Dämmung der Kellerdecke im EWärmeG
Die Dämmung der Kellerdecke ist als Teilerfüllungsoption im Wärmegesetz aus BW zugelassen, da sie für sich alleine einen signifikanten Energieeinspareffekt erzielt. Alle Bauteile, die das Gebäude nach unten gegen das Erdreich, unbeheizte Kellerräume oder die Außenluft (z. B. Hofeinfahrt unter dem Haus) begrenzen, müssen um mindestens 20 % besser gedämmt sein, als für Bestandsgebäude gesetzlich vorgeschrieben ist (siehe GEG, ehemals EnEV). Bei Gebäuden mit bis zu 2 Vollgeschossen werden ⅔ des EWärmeG erfüllt – bei 3 oder 4 Vollgeschossen ⅓. LBO § 2.6 …
Verbindliche Aussagen zum EWärmeG nur von Ihrer unteren Baurechtsbehörde!
Damit die Dämmung der Kellerdecke anrechenbar ist, muss ein bestimmter Qualitätsgrad erreicht werden. Dies gibt der sogenannte Wärmedurchgangskoeffizient (U‑Wert) an. Decken/Wände, die an das Erdreich oder unbeheizte Räume angrenzen, müssen einen U‑Wert von 0,24 W/m²K aufweisen. Bei Fußbodenaufbauten liegt der geforderte Mindestwert bei 0,40 W/m²K. Decken angrenzend an Außenluft müssen 0,192 W/m²K nachweisen können. Die Dämmung der Kellerdecke ist relativ einfach umzusetzen und daher sehr gängig.
Es kann durch eine Kellerdeckendämmung entweder 5 % oder 10 % an Wärmeschutz (Anrechnung im EWärmeG) erreicht werden. Auch eine nach den obigen Maßgaben bereits in der Vergangenheit gedämmte Kellerdecke wird berücksichtigt – gedämmte Teilflächen oder schwächer gedämmte Bereiche jedoch nicht.
Die Dämmung der Kellerdecke kann in Eigenleistung mit überschaubaren Kosten erfolgen und ist deshalb im EWärmeG eine beliebte Option. Ein Sachkundiger (zum Beispiel ein zugelassener Energieberater) muss die Arbeiten jedoch abnehmen und bestätigen.
Kombination mit anderen Erfüllungsoptionen – beispielsweise mit dem Sanierungsfahrplan
Durch die Begrenzung auf maximal 10 % ist eine Kombination mit anderen Erfüllungsoptionen in jedem Fall notwendig. Es bietet sich insbesondere der Sanierungsfahrplan (5 %) an. Der Sanierungsfahrplan wird mit bis zu 80 % vom Staat bezuschusst (Eigenanteil ab 950 €) und gilt damit als sozialverträglich.
Baulicher Wärmeschutz wird vom BAFA gefördert!
Aber auch andere Kombination wie weitere Dämmmaßnahmen oder der Einsatz von 10 % Biogas in einer Gasheizung sind denkbar.
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Kundenmeinungen
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Gabriele G.
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