10 % Biogas im EWärmeG

In einer neu instal­lier­ten zen­tra­len Gas­hei­zung kann bis zu 10 % Bio­gas ein­ge­setzt wer­den um es im Erneu­er­ba­re-Wär­me-Gesetz in Baden-Würt­tem­berg anzu­rech­nen. Dazu muss die neu ein­ge­bau­te Heiz­an­la­ge dem aktu­el­len Stand der Tech­nik ent­spre­chen, zum Bei­spiel mit einem Brenn­wert­ge­rät. Das soll­te heut­zu­ta­ge bei einem Tausch eigent­lich immer der Fall sein.

Verbindliche Aussagen zum EWärmeG nur von Ihrer unteren Baurechtsbehörde!

Wir möch­ten Sie auf die­ser Web­sei­te nach bes­ten Wis­sen und Gewis­sen über die Anfor­de­run­gen im EWär­meG und die (tech­ni­schen) Erfül­lungs­op­tio­nen infor­mie­ren. Dabei sol­len Wege auf­zeigt wer­den, wie Sie die Vor­ga­ben für Ihr Wohn­ge­bäu­de best­mög­lich rea­li­sie­ren kön­nen. Unse­re Infor­ma­tio­nen kön­nen trotz unse­rer ste­ti­gen Bemü­hun­gen jedoch ver­al­tet oder feh­ler­haft sein und stel­len somit kei­ne Bera­tung dar. Fra­gen Sie für ver­bind­li­che Aus­künf­te die für Sie zustän­di­ge unte­re Baurechtsbehörde.

Außer­dem darf die ther­mi­sche Leis­tung in Höhe von 50 kW nicht über­schrit­ten wer­den – das ent­spricht je nach Gebäu­de und Abnah­me­ver­hal­ten unge­fähr einem 6‑Familienhaus. Eine Gas­hei­zung zu erneu­ern ist im Gegen­satz zu ande­ren Heiz­sys­te­men mit weni­ger Inves­ti­tio­nen ver­bun­den und gilt damit im baden-würt­tem­ber­gi­schen EWär­meG als eine sozi­al­ver­träg­li­che Opti­on.

Der Ein­satz von Bio­gas ist im EWär­meG jedoch auf 10 % begrenzt. Eine Kom­bi­na­ti­on mit ande­ren Erfül­lungs­op­tio­nen ist somit in jedem Fall not­wen­dig, zum Bei­spiel mit einem Sanie­rungs­fahr­plan (SFP) für 5 %.

Sanierungsfahrplan (5 %) anfragen?Ergänzt 10 % Biogas im EWärmeG.

Exkurs A: Wie wäh­le ich den rich­ti­gen Bio­gas­ta­rif aus? 

Am Markt erhält­li­che 10 % Bio­gas-Tari­fe (90 % Erd­gas­an­teil) sind häu­fig für Eigen­tü­mer von Bestands-Wohn­ge­bäu­den in Baden-Würt­tem­berg kon­zi­piert, die ihre Hei­zung tau­schen bzw. getauscht haben. Sie als Ver­brau­cher ent­neh­men vor Ort – trotz Bio­gas-Ver­trag – wei­ter­hin Erd­gas aus der Lei­tung. Das Bio­gas wird vom Anbie­ter an ande­rer Stel­le in das Gas­netz ein­ge­speist und Ihnen »vir­tu­ell« zuge­schrie­ben. Das Prin­zip der Bio­gas­lie­fe­rung funk­tio­niert somit ohne tech­ni­sche Umrüs­tung.

Ach­ten Sie bei der Bio­gas­ver­trags­aus­wahl auf einen zer­ti­fi­zier­ten Tarif: trans­pa­rent und fair soll­te er sein, sowie ohne Vor­aus­kas­se oder ver­steck­te Preis­er­hö­hun­gen durch Boni. Ein fle­xi­bler Ver­trag (Kün­di­gungs­frist von einem Monat) mit Preis­ga­ran­tie haben sich bewährt.

Gaskrise 2022 in Deutschland

Auf­grund der Gas­preis­re­kor­de wer­den der­zei­tig nur sehr ein­ge­schränkt Gas- und Bio­gas­ta­ri­fe am Markt ange­bo­ten. Ein Anbie­ter­wech­sel ist somit im Moment fast ausgeschlossen.

Jeder Eigen­tü­mer mit Gas­an­schluss kann eine Lie­fe­rung von 10 % Bio­gas beauf­tra­gen, unab­hän­gig ob für das Eigen­heim, ein Miets­haus oder als Gemein­schaft oder als Haus­ver­wal­tung. Der Wech­sel ist in der Regel bei jedem Anbie­ter kos­ten­los. Der neue Ver­sor­ger kün­digt dabei Ihren Alt­ver­sor­ger – zum nächst­mög­li­chen Ter­min oder einem Wunsch­ter­min. Haben Sie bereits gekün­digt oder wer­den Sie zum ers­ten Mal mit Gas belie­fert, kön­nen Sie das eben­falls im Bestell­pro­zess ange­ben. Es wird neben Ihrer Anschrift ledig­lich die Zäh­ler­num­mer und ggf. der Name des Vor­ver­sor­gers benö­tigt. Sie bestel­len immer ohne Risi­ko, da eine Gas­lie­fe­rung zu jeder Zeit gesetz­lich garan­tiert ist.

Den Bio­gas-Nach­weis für das EWär­meG erhal­ten Sie auf Nach­fra­ge beim Versorger.

Biogas im EWärmeG. Vorsicht bei den Tarifen!

1. Im Rah­men des EWär­meG wer­den die Begrif­fe Bio­gas, Bio­erd­gas und Bio­me­than häu­fig syn­onym ver­wen­det. Unab­hän­gig davon wie der Brenn­stoff genau bezeich­net wird, muss er immer im gas­för­mi­gen Zustand ein­ge­setzt wer­den. Flüs­sig­gas ist somit kei­ne Opti­on!

2. Güns­ti­ge­res Kli­ma­gas oder Öko­gas ist kein Bio­gas und des­halb im EWär­meG nicht zuge­las­sen. Auf die genaue Tarif­be­zeich­nung ach­ten!

3. Es wer­den auch ande­re Bio­gas-Bei­mi­schungs­gra­de (1–10 %) am Markt ange­bo­ten. Somit kann die Erfül­lungs­op­ti­on »Bio­gas« mit­un­ter auch fle­xi­bel gestal­tet wer­den. Es gibt aber auch Tari­fe, die mehr als 10 % Bio­gas beinhal­ten (bspw. 100 %), den­noch kön­nen davon maxi­mal 10 % im EWär­meG ange­rech­net werden.

Kos­ten­lo­se und unab­hän­gi­ge Tipps vom Experten!

Diplom-Volkswirt<br>Stefan Tiesmeyer

Dipl.-Vw.
Stefan Tiesmeyer

Ansprech­part­ner
Ener­gie­wirt­schaft

Exkurs B: Stand der Tech­nik – Gasheizungen 

Bis in die 80er Jah­re wur­den in deut­schen Häu­sern die soge­nann­ten Kon­stant­tem­pe­ra­tur­kes­sel (auch Stan­dard­kes­sel genannt) ver­baut. Sie hal­ten die Kes­sel­tem­pe­ra­tur, unab­hän­gig von der Nach­fra­ge, auf einem kon­stan­ten Tem­pe­ra­tur­ni­veau von 70 bis 90 °C. Die­ses Hei­zungs­sys­tem ist stark ver­al­tet, inef­fi­zi­ent und ver­ur­sacht durch hohe ener­ge­ti­sche Ver­lus­te unnö­ti­ge Brennstoffkosten.

Die Nach­fol­ger der Kon­stant­tem­pe­ra­tur­kes­sel waren dann die Nie­der­tem­pe­ra­tur­kes­sel. Die­se Kes­sel sind eine Wei­ter­ent­wick­lung des Stan­dard­kes­sels und kön­nen mit deut­lich nied­ri­ge­ren Vor­lauf­tem­pe­ra­tu­ren betrie­ben wer­den. Die Vor­lauf­tem­pe­ra­tur wird an die Außen­tem­pe­ra­tur ange­passt und kann dabei zwi­schen 30 und 70 °C betra­gen. Nach der EnEV wird ein Nie­der­tem­pe­ra­tur­kes­sel fol­gen­der­ma­ßen defi­niert: „Ein Nie­der­tem­pe­ra­tur­kes­sel ist ein Heiz­kes­sel, der kon­ti­nu­ier­lich mit einer Ein­tritts­tem­pe­ra­tur von 35 bis 40 °C betrie­ben wer­den kann und in dem es unter bestimm­ten Umstän­den zur Kon­den­sa­ti­on des in den Abga­sen ent­hal­te­nen Was­ser­damp­fes kom­men kann“. Ein Pro­blem der Nie­der­tem­pe­ra­tur­kes­sel ist das unge­woll­te unter­schrei­ten der Tau­punkt­tem­pe­ra­tur des Abga­ses. Wird das Abgas im Kes­sel durch nied­ri­ge Rück­lauf­tem­pe­ra­tu­ren unter die Tau­punkt­tem­pe­ra­tur abge­senkt, kon­den­siert der im Abgas ent­hal­te­ne Was­ser­dampf, wie bei der Brenn­wert­tech­nik. Die ver­wen­de­ten Mate­ria­li­en im Nie­der­tem­pe­ra­tur­kes­sel sind aller­dings in der Regel nicht auf den Kon­takt mit dem sau­ren Kon­den­sat aus­ge­legt und wer­den auf Dau­er beschä­digt. Durch ent­spre­chend ange­pass­te Kes­sel­tem­pe­ra­tu­ren soll das Kon­den­sie­ren ver­hin­dert wer­den. Auf­grund der noch wesent­lich effi­zi­en­te­ren Brenn­wert­tech­nik ent­spre­chen Nie­der­tem­pe­ra­tur­kes­sel auch nicht mehr dem heu­ti­gen Stand der Technik.

Bei der Brenn­wert­tech­nik wird nicht nur die Wär­me genutzt, die bei der Ver­bren­nung des Gases ent­steht, son­dern auch die im Abgas ent­hal­te­ne Kon­den­sa­ti­ons­en­er­gie. Durch einen Brenn­wert­wär­me­tau­scher wer­den die Abga­se soweit her­un­ter gekühlt, dass der ent­hal­te­ne Was­ser­dampf kon­den­siert und die frei­ge­setz­te Wär­me zusätz­lich an das Heiz­sys­tem abge­ge­ben wird. Durch die­ses Funk­ti­ons­prin­zip errei­chen Brenn­wert­ge­rä­te einen Norm-Nut­zungs­grad von bis zu 98 % (bezo­gen auf den Brenn­wert). Die­se Tech­no­lo­gie arbei­tet beson­ders ener­gie­spa­rend und senkt durch den ver­min­der­ten Gas­ver­brauch die umwelt­schäd­li­chen CO2-Emissionen.

Durch das Absen­ken der Abgas­tem­pe­ra­tur und das Kon­den­sie­ren des Was­ser­damp­fes wer­den beson­de­re Anfor­de­run­gen an das Abgas­sys­tem gestellt. Damit der bestehen­de Schorn­stein nicht durch die Feuch­tig­keit geschä­digt wird, muss in der Regel ein spe­zi­el­les Kunst­stoff- oder Edel­stahl­rohr instal­liert wer­den. Des Wei­te­ren soll­te in unmit­tel­ba­rer Nähe zum Brenn­wert­ge­rät ein Abfluss vor­han­den sein, in dem das leicht sau­re Kon­den­sat abge­führt wer­den kann.

Um den gewünsch­ten Brenn­wert-Effekt zu erzie­len, sind die Heiz­flä­chen des Heiz­sys­tems, bzw. die dar­aus resul­tie­ren­den Rück­lauf­tem­pe­ra­tu­ren, von Bedeu­tung. Je nied­ri­ger die Rück­lauf­tem­pe­ra­tu­ren, des­to effi­zi­en­ter der Brenn­wert-Nut­zen. Eine Kom­bi­na­ti­on mit ent­spre­chend gro­ßen Heiz­flä­chen – z. B. Fuß­bo­den­hei­zung oder pas­send dimen­sio­nier­ten Heiz­kör­pern mit ent­spre­chend nied­ri­gen Rück­lauf­tem­pe­ra­tu­ren – ist daher von Vor­teil. Die Sys­tem­tem­pe­ra­tu­ren von Vor­lauf und Rück­lauf lie­gen bei einer Fuß­bo­den­hei­zung bei etwa 40 bzw. 30 °C.

Die Prei­se einer Gas­brenn­wert-Hei­zung bis 40 kW lie­gen in der Regel zwi­schen 2.500 Euro und 3.600 Euro. Dazu kom­men noch Mon­ta­ge­kos­ten und ggf. wei­te­re Kos­ten, z. B. bei einer etwa­igen Schorn­st­ein­sa­nie­rung oder einer neu­en Umwälz­pum­pe. Auch die Brenn­stoff­kos­ten sind natür­lich relevant.

Unter­schied Heiz- und Brennwert?

Der Heiz­wert Hi ist eine Anga­be über den Ener­gie­ge­halt eines Brenn­stof­fes, der bei der voll­stän­di­gen Ver­bren­nung von 1 m³ (oder auch 1 kg) des Stof­fes frei­ge­setzt wird. Beim Heiz­wert liegt der im Abgas ent­hal­te­ne Was­ser­dampf gas­för­mig vor und behält somit sei­ne Kon­den­sa­ti­ons­en­er­gie. Die ent­spre­chen­de Ein­heit ist kWh/​m³ oder auch häu­fig kWh/​kg Brennstoff.

Eben­so wie der Heiz­wert, gibt auch der Brenn­wert Hs den Ener­gie­ge­halt eines Brenn­stof­fes an, der bei der voll­stän­di­gen Ver­bren­nung von 1 m³ (oder auch 1 kg) des Stof­fes frei­ge­setzt wird. Der Unter­schied zum Heiz­wert ist, dass der im Abgas ent­hal­te­ne Was­ser­dampf nicht mehr gas­för­mig vor­liegt, son­dern durch Kon­den­sa­ti­on flüs­sig auf­tritt. Die beim Kon­den­sie­ren abge­ge­be­ne Wär­me wird zusätz­lich an das Hei­zungs­sys­tem übertragen.

Bei den Anbie­tern von Brenn­wert­hei­zun­gen fin­det man als Kun­de häu­fig Anga­ben von Nut­zungs­gra­den über 100 %. Die­se »fälsch­lich erschei­nen­de« Anga­be hängt mit dem Heiz­wert und dem Brenn­wert zusam­men. Für die Berech­nung des Wir­kungs- und Nut­zungs­gra­des von Hei­zungs­an­la­gen wird häu­fig als Grund­la­ge der Heiz­wert ange­nom­men. Wie oben erklärt wird hier­bei die im Abgas ent­hal­te­ne Kon­den­sa­ti­ons­en­er­gie nicht mit ein­be­zo­gen. Ein Brenn­wert­ge­rät, das im Betrieb die Ener­gie aus dem Was­ser­dampf zusätz­lich zum Heiz­wert nutzt, kann so (bezo­gen auf den Heiz­wert) einen Wir­kungs­grad von über 100 % erreichen.

Gas­ther­me oder ‑kes­sel?

Umgangs­sprach­lich ist oft von einer Gas­ther­me die Rede. Meis­tens wird damit ein wand­hän­gen­des Gas-Gerät bezeich­net, wel­ches ent­we­der nur der Warm­was­ser­be­rei­tung dient oder als Kom­bi­ge­rät auch den Hei­zungs­be­trieb über­nimmt. Im Fach­ter­mi­nus ist der Begriff Gas­ther­me aller­dings nicht ein­deu­tig defi­niert. Es fin­det nur eine Unter­schei­dung zwi­schen Kon­stant­tem­pe­ra­tur­kes­sel (Stan­dard­heiz­kes­sel), Nie­der­tem­pe­ra­tur-Heiz­kes­sel und Brenn­wert­kes­sel statt. Soll­te also ein Kes­sel­her­stel­ler mit dem Begriff »Gas­ther­me« auf Sie zukom­men, fra­gen Sie am bes­ten nach, von wel­chem Typ er genau spricht.

Antei­li­ge Berech­nung im EWär­meG – Bio­gas in Gas­hei­zung einsetzen 

Wenn nicht der gesam­te Wär­me­en­er­gie­be­darf durch die Gas­hei­zung gedeckt wird, ist auch eine antei­li­ge Anrech­nung nach den §§ 3 Nr. 4 und 20.6 EWär­meG durch die fol­gen­de For­mel möglich:

Anteil Erneu­er­ba­re Ener­gien [%] = Bio­gas­an­teil [%] × pro­du­zier­te Wär­me­men­ge Gas­hei­zung [kWh] /​ gesam­ter Wär­me­en­er­gie­be­darf [kWh]

Der Erfül­lungs­grad kann wie folgt berech­net werden:

Erfül­lungs­grad [%] = Anteil Erneu­er­ba­re Ener­gien [%] /​ 15 % × 100 %

Biogas (10 %) und Sanierungsfahrplan (5 %)

In der Pra­xis wird 10 % Bio­gas häu­fig mit einem Sanie­rungs­fahr­plan (SFP) kom­bi­niert. Der SFP deckt die rest­li­chen 5 % im EWär­meG ab und wird bis zu 80 % vom Staat geför­dert (Eigen­an­teil ab 590 €). Aus Kos­ten­sicht ist die Kom­bi­na­ti­on Biogas/​SFP des­halb für vie­le Eigen­tü­mer attrak­tiv. Aber auch ande­re Kom­bi­na­tio­nen sind natür­lich zulässig.

Die vor­ge­schla­ge­nen Maß­nah­men im Sanie­rungs­fahr­plan müs­sen für die teil­erfül­lung des EWär­meG (5 %) nicht umge­setzt wer­den. Eine (teil­wei­se) Umset­zung wäre aus Kli­ma­schutz­grün­den jedoch wün­schens­wert. Außer­dem könn­te durch geeig­ne­te Maß­nah­men (bspw. Däm­mung oder Instal­la­ti­on einer Solar­an­la­ge) der Ein­satz von Bio­gas sub­sti­tu­iert wer­den. Neben För­der­mit­teln führt das mit­tel­fris­tig zu mone­tä­ren Ent­las­tun­gen und Autarkie.

Unter dem Gesichts­punkt der Ener­gie­ef­fi­zi­enz und dem Ein­satz von För­der­mit­teln, soll­te der Sanie­rungs­fahr­plan VOR dem Hei­zungs­tausch erstellt wer­den. Eine umge­kehr­te Rei­hen­fol­ge ist im EWär­meG aber auch zulässig.

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Kundenmeinungen

4,88 von 5 Ster­nen auf SHOPVOTE und Goog­le aus 61 Bewer­tun­gen (157 ins­ge­samt). Hier eine klei­ne Aus­wahl von Kundenmeinungen:

Tatjana Fedorenko

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Steffen Studte

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Diplom-Volkswirt<br>Stefan Tiesmeyer

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