Einzelfeuerungsanlagen im EWärmeG

Ein­zel­raum­feue­rungs­an­la­gen sind Holz­ein­zel­öfen, die vor­ran­ging einen ein­zel­nen Raum behei­zen – bspw. ein Kachel­ofen im Wohn­zim­mer. Für die Erfül­lung des Erneu­er­ba­re-Wär­me-Gesetz sind nur Öfen rele­vant, die die Wär­me über einen län­ge­ren Zeit­raum abge­ben und so län­ge­re Feue­rungs­zy­klen erlau­ben. Dadurch müs­sen die Öfen sel­te­ner bela­den wer­den und Immis­si­ons­schutz­recht­li­che Vor­ga­ben (1. BImSchV) wer­den stets ein­ge­hal­ten. Bereits instal­lier­te Feue­rungs­an­la­gen wer­den eben­falls berücksichtigt.

Verbindliche Aussagen zum EWärmeG nur von Ihrer unteren Baurechtsbehörde!

Wir möch­ten Sie auf die­ser Web­sei­te nach bes­ten Wis­sen und Gewis­sen über die Anfor­de­run­gen im EWär­meG und die (tech­ni­schen) Erfül­lungs­op­tio­nen infor­mie­ren. Dabei sol­len Wege auf­zeigt wer­den, wie Sie die Vor­ga­ben für Ihr Wohn­ge­bäu­de best­mög­lich rea­li­sie­ren kön­nen. Unse­re Infor­ma­tio­nen kön­nen trotz unse­rer ste­ti­gen Bemü­hun­gen jedoch ver­al­tet oder feh­ler­haft sein und stel­len somit kei­ne Bera­tung dar. Fra­gen Sie für ver­bind­li­che Aus­künf­te die für Sie zustän­di­ge unte­re Baurechtsbehörde.

Der ver­wen­de­te Ofen muss 30 % der Wohn­flä­che über­wie­gend behei­zen oder mit einer Wär­me­t­a­sche Wär­me an das zen­tra­le Hei­zungs­sys­tem abge­ben (= was­ser­füh­rend). Kachel­öfen und Putz­öfen wer­den nur aner­kannt, wenn sie über einen Kamin- bzw. Heiz­ein­satz mit einem Wir­kungs­grad von 80 % ver­fü­gen. Für Grund­öfen gibt es kei­ne Vor­ga­ben, da sie die Anfor­de­run­gen nor­ma­ler­wei­se über­tref­fen. Es muss fes­te Bio­mas­se als kli­ma­freund­li­cher Ener­gie­trä­ger ver­feu­ert wer­den, also natur­be­las­se­nes, gestü­ckel­tes Holz wie Hack­schnit­zel, Scheit­holz, Rei­sig und Zap­fenPel­let­öfen kön­nen eben­falls ein­ge­setzt wer­den, jedoch müs­sen die­se einen 90 %-igen Wir­kungs­grad vor­wei­sen. Hier­bei ist die DINEN 14785: 2006-09 in Ver­bin­dung mit der Berich­ti­gung 1:2007–10 zu beach­ten. Offe­ne Kami­ne, Kamin­öfen und Schwe­den­öfen sowie Holz­feue­run­gen in Raum­hei­zern sind nicht anrechenbar.

Exkurs A: Stand der Tech­nik – Ofen-Vari­an­ten der Einzelraumfeuerung 

Die Ein­zel­raum­be­feue­rung fin­det, wie der Name schon andeu­tet, Anwen­dung für die Behei­zung von gro­ßen Räu­men oder klei­ne­ren, offe­nen Woh­nun­gen. Ein­ge­setzt wer­den hier­bei Kachel­öfen, Kamin­öfen aber auch moder­ne Pel­let­öfen. Die­se genann­ten Vari­an­ten geben Ihre Wär­me in Form von Strah­lungs- und Kon­vek­ti­ons­wär­me ab, wel­che in der Regel nur die direkt benach­bar­ten Räu­me erreicht und somit nicht zur Behei­zung eines gesam­ten Hau­ses dient.

Ein Kachel­ofen hat gegen­über Kamin­öfen den Vor­teil, dass die Wär­me über einen län­ge­ren Zeit­raum gespei­chert wird und auch nach Ende des Brenn­vor­gangs an den Raum abge­ge­ben wird. In einem Heiz­ein­satz (Brenn­kam­mer) wird wie bei den Kamin­öfen das Brenn­ma­te­ri­al zuge­führt. Die­sem Brenn­raum sind dann eini­ge kera­mi­sche Heiz­zü­ge nach­ge­schal­tet, die dafür sor­gen, dass eine mög­lichst gro­ße Wär­me­men­ge an die umge­be­ne Spei­cher­mas­se (Scha­mott­stein) abge­ge­ben wird. Die erwärm­ten Stei­ne geben dann ihre Wär­me über einen gro­ßen Zeit­raum an den Raum ab. Warm­luft­ka­chel­öfen arbei­ten zusätz­lich mit dem Prin­zip der Wär­me­kon­vek­ti­on. Durch eine Öff­nung strömt kal­te Raum­luft in das Inne­re des Ofens, wird dort erwärmt und dann durch wei­te­re Öff­nun­gen an den Raum zurückgeführt.

Warm­luft­ka­chel­öfen und was­ser­füh­ren­de Kachel­öfen sind je nach Aus­stat­tung und Ofen­leis­tung bereits ab 2.500 € erhältlich.

Durch die­se Arbeits­wei­se kann der Warm­luft­ka­chel­ofen schnell und wirt­schaft­lich Wär­me abge­ben. Bereits in die Jah­re gekom­me­ne Kachel­öfen soll­ten auf die Effi­zi­enz des Heiz­ein­sat­zes geprüft wer­den. Oft sind Heiz­ein­sät­ze ver­baut, die nicht mehr dem aktu­el­len Stand der Tech­nik ent­spre­chen und einen deut­lich zu gerin­gen Wir­kungs­grad auf­wei­sen. Der Ein­bau eines moder­nen Heiz­ein­sat­zes führt dazu, dass die vor­ge­schrie­be­nen gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen ein­ge­hal­ten wer­den und eine Wir­kungs­grad­stei­ge­rung auf 85 % und höher erreicht wird. Die­se Effi­zi­enz­stei­ge­rung spart eine erheb­li­che Men­ge an Brenn­stoff ein und schont die Umwelt durch eine schad­stoff­ar­me Verbrennung.

Der Unter­schied zwi­schen Grund­ofen und Kachel­ofen besteht in der Optik, im Auf­heiz­ver­hal­ten und in der Spei­cher­mas­se. Wäh­rend klas­si­sche Kachel­öfen, wie der Name schon sagt, mit Kacheln ver­klei­det sind, wel­che zusätz­lich einer gewis­sen Wär­me­spei­che­rung die­nen, sind Grund­öfen meis­tens gemau­er­te, ver­putz­te Öfen. Der größ­te Anteil der Wär­me­leis­tung ent­steht durch Strah­lungs­wär­me. Auf­grund des beson­ders mas­si­ven Spei­cher­kerns haben Grund­öfen ein sehr trä­ges Wär­me­ver­hal­ten. Die Auf­heiz­pha­se dau­ert in der Regel meh­re­re Stun­den, bis die Wär­me spür­bar ist. Jedoch kön­nen sie die Wär­me enorm lan­ge spei­chern und abge­ben – bis zu 24 Stun­den nach dem Brenn­vor­gang – und gel­ten des­halb als Wär­me­spei­cher­öfen. Sowohl Grund­öfen, als auch Kachel­öfen wer­den in den Raum indi­vi­du­ell hin­ein­ge­baut und set­zen neue Akzen­te, las­sen einen neu­en Haus­mit­tel­punkt ent­ste­hen, tei­len Räu­me und schaf­fen Sitz­bän­ke und Regalflächen. 

Häu­fig wird ein Grund­ofen auch als Kachel­ofen oder Putz­o­fen bezeich­net. Gemeint ist immer ein Ofen, in dem kein Rost ein­ge­hängt ist und das Holz direkt auf dem Grund des Scha­mott­steins (auf dem Boden) brennt. In die­sem Zusam­men­hang meint die Bezeich­nung Kachel­ofen das­sel­be Prin­zip, bezieht sich aber auf die Optik des Grund­ofens, der rund­um oder nur zum Teil geka­chelt ist. Ist das Äuße­re ver­putzt, heißt ein Grund­ofen in man­chen Regio­nen Putz­o­fen.

Der Preis für einen Grund­ofen ist abhän­gig von den ört­li­chen Instal­la­ti­ons­ge­ge­ben­hei­ten, indi­vi­du­el­len Gestal­tungs­wün­schen und der Leis­tung des Ofens. In der Regel soll­ten Sie min. 5.000 € inkl. Mon­ta­ge­kos­ten einkalkulieren.

Ein Kamin­ofen ist häu­fig ein bei­gestell­ter Ofen; kann aber auch in gemau­er­ter Form instal­liert wer­den. Bei­de Vari­an­ten die­nen, wie oben beschrie­ben, der Behei­zung von ein­zel­nen Räu­men. Die Brenn­räu­me bestehen meis­tens aus feu­er­be­stän­di­gen, wär­me­spei­chern­den Scha­mott­stei­nen, denen das Brenn­ma­te­ri­al manu­ell zuge­führt wer­den muss. Die bei der Ver­bren­nung ent­ste­hen­den Abga­se wer­den über das nach­ge­schal­te­te Ofen­rohr in den Schorn­stein geführt. Die Rück­stän­de der Ver­bren­nung fal­len in der Regel durch einen Rost in einen Auf­fang­be­häl­ter und kön­nen dort ent­nom­men werden.

Der Schwe­den­ofen ist eine beson­de­re Form des Kamin­ofens. Wäh­rend moder­ne Kamin­öfen oft mit Scha­mott­stei­nen als zusätz­li­che Wär­me­spei­cher ver­klei­det sind, bestehen Schwe­den­öfen in der Regel voll­stän­dig aus Guss­ei­sen oder Stahlblech.

Offe­ne Kamin­öfen ent­spre­chen nicht mehr dem heu­ti­gen Stand der Tech­nik. Wie der Name schon sagt, wird die Feu­er­stel­le weder durch eine Glas­schei­be, noch durch eine Tür vom Raum getrennt. Die nutz­ba­re Wär­me­en­er­gie liegt nur etwa bei 20–30 %. Der größ­te Anteil wird unge­nutzt über den Rauch­ab­zug abge­führt. Wei­te­re Nach­tei­le gegen­über geschlos­se­nen Kami­nen sind die mög­li­che Brand­ge­fahr durch Fun­ken­flug und ein­tre­ten­de Abga­se in den Raum. Eine wesent­lich effi­zi­en­te­re Nut­zung ist der nach­träg­li­che Ein­bau eines Heiz­ein­sat­zes in den offe­nen Kamin.

Kamin- und Schwe­den­öfen wer­den auf­grund des gerin­gen Wär­me­spei­chers und den dar­aus fol­gen­den hohen Luft­schad­stoff­be­las­tun­gen im EWär­meG nicht anerkannt.

Ein Pel­let­ofen wird vom Prin­zip her genau wie ein Kamin­ofen instal­liert und dient eben­falls der Behei­zung von ein­zel­nen Räu­men. Als Brenn­stoff wird aller­dings kein Stück­holz ein­ge­setzt, son­dern Holz­pel­lets. Der Pel­let­ofen ist mit einem Vor­rats­be­häl­ter aus­ge­stat­tet, in den die Pel­lets ein­ge­füllt wer­den. Anders als bei der manu­el­len Bestü­ckung des Kamin­ofens, wer­den die Pel­lets auto­ma­tisch, meis­tens über eine För­der­schne­cke, dem Brenn­raum zuge­führt. Die­ser ist mit einem Zünd­draht und einem elek­tro­nisch gesteu­er­ten Geblä­se aus­ge­stat­tet. Die Ent­zün­dung und Regu­lie­rung wird durch eine Steue­rung koor­di­niert und kann bei moder­nen Pel­let­öfen auch zeit­ge­steu­ert durch­ge­führt wer­den. Der Vor­teil gegen­über dem Kamin­ofen ist die leich­te­re Hand­ha­bung mit dem Brenn­stoff und die wesent­lich ein­fa­che­re und effi­zi­en­te­re Steue­rung der Verbrennung.

Der Anschaf­fungs­preis für einen ein­zel­nen Pel­let­ofen ohne Puf­fer­spei­cher beginnt bei ca. 1.500 €. Was­ser­füh­ren­de Gerä­te zur Hei­zungs­un­ter­stüt­zung sind mit Prei­sen ab 4.000 € deut­lich teu­rer und kön­nen durch die BAFA geför­dert werden.
Exkurs B: Was­ser­füh­ren­der Ofen in Kom­bi­na­ti­on mit Gas- oder Ölheizungen 

Ein­zel­raum­feue­run­gen kön­nen, wie auch die Zen­tral­be­feue­rungs­an­la­gen, mit einem Wär­me­tau­scher aus­ge­stat­tet sein. Die­ser Wär­me­tau­scher ermög­licht, dass ein Teil der Wär­me des Ofens auch an das Was­ser des Hei­zungs­sys­tems über­tra­gen und bspw. in einen Puf­fer­spei­cher ein­ge­speist wer­den kann. Für die Deckung des rest­li­chen Wär­me­be­darfs und auch für die Warm­was­ser­be­rei­tung in Zei­ten, in denen der Holz­ofen nicht in Betrieb ist, bie­tet sich die Kom­bi­na­ti­on mit einer Öl- oder Gas­hei­zung an. Die Unter­stüt­zung des Holz­ofens spart so eine nicht unbe­acht­li­che Men­ge Öl oder Gas ein.

Kombination mit anderen Erfüllungsoptionen – beispielsweise mit dem Sanierungsfahrplan

Eine antei­li­ge Erfül­lung (bspw. wenn nur ein klei­ne­rer Teil der Wohn­flä­che durch einen Ofen beheizt wird) ist im EWär­meG nicht mög­lich – d. h. es kön­nen nur die gesam­ten 15 % erfüllt wer­den oder nichts. Aus­nah­men sind Öfen, die bis zum 30.06.2015 ver­baut wur­den. Die­se kön­nen zu 10 % ange­rech­net wer­den, wenn sie min­des­tens 25 % und weni­ger als 30 % der Wohn­flä­che über­wie­gend behei­zen. Der Erfül­lungs­grad liegt dann bei 66,67 % (⅔). Eine Kom­bi­na­ti­on mit einem Sanie­rungs­fahr­plan ist in die­sem Fall beson­ders gut denk­bar (für 5 %).

Auch kann wäh­rend eines Sanie­rungs­fahr­pla­nes der Ener­gie­be­ra­ter (als Sach­kun­di­ger) die not­we­ni­ge Bestä­ti­gung aus­stel­len, dass die Ein­zel­feue­rungs­an­la­ge im EWär­meG zuläs­sig ist. Dies ist häu­fig bei älte­ren Öfen not­wen­dig, da der »Ofen­bau­er« nicht mehr »greif­bar« ist.

Einen Sanie­rungs­fahr­plan erstel­len zu las­sen (am bes­ten vor dem Hei­zungs­tausch), ist gene­rell sinn­voll, um für Sie die bes­te Lösung aus öko­lo­gi­scher und öko­no­mi­scher Sicht zu fin­den. Der Sanie­rungs­fahr­plan wird mit bis zu 80 % vom Staat geför­dert (Eigen­an­teil ab 590 €) und gilt damit als beson­ders sozi­al­ver­träg­lich. Aber es ste­hen natür­lich auch ande­re Erfül­lungs­op­tio­nen zur Auswahl.

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