In einer neu installierten zentralen Gasheizung kann bis zu 10 % Biogas eingesetzt werden um es im Erneuerbare-Wärme-Gesetz anzurechnen. Dazu muss die neu eingebaute Heizanlage dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, z. B. mit einem Brennwertgerät. Das sollte heutzutage bei einem Tausch eigentlich immer der Fall sein.
Außerdem darf die thermische Leistung von bis zu 50 kW nicht überschritten werden – das entspricht je nach Gebäude und Abnahmeverhalten ungefähr einem 6‑Familienhaus. Eine Gasheizung zu erneuern ist im Gegensatz zu anderen Heizsystemen mit weniger Investitionen verbunden und gilt damit im baden-württembergischen EWärmeG als eine sozialverträgliche Option.
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Am Markt erhältliche 10 % Biogas-Tarife (90 % Erdgasanteil) sind häufig für Eigentümer von Bestands-Wohngebäuden in Baden-Württemberg konzipiert, die ihre Heizung tauschen bzw. getauscht haben. Sie als Verbraucher entnehmen vor Ort – trotz Biogas-Vertrag – weiterhin Erdgas aus der Leitung. Das Biogas wird vom Anbieter an anderer Stelle in das Gasnetz eingespeist und Ihnen »virtuell« zugeschrieben. Es funktioniert somit ohne technische Umrüstung.
Achten Sie bei der Biogasvertragsauswahl auf einen zertifizierten Tarif: transparent und fair sollte er sein, sowie ohne Vorauskasse oder versteckte Preiserhöhungen durch Boni. Ein flexibler Vertrag (12 Monate oder weniger) mit Preisgarantie haben sich bewährt. Jeder Eigentümer mit Gasanschluss kann 10 % Biogas bestellen, egal ob für das Eigenheim, ein Mietshaus oder als Gemeinschaft oder als Hausverwaltung. Der Wechsel ist in der Regel bei jedem Anbieter kostenlos. Der neue Versorger kündigt Ihren Altversorger – zum nächstmöglichen Termin oder einem Wunschtermin. Haben Sie bereits gekündigt oder werden Sie zum ersten Mal mit Gas beliefert, können Sie das ebenfalls im Bestellprozess angeben. Es wird neben Ihrer Anschrift lediglich die Zählernummer und ggf. den Namen des Vorversorgers benötigt. Den Biogas-Nachweis erhalten Sie auf Nachfrage. Sie bestellen immer ohne Risiko, da eine Gaslieferung zu jeder Zeit gesetzlich garantiert ist.
Empfehlung zur energetischen Beratung | Kombi
In der Praxis wird 10 % Biogas häufig mit einem Sanierungsfahrplan (SFP), der durch eine Energieberatung die restlichen 5 % einbringt, kombiniert. Der SFP wird bis zu 80 % vom Staat gefördert. Aus diesem Grund ist die Kombination Biogas/SFP aus Kostensicht im EWärmeG nicht zu schlagen. Aber auch andere Kombinationen sind natürlich zulässig.
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Stand der Technik – Gasheizungen im kurzen Überblick
Bis in die 80er Jahre wurden in deutschen Häusern die sogenannten Konstanttemperaturkessel (auch Standardkessel genannt) verbaut. Sie halten die Kesseltemperatur, unabhängig von der Nachfrage, auf einem konstanten Temperaturniveau von 70 bis 90 °C. Dieses Heizungssystem ist stark veraltet, ineffizient und verursacht durch hohe energetische Verluste unnötige Brennstoffkosten.
Die Nachfolger der Konstanttemperaturkessel waren dann die Niedertemperaturkessel. Diese Kessel sind eine Weiterentwicklung des Standardkessels und können mit deutlich niedrigeren Vorlauftemperaturen betrieben werden. Die Vorlauftemperatur wird an die Außentemperatur angepasst und kann dabei zwischen 30 und 70 °C betragen. Nach der EnEV wird ein Niedertemperaturkessel folgendermaßen definiert: „Ein Niedertemperaturkessel ist ein Heizkessel, der kontinuierlich mit einer Eintrittstemperatur von 35 bis 40 °C betrieben werden kann und in dem es unter bestimmten Umständen zur Kondensation des in den Abgasen enthaltenen Wasserdampfes kommen kann“. Ein Problem der Niedertemperaturkessel ist das ungewollte unterschreiten der Taupunkttemperatur des Abgases. Wird das Abgas im Kessel durch niedrige Rücklauftemperaturen unter die Taupunkttemperatur abgesenkt, kondensiert der im Abgas enthaltene Wasserdampf, wie bei der Brennwerttechnik. Die verwendeten Materialien im Niedertemperaturkessel sind allerdings in der Regel nicht auf den Kontakt mit dem sauren Kondensat ausgelegt und werden auf Dauer beschädigt. Durch entsprechend angepasste Kesseltemperaturen soll das Kondensieren verhindert werden. Aufgrund der noch wesentlich effizienteren Brennwerttechnik entsprechen Niedertemperaturkessel auch nicht mehr dem heutigen Stand der Technik.
Energiesparende Brennwerttechnik
Bei der Brennwerttechnik wird nicht nur die Wärme genutzt, die bei der Verbrennung des Gases entsteht, sondern auch die im Abgas enthaltene Kondensationsenergie. Durch einen Brennwertwärmetauscher werden die Abgase soweit herunter gekühlt, dass der enthaltene Wasserdampf kondensiert und die freigesetzte Wärme zusätzlich an das Heizsystem abgegeben wird. Durch dieses Funktionsprinzip erreichen Brennwertgeräte einen Norm-Nutzungsgrad von bis zu 98 % (bezogen auf den Brennwert). Diese Technologie arbeitet besonders energiesparend und senkt durch den verminderten Gasverbrauch die umweltschädlichen CO2-Emissionen.
Durch das Absenken der Abgastemperatur und das Kondensieren des Wasserdampfes werden besondere Anforderungen an das Abgassystem gestellt. Damit der bestehende Schornstein nicht durch die Feuchtigkeit geschädigt wird, muss in der Regel ein spezielles Kunststoff- oder Edelstahlrohr installiert werden. Des Weiteren sollte in unmittelbarer Nähe zum Brennwertgerät ein Abfluss vorhanden sein, in dem das leicht saure Kondensat abgeführt werden kann.
Um den gewünschten Brennwert-Effekt zu erzielen, sind die Heizflächen des Heizsystems, bzw. die daraus resultierenden Rücklauftemperaturen, von Bedeutung. Je niedriger die Rücklauftemperaturen, desto effizienter der Brennwert-Nutzen. Eine Kombination mit entsprechend großen Heizflächen – z. B. Fußbodenheizung oder passend dimensionierten Heizkörpern mit entsprechend niedrigen Rücklauftemperaturen – ist daher von Vorteil. Die Systemtemperaturen von Vorlauf und Rücklauf liegen bei einer Fußbodenheizung bei etwa 40 bzw. 30 °C.
Was genau sind eigentlich Heizwert und Brennwert?
Heizwert Hi: Der Heizwert ist eine Angabe über den Energiegehalt eines Brennstoffes, der bei der vollständigen Verbrennung von 1 m³ (oder auch 1 kg) des Stoffes freigesetzt wird. Beim Heizwert liegt der im Abgas enthaltene Wasserdampf gasförmig vor und behält somit seine Kondensationsenergie. Die entsprechende Einheit ist kWh/m³ oder auch häufig kWh/kg Brennstoff.
Brennwert Hs: Ebenso wie der Heizwert, gibt auch der Brennwert den Energiegehalt eines Brennstoffes an, der bei der vollständigen Verbrennung von 1 m³ (oder auch 1 kg) des Stoffes freigesetzt wird. Der Unterschied zum Heizwert ist, dass der im Abgas enthaltene Wasserdampf nicht mehr gasförmig vorliegt, sondern durch Kondensation flüssig auftritt. Die beim Kondensieren abgegebene Wärme wird zusätzlich an das Heizungssystem übertragen.
Unterschiede zwischen Gastherme und Gaskessel
Umgangssprachlich ist oft von einer Gastherme die Rede. Meistens wird damit ein wandhängendes Gas-Gerät bezeichnet, welches entweder nur der Warmwasserbereitung dient oder als Kombigerät auch den Heizungsbetrieb übernimmt. Im Fachterminus ist der Begriff Gastherme allerdings nicht eindeutig definiert. Es findet nur eine Unterscheidung zwischen Konstanttemperaturkessel (Standardheizkessel), Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel statt. Sollte also ein Kesselhersteller mit dem Begriff „Gastherme“ auf Sie zukommen, fragen Sie am besten nach, von welchem Typ er genau spricht.
Anteilige Gesetzeserfüllung durch den Einsatz von Biogas in einer Gasheizung
Wenn nicht der gesamte Wärmeenergiebedarf durch die Gasheizung gedeckt wird, ist auch eine anteilige Anrechnung nach den §§ 3 Nr. 4 20.6 durch die folgende Formel möglich:
\[Biogasanteil \: [\%] × \frac{produzierte \: Wärmemenge \: Gasheizung \: [kWh]}{gesamter \: Wärmeenergiebedarf \: [kWh]}=Anteil \: Erneuerbare \: Energien \: [\%]\]Der Erfüllungsgrad kann wie folgt berechnet werden:
\[ \frac{Anteil \: Erneuerbare \: Energien\:[\%]}{15 \: \: \% \:}\times100\:\%=Erfüllungsgrad\:[\%]\]