Der Sanierungsfahrplan BW (SFP) ist speziell für das EWärmeG ins Leben gerufen worden. Parallel dazu hat die L‑Bank eine Förderung ausgelobt. Da Letztere jedoch zum Ende des Jahres 2018 eingestellt wurde, stellen (gute) Energieberater mittlerweile den bundesweit geförderten individuellen Sanierungsfahrplan der BAFA aus. Dieser ist mit 5 % Anerkennung im EWärmeG gleichwertig zum SFP BW, aber darüber hinaus deutlich ausführlicher und günstiger.
Die effektiven Kosten für den Eigentümer liegen (nach Abzug der Förderung) bei 200 bis 500 Euro. Je nach Größe des Gebäudes.
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Der Sanierungsfarplan ist eine energetische Beratung, die ein zertifizierter Energieberater bei Ihnen vor Ort vornimmt. Er analysiert den Ist-Zustand und schlägt energetische Verbesserungen (unter Berücksichting der individuellen Verhältnisse) vor. Als Ergebnis bekommen Sie einen Bericht, der die Möglichkeiten einer Sanierung mit Kosten und Nutzen transparent dargestellt.
Die vorgeschlagenden Maßnahmen müssen Sie im Rahmen des EWärmeG nicht umsetzen. Die reine Erstellung des Sanierungsfahrplanes berechtigt zu 5 % (1/3) Erfüllung. Häufig sind die Vorschläge jedoch aus ökonomischer und ökologischer Sicht durchaus sinnvoll und sollten vom Eigentümer ernsthaft in Betracht gezogen werden. Speziell auch bei der Wahl einer neuen Heizanlage. Denn ein vor dem Heizungstausch erstellter SFP kann die Heizungsanlage auf die weiteren Maßnahmen abstellen und dabei für eine größtmögliche Effektivität sorgen.
Sanierungsfahrplan als Königsweg
Bei einem Einsatz eines Sanierungsfahrplanes wird nicht wahllos eine Erfüllungsoption für die weiteren 10 % Anerkennung gesucht, sondern es werden dem Eigentümer die für ihn besten Alternativen vor Augen geführt. Deshalb hat der SFP im EWärmeG ein besonderes Gewicht. Er könnte auch als Königsweg bezeichnet werden.