Nachweise für Wohngebäude im EWärmeG
Um zu belegen, dass Sie das Erneuerbare-Wärme-Gesetz erfüllen, müssen Sie als Eigentümer bei der unteren Baurechtsbehörde die für Ihre gewählte Erfüllungsoption relevanten Nachweisdokumente ausfüllen und unterschreiben.
In der Regel muss eine zusätzliche Bestätigung von einer sachkundige Person ausgefüllt und unterschreiben werden – beim Einsatz von Biogas oder Bioöl, sowie bei einem Wärmenetzanschluss muss auch Ihr Lieferant (bzw. Wärmenetzbetreiber) ein Dokument bereitstellen. Bei der Erstellung eines Sanierungsfahrplanes reicht selbiger bereits als Bestätigung vom Sachkundigen aus. Hier ist kein weiteres Dokument vom Energieberater (als Sachkundiger) zu liefern.
Alle Formulare müssen vom Eigentümer »eingesammelt« und spätestens 18 Monate nach Inbetriebnahme der neuen Heizungsanlage der jeweils zuständigen unteren Baurechtsbehörde vorgelegt werden.
In der nachfolgenden Tabelle sind für Wohngebäudeeigentümer alle relevanten Dokumente der einzelnen Erfüllungs- und Ersatzoptionen im EWärmeG zum Download bereitgestellt:
Erfüllungs-/Ersatzoptionen | Nachweis Eigentümer | Bestätigung Sachkundiger | Bestätigung Lieferant/Netzbetreiber |
---|---|---|---|
Sanierungsfahrplan | - | - | |
Biogas (gas- oder flüssigförmig) | PDF (gas) oder PDF (flüssig) | PDF (gas) oder PDF (flüssig) | PDF (gas) oder PDF (flüssig) |
Balkonkraftwerk/Photovoltaik | - | ||
Wärmepumpe | - | ||
Solarthermie | - | ||
Dämmung Keller | - | ||
Dämmung Wand | - | ||
Dämmung Dach | - | ||
Ganzheitliche Dämmung | - | ||
Einzelraumfeuerung | - | ||
Holzzentralheizung | - | ||
Wärmenetzanschluss | - | ||
Bioöl | |||
Kraft-Wärme-Kopplung | - |
Verbindliche Aussagen zum EWärmeG nur von Ihrer unteren Baurechtsbehörde!
Kundenmeinungen
4,8 von 5 Sternen auf SHOPVOTE und Google aus 66 Bewertungen (167 insgesamt). Hier eine kleine Auswahl von Kundenmeinungen:

ShopVoter-4039135
ShopVote
5.00 von 5 Sternen
Sanierungsfahrplan wurde schneller als vereinbart erstellt, bin mit der Qualität sehr zufrieden, kann ich nur weiter empfehlen.
SF aus Rheine
Google
5.00 von 5 Sternen
Unser Sanierungsfahrplan wurde von einer sehr freundlichen, kompetenten und auch mitdenkenden Mitarbeiterin erstellt. Es blieben keine Fragen offen. Wir möchten uns für die Beratung und Erläuterungen herzlich bedanken und kommen bei weiterer Gelegenheit gerne wieder auf euch zu.
Über uns
Die ESTATIKA GmbH ist ein Büro für Energieberatung mit zertifizierten Energieeffizienz-Experten des Bundes. Wir bieten neben den klassischen Energieberatungsleistungen (bspw. Sanierungsfahrplan) auch Beratungsangebote zum EWärmeG/GEG, sowie zu Biogas-Tarifen an − um betroffenen Eigentümern konkrete wirtschaftliche Lösungen an die Hand zu geben.




Unsere Ansprechpartner:

Dr.-Ing.
Christoph Ebbing
Energieeffizienz-Experte
–> EWärmeG & GEG

Dipl.-Vw.
Stefan Tiesmeyer
Energiewirtschaftler
–> Biogas-Tarife

Dipl.-Ing. (FH)
R. Sithamparanathan
Energieeffizienz-Experte
–> Sanierungsfahrplan
Unsere Keyfacts:
- Gründungsjahr
- 2019
- Berufsjahre
- 15+
- erfolgreiche Projekte
- 2.000+
Leistungen
Für folgende Leistungen können Sie bei uns Angebte einholen – zur Erfüllung des EWärmeG: