Dämmung der Wand im EWärmeG
Die Außenwanddämmung ist neben der Dach- und der Kellerdeckendämmung die dritte Möglichkeit als einzelne Dämmmaßnahme im EWärmeG (bis zu den vollen 15 %) angerechnet zu werden. Begründet ist das durch den großen Energieeinspareffekt des äußeren Wärmeschutzes. Die Außenwand muss um mindestens 20 % besser gedämmt sein, als für Bestandsgebäude gesetzlich vorgeschrieben ist (siehe GEG, ehemals EnEV). Die Zielgröße ist dabei ein Wärmedurchgangskoeffizient (U‑Wert) von mindestens 0,192 W/m²K. Die Dämmmaßnahme kann auch schon in der Vergangenheit durchgeführt worden sein.
Anteilige Berechnung im EWärmeG – Dämmung der Außenwand
Wenn nur ein Teil der Außenwandfläche mit einem ausreichenden U‑Wert (siehe oben) gedämmt wurde, ist auch eine anteilige Anrechnung nach § 11.5 Satz 1 EWärmeG durch die folgende Formel möglich:
Anteil Dämmung [%] = gedämmte Fläche der Außenwand [m²] / gesamte Fläche der Außenwand [m²]
Der Erfüllungsgrad kann wie folgt berechnet werden:
Erfüllungsgrad [%] = Anteil Dämmung [%] / 15 % × 100 %
Verbindliche Aussagen zum EWärmeG nur von Ihrer unteren Baurechtsbehörde!
Kombination mit anderen Erfüllungsoptionen – beispielsweise mit dem Sanierungsfahrplan
Sind Teilflächen der Außenwand in der geforderten Qualität gedämmt, sind diese entsprechend anteilig im Erneuerbare-Wärme-Gesetz anrechenbar. Bauteile, die den geforderten U‑Wert nicht erreichen, dürfen nicht einbezogen werden.
Hat beispielsweise ⅓ der gesamten Fassadenfläche einen U‑Wert kleiner/gleich 0,192 W/m²K, sind die Anforderungen des EWärmeG zu ⅓ (5 %) erfüllt.
Eine Kombination mit anderen Dämm‑, Ersatzmaßnahmen oder Erneuerbaren Energien ist möglich. Eine energetische Vor-Ort-Erstberatung mit dem Sanierungsfahrplan als Beratungsbericht ist besonders sinnvoll, so dass Sie aus ökonomischer und ökologischer Sicht die beste energetische Lösung für Ihr Wohngebäude finden.
Baulicher Wärmeschutz wird vom BAFA gefördert!
Durch die Erstellung des Sanierungsfahrplanes werden Ihnen obendrein 5 % Erfüllung im EWärmeG gutgeschrieben. Der Sanierungsfahrplan wird mit bis zu 50 % vom Staat gefördert (Eigenanteil ab 970 €) und gilt damit als sozialverträglich.
Kundenmeinungen
4,8 von 5 Sternen auf SHOPVOTE und Google aus 66 Bewertungen (167 insgesamt). Hier eine kleine Auswahl von Kundenmeinungen:

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5.00 von 5 Sternen
sehr zu empfehlen

Gabriele G.
ShopVote
5.00 von 5 Sternen
Ich habe zeitnah eine freundliche und kompetente Beratung für mein Anliegen erhalten, die mir sehr weitergeholfen hat, um mein Bauvorhaben zu realisieren. Vielen herzlichen Dank.
Über uns
Die ESTATIKA GmbH ist ein Büro für Energieberatung mit zertifizierten Energieeffizienz-Experten des Bundes. Wir bieten neben den klassischen Energieberatungsleistungen (bspw. Sanierungsfahrplan) auch Beratungsangebote zum EWärmeG/GEG, sowie zu Biogas-Tarifen an − um betroffenen Eigentümern konkrete wirtschaftliche Lösungen an die Hand zu geben.




Unsere Ansprechpartner:

Dr.-Ing.
Christoph Ebbing
Energieeffizienz-Experte
–> EWärmeG & GEG

Dipl.-Vw.
Stefan Tiesmeyer
Energiewirtschaftler
–> Biogas-Tarife

Dipl.-Ing. (FH)
R. Sithamparanathan
Energieeffizienz-Experte
–> Sanierungsfahrplan
Unsere Keyfacts:
- Gründungsjahr
- 2019
- Berufsjahre
- 15+
- erfolgreiche Projekte
- 2.000+
Leistungen
Für folgende Leistungen können Sie bei uns Angebte einholen – zur Erfüllung des EWärmeG: