Nachweise für Wohngebäude im EWärmeG

Um zu bele­gen, dass Sie das Erneu­er­ba­re-Wär­me-Gesetz erfül­len, müs­sen Sie als Eigen­tü­mer bei der unte­ren Bau­rechts­be­hör­de die für Ihre gewähl­te Erfül­lungs­op­ti­on rele­van­ten Nach­weis­do­ku­men­te aus­fül­len und unterschreiben.

In der Regel muss eine zusätz­li­che Bestä­ti­gung von einer sach­kun­di­ge Per­son aus­ge­füllt und unter­schrei­ben wer­den – beim Ein­satz von Bio­gas oder Bio­öl, sowie bei einem Wär­me­netz­an­schluss muss auch Ihr Lie­fe­rant (bzw. Wär­me­netz­be­trei­ber) ein Doku­ment bereitstellen.

Alle For­mu­la­re müs­sen vom Eigen­tü­mer »ein­ge­sam­melt« und spä­tes­tens 18 Mona­te nach Inbe­trieb­nah­me der neu­en Hei­zungs­an­la­ge der jeweils zustän­di­gen unte­ren Bau­rechts­be­hör­de vor­ge­legt werden.

Verbindliche Aussagen zum EWärmeG nur von Ihrer unteren Baurechtsbehörde!

Wir möch­ten Sie auf die­ser Web­sei­te nach bes­ten Wis­sen und Gewis­sen über die Anfor­de­run­gen im EWär­meG und die (tech­ni­schen) Erfül­lungs­op­tio­nen infor­mie­ren. Dabei sol­len Wege auf­zeigt wer­den, wie Sie die Vor­ga­ben für Ihr Wohn­ge­bäu­de best­mög­lich rea­li­sie­ren kön­nen. Unse­re Infor­ma­tio­nen kön­nen trotz unse­rer ste­ti­gen Bemü­hun­gen jedoch ver­al­tet oder feh­ler­haft sein und stel­len somit kei­ne Bera­tung dar. Fra­gen Sie für ver­bind­li­che Aus­künf­te die für Sie zustän­di­ge unte­re Baurechtsbehörde.

In der nach­fol­gen­den Tabel­le sind für Wohn­ge­bäu­de­ei­gen­tü­mer alle rele­van­ten Doku­men­te der ein­zel­nen Erfül­lungs- und Ersatz­op­tio­nen im EWär­meG zum Down­load bereitgestellt:

Erfül­lungs-/Er­satz­op­tio­nenNach­weis Eigen­tümerBestä­ti­gung Sachkundiger­Bestä­ti­gung Lieferant/​Netzbetreiber
Sanie­rungs­fahr­planPDFiSFP (sie­he unten)-
Bio­gasPDFPDFPDF
Solar­ther­miePDFPDF-
Pho­to­vol­ta­ikPDFPDF-
Wär­me­pum­pePDFPDF-
Däm­mung WandPDFPDF-
Däm­mung DachPDFPDF-
Däm­mung KellerPDFPDF-
Ganz­heit­li­che DämmungPDFPDF-
Ein­zel­raum­feue­rungPDFPDF-
Holz­zen­tral­hei­zungPDFPDF-
Wär­me­netz­an­schlussPDF-PDF
Bio­ölPDFPDFPDF
Kraft-Wär­me-Kopp­lungPDFPDF-
Quel­le: Umwelt­mi­nis­te­ri­um Baden-Würt­tem­berg, Stand Dezem­ber 2018

Bestätigung Sachkundiger beim Sanierungsfahrplan

Bei der Erstel­lung eines Sanie­rungs­fahr­pla­nes reicht sel­bi­ger bereits als Bestä­ti­gung vom Sach­kun­di­gen aus. Hier ist kein wei­te­res Doku­ment vom Ener­gie­be­ra­ter (als Sach­kun­di­ger) not­wen­dig, um die 5 % im EWär­meG als Erfül­lung gut­ge­schrie­ben zu bekommen.

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Meinungen

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Schnel­le Kom­mu­ni­ka­ti­on – ehr­li­che und kom­pe­ten­te Bera­tung. Sehr freund­li­che Mit­ar­bei­ter: Ein Unter­neh­men das Digi­ta­li­sie­rung ver­steht und lebt.

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Über uns

Die ESTATIKA GmbH ist ein bun­des­weit täti­ges Inge­nieur­bü­ro für Energieberatung.

Diplom-Ingenieur (FH)<br>R. Sithamparanathan

Dipl.-Ing. (FH)
R. Sithamparanathan

Ansprech­part­ner
Ener­gie­be­ra­tung

Diplom-Ingenieurin (FH)<br>Petra Döring

Dipl.-Ing. (FH)
Petra Döring

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Ener­gie­be­ra­tung

Diplom-Volkswirt<br>Stefan Tiesmeyer

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Unser Inge­nieur-Team besteht aus qua­li­fi­zier­ten Fachplaner:innen mit je 15+ Berufs­jah­ren und einem (Fach)Hochschulabschluss, sowie Ein­tra­gun­gen in meh­re­ren Inge­nieur­kam­mern und wei­te­ren Qualifikationen:

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Fol­gen­de Ener­gie­be­ra­tun­gen bie­ten wir an – spe­zi­ell für Baden-Würt­tem­berg, aber auch in ganz Deutschland:

  • ESTATIKA Cube

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    Unsere Energieberatung zur Anrechnung im EWärmeG (5 %).