künf­tig ent­wi­ckelt wer­den könnten.

3.5.2 Sämt­li­che im Rah­men des 3D-Gebäu­de­checks erstell­ten Daten ver­blei­ben gemäß den gesetz­li­chen Bestim­mun­gen im Eigen­tum von ESTATIKA, es sei denn, es wur­de im Ein­zel­fall eine zusätz­li­che schrift­li­che Ver­ein­ba­rung über die Nutzungs‑, Ver­wer­tungs- und/​oder Eigen­tums­rech­te getroffen.

3.5.3 Der Nut­zer gewährt ESTATIKA unwi­der­ruf­lich und unent­gelt­lich das unein­ge­schränk­te Nut­zungs- und Ver­wer­tungs­recht an Ideen, Anfra­gen zur Wei­ter­ent­wick­lung des Ser­vices, Feed­backs, Emp­feh­lun­gen oder sons­ti­gen Infor­ma­tio­nen, die vom Nut­zer oder Drit­ten im Zusam­men­hang mit dem 3D-Gebäu­de­check über­mit­telt wer­den, es sei denn, der Nut­zer behält sich ent­spre­chen­de Rech­te aus­drück­lich vor und dies ist für ESTATIKA erkennbar.

3.5.4 ESTATIKA ist berech­tigt dem Nut­zer Ange­bo­te über Fol­ge­leis­tun­gen − basie­rend auf den 3D-Gebäu­de­check − zu unter­brei­ten oder zu ver­mit­teln. ESTATIKA kann dem Nut­zer auch ein Bestell­for­mu­lar gemäß Zif­fer 4.1.1 zur Ver­fü­gung stellen.

3.5.5 Natür­li­che oder juris­ti­sche Per­so­nen, die Bera­tungs- und/​oder Ver­mitt­lungs­leis­tun­gen anbie­ten oder ver­mit­teln, wel­che von ESTATIKA selbst oder durch Drit­te bereits ange­bo­ten wer­den oder ange­bo­ten wer­den sol­len, kön­nen von der Nut­zung des 3D-Gebäu­de­checks aus­ge­schlos­sen wer­den. Dies gilt ins­be­son­de­re, jedoch nicht aus­schließ­lich, für die fol­gen­den Leis­tungs­be­rei­che: Ener­gie­be­ra­tung, Ener­gie­ta­rif­be­ra­tung und Pla­nung von Bau-/Sa­nie­rungs­vor­ha­ben. Ent­schließt sich ESTATIKA zum Aus­schluss eines Nut­zers, wird kei­ne Bestä­ti­gungs-E-Mail gemäß Zif­fer 3.2.1 an den Nut­zer ver­sen­det. Es ist kein Nut­zungs­ver­trag zustan­de gekom­men und die ein­ge­ge­be­nen Daten wer­den gelöscht.

3.5.6 ESTATIKA bemüht sich, den 3D-Gebäu­de­check so stö­rungs­frei wie mög­lich anzu­bie­ten, wobei dies natur­ge­mäß nur im Rah­men der von ESTATIKA beein­fluss­ba­ren Umstän­de gilt. Der Nut­zer erkennt an, dass eine durch­ge­hend lücken­lo­se Ver­füg­bar­keit des 3D-Gebäu­de­checks tech­nisch nicht mach­bar ist. ESTATIKA behält sich ins­be­son­de­re das Recht vor, den Zugang zum 3D-Gebäu­de­check nach eige­nem Ermes­sen – ins­be­son­de­re auf­grund von War­tungs- und Opti­mie­rungs­ar­bei­ten, Kapa­zi­täts­gren­zen oder ande­ren unvor­her­ge­se­he­nen Ereig­nis­sen – ganz oder teil­wei­se, vor­über­ge­hend oder dau­er­haft, einzuschränken.

3.6 Pflichten des Nutzers

3.6.1 Der Nut­zer ver­pflich­tet sich, alle ein­ge­ge­be­nen Daten wahr­heits­ge­mäß und voll­stän­dig anzu­ge­ben. Der Nut­zer ver­si­chert, dass kei­ne Künst­ler­na­men, Pseud­ony­me oder irre­füh­ren­de Namen ver­wen­det werden.

3.6.2 Der Nut­zer darf den vSFP aus­schließ­lich zur eige­nen Infor­ma­ti­on ver­wen­den oder um ESTATIKA oder einem von ESTATIKA ver­mit­tel­ten Dienst­leis­ter zu beauf­tra­gen. Eine Wei­ter­ga­be oder Offen­le­gung gegen­über ande­ren Drit­ten ist nicht gestattet.

4. Vertragsbedingungen (kostenpflichtige Dienstleistungen)

4.1 Leistung

4.1.1 Im Rah­men des 3D-Gebäu­de­checks oder auf sepa­ra­ter Anfra­ge (bei­spiels­wei­se über ein Kon­takt­for­mu­lar auf der Web­sei­te) kann ESTATIKA dem poten­zi­el­len Auf­trag­ge­ber ein Ange­bot über kos­ten­pflich­ti­ge Dienst­leis­tun­gen − wie bei­spiels­wei­se eine ener­ge­ti­sche Erst­be­ra­tung, die Erstel­lung eines iSFP, die Bean­tra­gung von För­der­mit­teln, eine Ener­gie­ta­rif­be­ra­tung oder wei­te­re Bau­pla­nungs­leis­tun­gen. Anstatt eines Ange­bo­tes kann ESTATIKA dem poten­zi­el­len Auf­trag­ge­ber auch ein Bestell­for­mu­lar zur Ver­fü­gung stellen.

4.1.2 Die jewei­li­ge Leis­tungs­be­schrei­bung und die Ver­trags­kon­di­tio­nen der Dienst­leis­tung sind dem Ange­bot zu entnehmen.

4.1.3 Sofern die von ESTATIKA ange­bo­te­nen Leis­tun­gen die Qua­li­fi­ka­ti­on als Ener­gie­ef­fi­zi­enz-Exper­te erfor­dern, wer­den die­se Leis­tun­gen durch ange­stell­te Mit­ar­bei­ten­de mit ent­spre­chen­der Qua­li­fi­ka­ti­on und Unab­hän­gig­keit erbracht. Die zer­ti­fi­zier­te Per­son agiert nach außen hin, ins­be­son­de­re gegen­über den För­der­insti­tu­tio­nen, als ver­ant­wort­li­cher Ener­gie­ef­fi­zi­enz-Exper­te. Die­se zer­ti­fi­zier­te Per­son ist durch eine Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung gegen mög­li­che Schä­den abge­si­chert. Die Abrech­nung der Leis­tun­gen erfolgt über ESTATIKA.

4.1.4 Der für die Kon­di­tio­nen einer För­de­rung − bei­spiels­wei­se bei der Erstel­lung eines iSFP oder der Bean­tra­gung von För­der­mit­teln für eine Sanie­rung mit Ein­zel­maß­nah­men − maß­geb­li­che Stich­tag ist der Tag der Antrags­stel­lung. Eine Anpas­sung bei geän­der­ten För­der­richt­li­ni­en nach die­sem Datum erfolgt nicht. ESTATIKA ist nicht ver­pflich­tet, den Auf­trag­ge­ber auf mög­li­che zukünf­ti­ge Ände­run­gen oder Aus­wir­kun­gen auf loka­le För­der­pro­gram­me hinzuweisen.

4.1.5 Für die Fest­le­gung der För­der­kon­di­tio­nen − bei­spiels­wei­se bei der Erstel­lung eines iSFP oder der Bean­tra­gung von För­der­mit­teln für eine Sanie­rung mit Ein­zel­maß­nah­men − ist der Zeit­punkt der Antrag­stel­lung ent­schei­dend. Eine Anpas­sung auf­grund von nach die­sem Datum geän­der­ten För­der­richt­li­ni­en fin­det nicht statt. ESTATIKA ist nicht ver­pflich­tet, den Auf­trag­ge­ber über mög­li­che künf­ti­ge Ände­run­gen zu infor­mie­ren und über Aus­wir­kun­gen des­sen aufzuklären.

4.2 Zustandekommens des Vertrages und Bedingungen

4.2.1 Ein Ver­trag über die Inan­spruch­nah­me kos­ten­pflich­ti­ger Leis­tun­gen kommt zustan­de, indem der Auf­trag­ge­ber ein Ange­bot sei­tens ESTATIKA mit ein­deu­ti­ger Wil­lens­er­klä­rung – bei­spiels­wei­se mit digi­ta­ler Signa­tur des Ange­bo­tes − annimmt oder der Auf­trag­ge­ber für die jewei­li­ge Leis­tung ein Bestell­for­mu­lar aus­ge­füllt absen­det und ESTATIKA das Ange­bot mit der Zusen­dung einer elek­tro­ni­schen Auf­trags­be­stä­ti­gung (oder durch die kon­klu­den­te Bereit­stel­lung der Leis­tung) annimmt.

ESTATIKA behält sich das Recht vor, die Inan­spruch­nah­me kos­ten­pflich­ti­ger Leis­tun­gen von einer Über­prü­fung der Iden­ti­tät des mög­li­chen Auf­trag­ge­bers abhän­gig zu machen.

4.2.2 Alle Ange­bo­te von ESTATIKA auf der Web­sei­te, in Pro­spek­ten, Fly­ern, Anzei­gen, For­mu­la­ren und E‑Mails sind frei­blei­bend, sofern im jewei­li­gen Ange­bot nichts ande­res ange­ge­ben ist. Aus­sa­gen und Erklä­run­gen in Wer­be­ma­te­ria­li­en sowie auf der Web­sei­te von ESTATIKA die­nen aus­schließ­lich der Beschrei­bung der Eigen­schaf­ten und stel­len kei­ne Garan­tie oder Zusi­che­rung bestimm­ter Eigen­schaf­ten dar. Garan­tien oder Zusi­che­run­gen im recht­li­chen Sin­ne bestehen nur, wenn sie schrift­lich erfol­gen und aus­drück­lich als sol­che gekenn­zeich­net sind.

4.2.3 ESTATIKA ist berech­tigt, die Erfül­lung ihrer Leis­tungs­pflich­ten gegen­über dem Auf­trag­ge­ber durch die Beauf­tra­gung eines Unter­auf­trag­neh­mers vor­neh­men zu lassen.

4.2.4 Wird der von ESTATIKA erstell­te För­der­an­trag einer Sanie­rungs­maß­nah­me abge­lehnt, erhält der Auf­trag­ge­ber den für die Bean­tra­gung von För­der­mit­teln gezahl­ten Betrag zurück. Kos­ten für zusätz­lich beauf­trag­te und bereits erbrach­te Leis­tun­gen sowie bereits getä­tig­te Zah­lun­gen wer­den jedoch nicht erstat­tet. Soll­te die Ableh­nung der För­de­rung dar­auf zurück­zu­füh­ren sein, dass der Auf­trag­ge­ber oder der Hand­wer­ker die För­der­kri­te­ri­en wäh­rend der Umset­zung nicht ein­hält, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

4.2.5 Je nach Leis­tung kommt Dienst­ver­trags- oder Werk­ver­trags­recht zur Anwendung.

4.3 Kündigung und Rücktritt

4.3.1 Kün­digt der Auf­trag­ge­ber einen mit ESTATIKA geschlos­se­nen Dienst­ver­trag (bei­spiels­wei­se über eine ener­ge­ti­sche Erst­be­ra­tung) gemäß § 621 BGB, erhält ESTATIKA die ver­ein­bar­te Ver­gü­tung für die bis dahin erbrach­ten Leistungen.

4.3.2 Kün­digt der Auf­trag­ge­ber einen mit ESTATIKA geschlos­se­nen Werk­ver­trag (bei­spiels­wei­se über die Erstel­lung eines iSFP oder eines Stand­si­cher­heits­nach­wei­ses) gemäß § 648 BGB, erhält ESTATIKA die ver­ein­bar­te Ver­gü­tung für die bis dahin beauf­trag­ten Leis­tun­gen. Aller­dings muss ESTATIKA das anrech­nen las­sen, was ESTATIKA durch die Kün­di­gung an Auf­wen­dun­gen ein­spart oder durch ander­wei­ti­ge Nut­zung sei­ner Arbeits­kraft erwor­ben oder bös­wil­lig zu erwer­ben unter­las­sen hat. Die Ver­trags­par­tei­en sind sich einig, dass abwei­chend von § 648 Satz 3 BGB ver­mu­tet wird, dass ESTATIKA 60 vom Hun­dert der auf den noch nicht erbrach­ten Teil der Werk­leis­tung ent­fal­len­den ver­ein­bar­ten Ver­gü­tung zuste­hen. Den Ver­trags­par­tei­en bleibt die Mög­lich­keit, höhe­re oder nied­ri­ge­re erspar­te Auf­wen­dun­gen oder ander­wei­ti­gen oder bös­wil­li­gen unter­las­se­nen ander­wei­ti­gen Erwerb nachzuweisen.

4.3.3 ESTATIKA ist berech­tigt, den Ver­trag aus wich­ti­gem Grund zu kün­di­gen (gemäß § 626 BGB oder § 648a BGB), ins­be­son­de­re wenn der Auf­trag­ge­ber sei­ne Pflich­ten nicht erfüllt und dadurch die ver­trags­ge­mä­ße Erbrin­gung der Leis­tun­gen erheb­lich beein­träch­tigt oder in Zah­lungs­ver­zug oder mit ande­ren ver­trag­li­chen Ver­pflich­tun­gen gerät.

4.3.4 Kün­di­gun­gen bedür­fen der Textform.

4.3.5 ESTATIKA ist berech­tigt, vom Ver­trag mit dem Auf­trag­ge­ber zurück­zu­tre­ten, wenn:

a) nach Ver­trags­schluss unvor­her­seh­ba­re Umstän­de vor­lie­gen oder zwi­schen Ver­trags­ab­schluss und Erfül­lung ein­tre­ten, die einen Rück­tritt unter Berück­sich­ti­gung eines berech­tig­ten Inter­es­ses von ESTATIKA recht­fer­ti­gen. Dies gilt ins­be­son­de­re bei Ände­run­gen der För­der­richt­li­ni­en/-situa­ti­on, höhe­rer Gewalt, Streik, Pan­de­mien oder Naturkatastrophen.

b) ESTATIKA auf­grund unvor­her­ge­se­he­ner Umstän­de nicht über aus­rei­chen­de Kapa­zi­tä­ten zur Erfül­lung der ver­trag­li­chen Leis­tun­gen oder Ein­hal­tung der ver­ein­bar­ten Ter­mi­ne ver­fügt. In die­sem Fall wird ESTATIKA den Auf­trag­ge­ber unver­züg­lich infor­mie­ren und bereits erbrach­te Zah­lun­gen zurückerstatten. 

4.3.6 Nach Been­di­gung des Ver­tra­ges wer­den allen Daten des Auf­trag­ge­bers gelöscht, es sei denn, ESTATIKA ist gesetz­lich zur Auf­be­wah­rung die­ser Daten ver­pflich­tet. Die­se Daten wer­den erst nach Ablauf der gesetz­li­chen Ver­jäh­rungs­fris­ten gelöscht.

4.4 Rechte von ESTATIKA

4.4.1 Der Auf­trag­ge­ber gewährt ESTATIKA im Zeit­punkt des Infor­ma­ti­ons­über­gan­ges ein nicht-exklu­si­ves, zeit­lich und räum­lich unbe­grenz­tes sowie frei über­trag­ba­res Nut­zungs- und Ver­wer­tungs­recht an den von ihm mit ESTATIKA geteil­ten Infor­ma­tio­nen und Unter­la­gen (bei­spiels­wei­se Tex­te, Gra­fi­ken, Bil­der oder Plan­un­ter­la­gen) sowie an ande­ren geschütz­ten Inhal­ten. Die­ses Recht schließt alle der­zeit bekann­ten Nut­zungs­ar­ten ein sowie sol­che, die künf­tig ent­wi­ckelt wer­den könnten.

4.4.2 Der Auf­trag­ge­ber erteilt ESTATIKA aus­drück­lich das Recht, bereit­ge­stell­ten Infor­ma­tio­nen, Daten und Unter­la­gen aus­zu­wer­ten und an exter­ne Dienst­leis­ter wei­ter­zu­ge­ben, sofern dies der Leis­tungs­er­brin­gung, dem vom Auf­trag­ge­ber geplan­ten Bau-/Sa­nie­rungs­vor­ha­ben oder der Erwei­te­rung des Leis­tungs­spek­trums dient.

4.5 Pflichten des Auftraggebers

4.5.1 Der Auf­trag­ge­ber ver­si­chert, dass alle von ihm gemach­ten Anga­ben und Infor­ma­tio­nen voll­stän­dig und wahr­heits­ge­mäß sind. Dies umfasst ins­be­son­de­re per­sön­li­che Daten (wie den Klar­na­men und Unter­neh­mens­in­for­ma­tio­nen) sowie Details zum Gebäu­de und zum jewei­li­gen Bau-/Sa­nie­rungs­vor­ha­ben. Der Auf­trag­ge­ber ver­pflich­tet sich, ESTATIKA recht­zei­tig und unauf­ge­for­dert min­des­tens per E‑Mail über Ände­run­gen sei­ner Daten (ins­be­son­de­re Namens- oder Inha­ber­wech­sel, Ände­run­gen der Rechts­form oder der Anschrift) zu informieren.

4.5.2 Schließt der Auf­trag­ge­ber einen Ver­trag mit ESTATIKA und/​oder einem durch ESTATIKA ver­mit­tel­ten exter­nen Dienst­leis­ter ab, ist er ver­pflich­tet, sei­ner Mit­wir­kungs­pflicht nach­zu­kom­men. Dies umfasst ins­be­son­de­re die Unter­stüt­zung bei der Bera­tung, Pla­nung und Umset­zung durch unver­züg­li­che, kor­rek­te und wahr­heits­ge­mä­ße Anga­ben sowie durch recht­zei­ti­ge Ter­min­ab­spra­chen und Bereit­stel­lun­gen von not­wen­di­gen Unter­la­gen, Infor­ma­tio­nen und Voll­mach­ten für die Durch­füh­rung der Dienst­leis­tung inner­halb der gesetz­ten Frist.

4.5.3 Im Rah­men der Leis­tungs­er­brin­gung kön­nen Vor-Ort-Ter­mi­ne erfor­der­lich wer­den. Der Auf­trag­ge­ber ist ver­pflich­tet, ESTATIKA sowie deren Erfül­lungs­ge­hil­fen den not­wen­di­gen Zugang zum Leis­tungs­ort zu ermög­li­chen. ESTATIKA behält sich das Recht vor, den Vor-Ort-Ter­min durch Drit­te durch­füh­ren zu las­sen, sofern die­se den von ESTATIKA fest­ge­leg­ten Stan­dards entsprechen.

4.5.4 Bean­tragt der Auf­trag­ge­ber För­der­mit­tel selbst, ist er ver­pflich­tet, ESTATIKA recht­zei­tig und umfas­send dar­über sowie über etwa­ige zu beach­ten­de Vor­aus­set­zun­gen zur Gewäh­rung der För­der­mit­tel zu informieren.

4.6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

4.6.1 Nimmt der Auf­trag­ge­ber kos­ten­pflich­ti­ge Leis­tun­gen in Anspruch, ist er ver­pflich­tet, die anfal­len­den Kos­ten zu tragen/​bezahlen. Vor der Inan­spruch­nah­me der Leis­tung wird der Auf­trag­ge­ber über die Kos­ten­pflicht informiert.

4.6.2 Die Zah­lung erfolgt über die im Angebot/​Vertrag auf­ge­führ­ten Zah­lungs­ar­ten (bei­spiels­wei­se per SEPA-Über­wei­sung oder Pay­pal). ESTATIKA behält sich das Recht vor, bestimm­te Zah­lungs­ar­ten (wie zum Bei­spiel Bar­zah­lung) aus­zu­schlie­ßen. Die Rech­nun­gen wer­den dem Auf­trag­ge­ber in elek­tro­ni­scher Form (PDF) per E‑Mail zuge­stellt, sofern kei­ne ande­re Ver­ein­ba­rung getrof­fen wurde.

4.6.3 Die Rech­nungs­stel­lung erfolgt nach der Erstel­lung und dem Ver­sand aller Doku­men­te der jewei­li­gen Leis­tung gemäß der Leis­tungs­be­schrei­bung im Angebot/​Vertrag in digi­ta­ler Form. Bei der Erstel­lung eines iSFP wird die Rech­nung nach Erbrin­gung der Haupt­leis­tung (Erst­ver­sand des iSFP) voll­stän­dig gestellt.

4.6.4 Der Rech­nungs­be­trag ist mit der Rech­nungs­stel­lung fäl­lig und inner­halb von 5 Werk­ta­gen auf das von ESTATIKA (in der Rech­nung) ange­ge­be­ne Kon­to zu über­wei­sen. Nach Ablauf die­ser Frist gerät der Auf­trag­ge­ber in Ver­zug. Ein­wän­de gegen die Höhe der in Rech­nung gestell­ten Beträ­ge müs­sen inner­halb eines Monats nach Erhalt der Rech­nung oder der Abbu­chung der Kos­ten schrift­lich erho­ben wer­den. Nach die­ser Frist erlischt der Anspruch auf Rückerstattung.

4.6.5 Grund­sätz­lich schul­det der Auf­trag­ge­ber den vol­len Brut­to­be­trag der Rech­nung an ESTATIKA. Im Fal­le der Erstel­lung eines iSFP und der Ver­ein­ba­rung der Aus­zah­lung der För­der­mit­tel direkt an ESTATIKA wird der geschul­de­te Rech­nungs­be­trag um den För­der­be­trag redu­ziert. ESTATIKA behält sich jedoch das Recht vor, den För­der­be­trag geson­dert in Rech­nung zu stel­len, falls der Auf­trag­ge­ber sei­nen Mit­wir­kungs­pflich­ten nicht nach­kommt und dadurch eine abschlie­ßen­de Bear­bei­tung oder die Erstel­lung des Ver­wen­dungs­nach­wei­ses nicht mög­lich ist. Dies gilt ins­be­son­de­re, wenn sechs Wochen nach Auf­for­de­rung kein abschlie­ßen­des Bera­tungs­ge­spräch statt­fin­den konn­te und/​oder erfor­der­li­che Unter­la­gen und Voll­mach­ten vom Auf­trag­ge­ber nicht bereit­ge­stellt wur­den (bei­spiels­wei­se die „Ermäch­ti­gung zur Aus­zah­lung“ oder die „Erklä­rung nach Durchführung“).

4.6.6 ESTATIKA ist berech­tigt, vor der Erbrin­gung der Leis­tung vom Auf­trag­ge­ber eine ange­mes­se­ne Anzah­lung zu verlangen.

4.6.7 Für zusätz­li­che Ände­rungs- oder Wie­der­ho­lungs­leis­tun­gen wird ein Zusatz­ho­no­rar von 130 € pro Stun­de (ein­schließ­lich der gesetz­li­chen Mehr­wert­steu­er) ver­ein­bart. Dies gilt ins­be­son­de­re dann, wenn sol­che Leis­tun­gen durch das Ver­schul­den des Auf­trag­ge­bers – wie durch unvoll­stän­di­ge oder fal­sche Anga­ben – erfor­der­lich werden.

4.6.8 Leis­tun­gen, die nicht Bestand­teil des Angebots/​Vertrags sind oder von die­sen abwei­chen, wer­den geson­dert zu den jeweils gel­ten­den und von ESTATIKA bekannt gege­be­nen Bedin­gun­gen abgerechnet.

4.6.9 Soll­te sich im Rah­men der Bera­tung, Pla­nung oder Umset­zung des Bau-/Sa­nie­rungs­vor­ha­bens her­aus­stel­len, dass der Leis­tungs­um­fang den ursprüng­lich kal­ku­lier­ten Umfang wesent­lich über­schrei­tet, ins­be­son­de­re bei Ände­rungs­leis­tun­gen, bei denen ESTATIKA mit der Pla­nung prak­tisch neu begin­nen muss und eine neue geis­ti­ge Leis­tung erfor­der­lich ist, die nicht zur ord­nungs­ge­mä­ßen Erfül­lung der ursprüng­li­chen Pflich­ten gehört, hat ESTATIKA Anspruch auf eine zusätz­li­che Ver­gü­tung. Ände­run­gen, die von ESTATIKA zu ver­tre­ten sind oder als Nach­er­fül­lungs­maß­nah­men im Rah­men eines Werk­ver­trags erfol­gen, stel­len kei­ne mehr­ver­gü­tungs­fä­hi­ge Ände­rung des Leis­tungs­um­fangs dar.

4.6.10 Ver­gü­tun­gen für exter­ne Dienst­leis­ter wer­den direkt mit die­sen abge­wi­ckelt. ESTATIKA ist weder für die Ein­zie­hung noch für den Emp­fang die­ser Zah­lun­gen verantwortlich.

4.6.11 Im jewei­li­gen Angebot/​Vertrag kön­nen spe­zi­fi­sche Zah­lungs­be­din­gun­gen kon­kre­ti­siert oder abwei­chend von den AGB fest­ge­legt werden.

4.7 Lieferbedingungen und Abnahme

4.7.1 Öffent­lich ange­ge­be­ne Lie­fer­fris­ten und ‑ter­mi­ne, wie sie bei­spiels­wei­se auf der Web­site ver­öf­fent­licht wer­den, sind unverbindlich.

4.7.2 Ver­bind­li­che Lie­fer­fris­ten oder ‑ter­mi­ne müs­sen schrift­lich zwi­schen den Ver­trags­par­tei­en ver­ein­bart wer­den (zum Bei­spiel per E‑Mail).

4.7.3 Als frist­ge­recht gel­ten schrift­lich bestä­tig­te Lie­fer­fris­ten oder ‑ter­mi­ne, wenn ESTATIKA die Lie­fe­rung vor Ablauf der Frist ver­an­lasst hat.

4.7.4 ESTATIKA ist berech­tigt, Teil­lie­fe­run­gen oder Teil­leis­tun­gen zu erbrin­gen, sofern dadurch die berech­tig­ten Inter­es­sen des Auf­trag­ge­bers nicht unan­ge­mes­sen beein­träch­tigt werden.

4.7.5 Soll­te der Auf­trag­ge­ber in Annah­me­ver­zug gera­ten oder schuld­haft ande­re Mit­wir­kungs­pflich­ten ver­let­zen, ist ESTATIKA berech­tigt, den dadurch ent­stan­de­nen Scha­den ein­schließ­lich etwa­iger zusätz­li­cher Auf­wen­dun­gen erset­zen zu lassen.

4.7.6 Bei einer stu­fen­wei­sen Beauf­tra­gung hat ESTATIKA nach Abschluss jeder Beauf­tra­gungs­stu­fe das Recht auf eine förm­li­che Abnah­me. Falls ESTATIKA für wei­te­re Stu­fen beauf­tragt wird, wird die Abnah­me der vor­he­ri­gen Stu­fe als Teil­ab­nah­me behan­delt. Zusätz­lich hat ESTATIKA gemäß § 650s BGB einen gesetz­li­chen Anspruch auf eine förm­li­che Teil­ab­nah­me nach der Abnah­me der letz­ten Bau­leis­tung, die für das Bau-/Sa­nie­rungs­vor­ha­ben erbracht wird. 

5. Vermittlungsbedingungen (separate Anfragen)

5.1 Vermittlungsleistung

5.1.1 Stel­len Inter­es­sen­ten eine Anfra­ge über ein Kon­takt­for­mu­lar auf der Web­sei­te oder auf ande­re Wei­se bei ESTATIKA, behält sich ESTATIKA das Recht vor, die Anfra­ge an − in Koope­ra­ti­on mit ESTATIKA ste­hen­de − geeig­ne­te exter­ne Dienst­leis­ter wei­ter­zu­ver­mit­teln, unab­hän­gig davon, ob ESTATIKA die betref­fen­de (kos­ten­pflich­ti­ge) Dienst­leis­tung selbst anbie­ten und erbrin­gen könn­te. ESTATIKA ent­schei­det im Ein­zel­fall, ob die Anfra­ge zu einem eige­nen Ange­bot gemäß Zif­fer 4 oder einer Ver­mitt­lung gemäß Zif­fer 5 führt.

5.1.2 Ange­bo­te von ver­mit­tel­ten exter­nen Dienst­leis­tern wer­den von ESTATIKA nicht auf Rich­tig­keit oder Voll­stän­dig­keit geprüft.

5.2 Zustandekommens und Beendigung des Vertrages, Bedingungen

5.2.1 Ein Ver­mitt­lungs­ver­trag kommt zustan­de, indem der Inter­es­sent über ein Kon­takt­for­mu­lar auf der Web­sei­te von ESTATIKA oder auf ande­re Wei­se bei ESTATIKA eine Anfra­ge stellt und endet mit der Erbrin­gung der Ver­mitt­lungs­leis­tung. Die­se gilt als erbracht, sobald die Anfra­ge des Inter­es­sen­ten an einen oder meh­re­re exter­ne Dienst­leis­ter wei­ter­ge­lei­tet wurde.

5.2.2 Der Inter­es­sent hat kei­nen Anspruch dar­auf, dass sei­ne Anfra­ge an exter­ne Dienst­leis­ter ver­mit­telt wird. ESTATIKA behält sich das Recht vor, eine Anfra­ge nicht wei­ter­zu­lei­ten, ins­be­son­de­re wenn sie nicht den vor­ge­se­he­nen Dienst­leis­tun­gen entspricht.

5.2.3 Ein Ver­mitt­lungs­er­folg wird nicht garantiert.

5.3 Weitergabe der Daten an Dritte

5.3.1 Im Rah­men der Ver­mitt­lungs­leis­tung wer­den die vom Inter­es­sen­ten über­mit­tel­ten Daten (zum Bei­spiel Kon­takt­da­ten und Infor­ma­tio­nen zum Bau-/Sa­nie­rungs­vor­ha­ben) von ESTATIKA an aus­ge­wähl­te, qua­li­fi­zier­te und geeig­ne­te Dienst­leis­ter wei­ter­ge­lei­tet. Die­se Wei­ter­lei­tung erfolgt aus­schließ­lich zur Ange­bots­er­stel­lung oder zur Durch­füh­rung der vom Inter­es­sen­ten gewünsch­ten Leistungen.

5.3.2 Die Wei­ter­ga­be der Daten an exter­ne Dienst­leis­ter ist inte­gra­ler Bestand­teil des Ver­mitt­lungs­pro­zes­ses und erfolgt unter Ein­hal­tung der daten­schutz­recht­li­chen Bestim­mun­gen von ESTATIKA gemäß Zif­fer 11.

Ver­trags­ver­hält­nis mit exter­nen Dienstleistern

5.3.3 Der Ver­trag über die Erbrin­gung der ange­frag­ten Leis­tun­gen kommt aus­schließ­lich zwi­schen dem Inter­es­sen­ten und dem jewei­li­gen exter­nen Dienst­leis­ter zustan­de. ESTATIKA tritt ledig­lich als Ver­mitt­ler zwi­schen dem Inter­es­sen­ten und dem exter­nen Dienst­leis­ter auf und wird selbst nicht Teil des Ver­trags. Die exter­nen Dienst­leis­ter arbei­ten eigen­stän­dig und auf eige­ne Rech­nung. ESTATIKA über­nimmt kei­ne Haf­tung für die ord­nungs­ge­mä­ße Erbrin­gung der Leistungen.

5.3.4 ESTATIKA über­nimmt kei­ne Ver­ant­wor­tung für die inhalt­li­che Rich­tig­keit oder Voll­stän­dig­keit der Ange­bo­te, die von exter­nen Dienst­leis­tern erstellt wer­den, oder für die ord­nungs­ge­mä­ße Erbrin­gung der von die­sen ange­bo­te­nen Leistungen.

5.4 Vergütung

Die Ver­mitt­lungs­tä­tig­keit von ESTATIKA ist für den Inter­es­sen­ten unent­gelt­lich. Die an ESTATIKA even­tu­ell zu zah­len­de Ver­mitt­lungs­pro­vi­si­on wird aus­schließ­lich vom exter­nen Dienst­leis­ter getragen.

6. Eigentumsvorbehalt

ESTATIKA behält sich das Eigen­tum an den gelie­fer­ten Produkten/​Dienstleistungen bis zur voll­stän­di­gen Bezah­lung der fäl­li­gen Ver­gü­tung vor, sofern ESTATIKA in Vor­leis­tung tritt.

7. Gewerbliche Schutzrechte

ESTATIKA, Unter­auf­trag­neh­mer von ESTATIKA und mit ESTATIKA koope­rie­ren­de exter­ne Dienst­leis­ter blei­ben Inha­ber sämt­li­cher Urhe­ber- und Ver­wer­tungs­rech­te an den im Rah­men der Ver­trags­er­fül­lung dem Kun­den über­las­se­nen Berich­te, Prä­sen­ta­tio­nen, Plä­nen, Kon­struk­ti­ons­zeich­nun­gen, sowie allen wei­te­ren Abbil­dun­gen, Zeich­nun­gen, Auf­zeich­nun­gen, Bau- und Schalt­plä­nen und sons­ti­gen Unter­la­gen, unab­hän­gig davon, ob sie in schrift­li­cher oder elek­tro­ni­scher Form von ESTATIKA erstellt wur­den. Die­se dür­fen ohne aus­drück­li­che Geneh­mi­gung von ESTATIKA weder Drit­ten zugäng­lich gemacht noch vom Kun­den ver­wer­tet wer­den. Auf Anfor­de­rung von ESTATIKA sind die­se Unter­la­gen vom Kun­den, mit der Zusi­che­rung, dass kei­ne Kopien ange­fer­tigt wur­den, zurück­zu­ge­ben. Der Kun­de haf­tet für jede Ver­wen­dung der ihm über­las­se­nen Infor­ma­tio­nen, die den vor­ste­hen­den Bedin­gun­gen widerspricht.

8. Gewährleistung und Haftung

8.1 Gewähr­leis­tungs- und Scha­dens­er­satz­an­sprü­che des Kun­den rich­ten sich nach den gesetz­li­chen Vorschriften.

8.2 ESTATIKA über­nimmt kei­ne Haf­tung für die inhalt­li­che Rich­tig­keit, Aktua­li­tät oder Voll­stän­dig­keit der vom Kun­den zur Ver­fü­gung gestell­ten Unter­la­gen und Daten.

8.3 ESTATIKA über­nimmt kei­ne Haf­tung für die ord­nungs­ge­mä­ße Leis­tungs­er­brin­gung oder für Schä­den, die im Ver­hält­nis zwi­schen dem Kun­den und einem durch ESTATIKA ver­mit­tel­ten, exter­nen Dienst­leis­ter entstehen.

8.4 ESTATIKA, ein­schließ­lich sei­ner gesetz­li­chen Ver­tre­ter und Erfül­lungs­ge­hil­fen, haf­tet uneingeschränkt:

  • für Schä­den, die durch Vor­satz oder gro­be Fahr­läs­sig­keit ver­ur­sacht wurden,
  • bei Schä­den, die aus der Ver­let­zung von Leben, Kör­per oder Gesund­heit resultieren,
  • sowie im Fal­le der Über­nah­me einer Garantie.

Für sons­ti­ge Schä­den, ins­be­son­de­re Sach- und Ver­mö­gens­schä­den im Zusam­men­hang mit unent­gelt­li­chen Dienst­leis­tun­gen, die sich aus der Bereit­stel­lung von Infor­ma­tio­nen oder Doku­men­ten erge­ben (bei­spiels­wei­se die unent­gelt­li­che Über­mitt­lung des vSFP im Rah­men des 3D-Gebäu­de­checks gemäß Zif­fer 3), wird die Haf­tung von ESTATIKA für Sach- und Rechts­män­gel voll­stän­dig aus­ge­schlos­sen. ESTATIKA über­nimmt kei­ne Haf­tung für Voll­stän­dig­keit, Aktua­li­tät, Rich­tig­keit und Zweck­taug­lich­keit von Ergeb­nis­sen, Berech­nun­gen, Preis- und Kos­ten­schät­zun­gen oder ande­ren Informationen.

8.5 ESTATIKA über­nimmt kei­ne Haf­tung für die Gewäh­rung oder Aus­zah­lung von För­der­mit­teln durch das BAFA, die KfW oder ande­re Fördermittelgeber.

8.6 ESTATIKA über­nimmt aus­drück­lich kei­ne Haf­tung für die Ableh­nung einer För­de­rung, wenn die­se auf unzu­rei­chen­de oder ver­spä­te­te Anga­ben sei­tens des Kun­den zurück­zu­füh­ren ist.

8.7 Die Haf­tungs­aus­schlüs­se bzw. ‑beschrän­kun­gen gel­ten auch zuguns­ten der gesetz­li­chen Ver­tre­ter und Erfül­lungs­ge­hil­fen der ESTATIKA, wenn Ansprü­che direkt gegen die­se gel­tend gemacht wer­den und ent­spre­chend bei Ansprü­chen gegen­über mit ESTATIKA ver­bun­de­nen Unter­neh­men, Unter­auf­trag­neh­mern und koope­rie­ren­den exter­nen Dienst­leis­tern sowie deren gesetz­li­chen Ver­tre­tern und sons­ti­gen Erfüllungsgehilfen.

8.8 Die Rege­lun­gen des Pro­dukt­haf­tungs­ge­set­zes blei­ben unberührt.

9. Abtretung und Aufrechnung

9.1 Ent­gelt­li­che For­de­run­gen gegen­über dem Kun­den kön­nen von ESTATIKA an Drit­te abge­tre­ten werden.

9.2 Die Abtre­tung von Ansprü­chen durch den Kun­den ist nur mit vor­he­ri­ger schrift­li­cher Zustim­mung von ESTATIKA zuläs­sig. Ein Recht zur Auf­rech­nung steht dem Kun­den nur zu, wenn sei­ne Gegen­for­de­rung ent­we­der rechts­kräf­tig fest­ge­stellt oder von ESTATIKA unbe­strit­ten ist. Das Zurück­be­hal­tungs­recht, ins­be­son­de­re das Recht, die Leis­tung wegen nicht erfüll­ter Ver­trags­pflich­ten zu ver­wei­gern, bleibt davon unberührt.

10. Bewertungen und Verhaltensgebote

10.1 Tex­te, Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ver­läu­fe und Bewer­tun­gen sind im Sin­ne des Gebots der Fair­ness sach­lich abzu­fas­sen und dür­fen kei­ne belei­di­gen­den, ehr­ver­let­zen­den, anstö­ßi­gen oder sexu­ell gepräg­ten, straf­recht­lich rele­van­ten oder ander­wei­tig rechts­wid­ri­gen Inhal­te ent­hal­ten (z. B. die Ver­let­zung gewerb­li­cher Schutz­rech­te Drit­ter). Tat­sa­chen­be­haup­tun­gen müs­sen der Wahr­heit ent­spre­chen. Mehr­fa­che Bewer­tun­gen sind nicht zulässig.

10.2 Bewer­tun­gen und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ver­läu­fe stel­len stets Äuße­run­gen des Kun­den dar und nicht die von ESTATIKA. ESTATIKA macht sich die­se Äuße­run­gen nicht zu eigen und über­nimmt hier­für kei­ne Verantwortung.

10.3 Der Kun­de räumt ESTATIKA mit der Mit­tei­lung der Bewer­tung unent­gelt­lich ein räum­lich und zeit­lich unbe­schränk­tes Nut­zungs­recht an dem Bewer­tungs­text ein. ESTATIKA ist berech­tigt, frei über die Bewer­tung zu ver­fü­gen, sie ins­be­son­de­re für wei­te­re Bewer­tungs­diens­te zu ver­ar­bei­ten, an Drit­te wei­ter­zu­ge­ben und zu veröffentlichen.

11. Datenschutz

Für den Daten­schutz gilt die Daten­schutz­er­klä­rung von ESTATIKA in ihrer jeweils aktu­el­len Fas­sung. Die­se wird dem Kun­den im Rah­men der Ver­trags­an­bah­nung in Text­form zur Ver­fü­gung gestellt und ist jeder­zeit unter www.erneuerbare-waerme-gesetz.de/datenschutz abrufbar.

12. Alternative Streitbeilegung

12.1 ESTATIKA nimmt nicht an einem Streit­bei­le­gungs­ver­fah­ren vor einer Ver­brau­cher­schlich­tungs­stel­le teil und ist hier­zu auch nicht verpflichtet.

12.2 Die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on stellt eine Platt­form zur Online-Streit­bei­le­gung zur Ver­fü­gung, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ auf­ruf­bar ist. ESTATIKA ist nicht ver­pflich­tet und nicht bereit, an einem Streit­bei­le­gungs­ver­fah­ren vor einer Ver­brau­cher­schlich­tungs­stel­le teilzunehmen.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Ände­run­gen oder Ergän­zun­gen die­ser AGB bedür­fen zu ihrer Wirk­sam­keit der Text­form. ESTATIKA behält sich das Recht vor, die­se AGB jeder­zeit mit Wir­kung für die Zukunft zu ändern. Über Ände­run­gen wird ESTATIKA den Kun­den min­des­tens in Text­form infor­mie­ren. Wider­spricht der Kun­de nicht inner­halb von 4 Wochen nach Bekannt­ga­be, gilt die Zustim­mung als erteilt. Auf die­ses Wider­spruchs­recht wird der Kun­de bei der Ände­rungs­mit­tei­lung hingewiesen.

13.2 Es gilt das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutschland.

13.3 Für alle Strei­tig­kei­ten aus die­sem Ver­trag, die im Geschäfts­ver­kehr mit Kauf­leu­ten oder juris­ti­schen Per­so­nen auf­tre­ten, ist der Gerichts­stand Müns­ter (Westf.).

13.4 Soll­ten ein­zel­ne Bestim­mun­gen die­ses Ver­trags unwirk­sam sein oder wer­den, bleibt die Wirk­sam­keit der übri­gen Bestim­mun­gen unbe­rührt. Anstel­le der unwirk­sa­men Bestim­mung tritt eine Rege­lung, die dem wirt­schaft­li­chen Zweck der unwirk­sa­men Bestim­mung mög­lichst nahekommt.

Stand: 26.09.2024, 10:02:07 Uhr