Um zu belegen, dass sie das Erneuerbare-Wärme-Gesetz erfüllen, müssen Sie als Eigentümer bei der Unteren Baurechtsbehörde die für Ihre gewählte Erfüllungsoption relevanten Nachweisdokumente ausfüllen und einreichen. Bei den meisten Erfüllungsoptionen muss auch eine sachkundige Person eines der Dokumente unterschreiben, bei Biogas, ‑öl und Wärmenetzanschluss muss auch Ihr Lieferant ein Dokument bereitstellen.
In der nachfolgenden Tabelle sind alle relevanten Nachweise im EWärmeG 2015 zum Download bereitgestellt:
Empfehlung Sanierungsfahrplan
Der Sanierungsfahrplan führt aufgrund der 80 % Förderung nicht nur zu einer kostengünstigen 1/3‑Erfüllung (5 %) des EWärmeG, sondern es werden auch sinnvolle Maßnahmen zum Energie einsparen vorgeschlagen. Die Energieberatung für BW umfasst auch die Auswahl der richtigen Heizung und rechnet sich somit für den Eigentümer im Folgenden.