Dämmung des Daches im EWärmeG
Die Dämmung des Daches ist im Erneuerbare-Wärme-Gesetz als einzelne Maßnahme zugelassen (bis zu den vollen 15 %), da sie auch alleinstehend einen erheblichen Energieeinspareffekt erzielt. Dazu muss das Dach oder bei einem unbeheizten Dachraum die oberste Geschossdecke/Wände mindestens 20 % mehr gedämmt sein, als für Bestandsgebäude gesetzlich vorgeschrieben ist (siehe GEG, ehemals EnEV). Eine bereits in der Vergangenheit vorgenommene Dämmung kann natürlich angerechnet werden.
Entscheidend ist hier der Wärmedurchgangskoeffizient (U‑Wert). Für Schrägdächer und die oberste Geschossdecke/Wände ist ein U‑Wert von 0,192 W/m²K notwendig – bei Flachdächern mindestens 0,16 W/m²K. Werden diese Werte bei einem Wohngebäude mit bis zu vier Vollgeschossen erreicht, ist das EWärmeG vollständig erfüllt. Bei 5–8 Vollgeschossen wird das Gesetz zu ⅔ erfüllt und bei Gebäuden ab 9 Vollgeschossen zu ⅓.
Im Rahmen des Förderprogramms »Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude« werden Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (BEG-EM) − wie eine Dachsanierung − vom BAFA gefördert.
Anteilige Berechnung im EWärmeG – Dämmung des Daches
Wenn nur ein Teil der Dachfläche mit einem ausreichendem U‑Wert gedämmt wurde, ist auch eine anteilige Anrechnung nach § 11.5 Satz 1 EWärmeGdurch die folgende Formel möglich:
Anteil Dämmung [%] = VG [%] × gedämmte Dachfläche [m²] / gesamte Dachfläche [m²]
mit VG = Faktor Vollgeschosse: 1–4 = 15 %; 5–8 = 10 %
Ist der Wert größer oder gleich 15 %, sind die Vorschriften vollständig erfüllt. Ansonsten ist die anteilige Erfüllung folgendermaßen zu berechnen:
Erfüllungsgrad [%] = Anteil Dämmung [%] / 15 % × 100 %
Verbindliche Aussagen zum EWärmeG nur von Ihrer unteren Baurechtsbehörde!
Kombination mit anderen Erfüllungsoptionen
Sind Teilflächen mit den geforderten U‑Werten gedämmt, können diese anteilig angerechnet werden. Eine Kombination mit anderen Dämmmaßnahmen – als auch mit Ersatzmaßnahmen und erneuerbaren Erzeugungseinheiten – ist denkbar. Bauteile, die weniger gut gedämmt sind (also die geforderten U‑Werte nicht erreichen) werden im Wärmegesetz aus BaWü nicht berücksichtigt.
Dämmmaßnahmen sind aufgrund der Kostenintensivität grundsätzlich als langfristiges und nachhaltiges Investment zu sehen. Eine Amortisation ist dementsprechend nicht innerhalb von Jahren, sondern von Jahrzehnten, gegeben.
Übergang vom EWärmeG zum GEG (»Heizungsgesetz«) beachten!
In Baden-Württemberg können Eigentümer von Wohngebäuden, die eine neue Gasheizung installieren, ihre Verpflichtung nach dem EWärmeG und künftig nach dem GEG durch Biogas-Tarife erfüllen. Die Anteile müssen nach dem Heizungstausch stufenweise steigen: zunächst 10 %*, ab 2029 15 %, ab 2035 30 %, ab 2040 60 % und ab 2045 100 % Biogas-Anteil.
* nur in Verbindung mit einem Sanierungsfahrplan (iSFP) oder einer anderen Option, die mindestens 5 % Erneuerbare Energien gemäß EWärmeG bringt.
Kundenmeinungen
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Über uns
Die ESTATIKA GmbH ist ein Büro für Energieberatung mit zertifizierten Energieeffizienz-Experten des Bundes. Wir bieten neben den klassischen Energieberatungsleistungen (bspw. Sanierungsfahrplan) auch Beratungsangebote zum EWärmeG/GEG, sowie zu Biogas-Tarifen an − um betroffenen Eigentümern konkrete wirtschaftliche Lösungen an die Hand zu geben.




Unsere Ansprechpartner:

Dr.-Ing.
Christoph Ebbing
Energieeffizienz-Experte
–> EWärmeG & GEG

Dipl.-Vw.
Stefan Tiesmeyer
Energiewirtschaftler
–> Biogas-Tarife

Dipl.-Ing. (FH)
R. Sithamparanathan
Energieeffizienz-Experte
–> Sanierungsfahrplan
Unsere Keyfacts:
- Gründungsjahr
- 2019
- Berufsjahre
- 15+
- erfolgreiche Projekte
- 2.000+
Leistungen
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