Der Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz sowie jede andere Einrichtung zur leitungsgebundenen Wärmeversorgung von mehreren Gebäuden (bspw. ein nicht-öffentliches Wärmenetz) kann das Erneuerbare-Wärme-Gesetz als Ersatzmaßnahme erfüllen. Dafür muss das Wärmenetz mit 50 % Kraft-Wärme-Kopplung, die gemäß der EU-Richtlinie 2012/27/EU hocheffizient ist, mit 15 % Erneuerbaren Energien oder mit 50 % Abwärme betrieben werden. Die Wärmeproduktion für das Wärmenetz kann auch aus einer Kombination der genannten Möglichkeiten erfolgen.
Der Wärmenetzbetreiber muss dem angeschlossenen Kunden mit einem Nachweis bestätigen, dass die Anforderungen erfüllt sind.
Informationen zu den Wärmenetzen in Baden-Württemberg …
Kombination mit anderen Erfüllungsoptionen
Falls das Wärmenetz, dessen verteilte Wärme die Anforderungen nur teilweise erfüllt und/oder nur einen Anteil des jährlichen Wärmeenergiebedarfs des Gebäudes deckt, ist die Kombination mit anderen Erfüllungsoptionen möglich. Es bieten sich hierbei Maßnahmen an, die unabhängig von der Erzeugereinheit durchführbar sind. Je nach Erfüllungsgrad ist in erster Linie der Sanierungsfahrplan (5 %) und die Keller‑, Außenwand- und Dachdämmung zu nennen. Auch eine gesamtheitliche Dämmung kann bezogen auf das EWärmeG aus BW interessant sein.
Gängige Kombinationen: Sanierungsfahrplan, Kellerdecken-, Außenwand-, Dachdämmung
Stand der Technik – Funktionsweise eines Wärmenetzes
Wärmenetze dienen der leitungsgebundenen Wärmelieferung zur Versorgung von Gebäuden mit Heizung, Warmwasser oder Prozesswärme. Der Transport erfolgt durch ein wärmegedämmtes Rohrsystem. Die thermische Energie wird dabei durch das Medium Wasser oder Dampf vom Wärmeerzeuger zum Verbraucher geführt. Die Wärme für das Wärmenetz kann auf unterschiedliche Art erzeugt werden. So kann die ausgekoppelte Wärme aus Produktionsprozessen wie der Stahlherstellung genutzt werden.
Mit Fernwärme kann eine ganze Stadt versorgt werdenWeitere Wärmequellen sind Müllheizkraftwerke oder Erdgas-KWK-Anlagen. Bei dem Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplung ermöglicht das Wärmenetz die Nutzung der Abwärme, die bei der Stromerzeugung sonst häufig ungenutzt bleibt. Neben der Energiegewinnung aus Gas, Kohle oder Öl steigt der Anteil Erneuerbarer Energien für den Betrieb von Wärmenetzen stetig. So wird bspw. immer häufiger die im Blockheizkraftwerk einer Biogasanlage erzeugte Wärme zur Versorgung eines Nahwärmenetzes genutzt.
Über ein Verteilnetz wird das heiße Medium zu den Verbrauchern transportiert. Der Anschluss der Gebäude an das Wärmenetz geschieht in der Hausanschlussstation und kann direkt oder indirekt erfolgen. Bei einem direkten Anschluss wird das Wasser des Wärmenetzes direkt in die Hausanlage, sprich in das Heizsystem des Gebäudes geleitet. In der Hausanschlussstation werden zuvor der Druck, der Volumenstrom und die Temperatur an die erforderlichen Parameter des Gebäudes angepasst. Bei dem indirekten Anschluss wird die Hausanlage durch einen Wärmetauscher hydraulisch vom Wärmenetz getrennt. Die Wärme wird in dem Wärmetauscher an das Heizungswasser des Gebäudes übertragen und dann mithilfe einer Umwälzpumpe durch die Hausanlage befördert.
Aufgrund der höheren Risiken im Falle eines Rohrbruchs in der Hausanlage, wird der indirekte Anschluss mit einem Wärmetauscher i. d. R. vom Fernwärmeversorger bevorzugt. Für kleinere Nahwärmenetze setzen Fernwärmeversorger häufig auf die direkte Fahrweise. Bei beiden Anschlussvarianten befindet sich ein Wärmemengenzähler in der Hausanschlussstation. Dieser erfasst die vom Gebäude abgenommene Wärme, die dem Kunden dann als sogenannter „Arbeitspreis“ in Rechnung gestellt wird.
Anschluss an ein Nah-/Fernwärmenetz
Bevor man einen Wärmenetzanschluss für das eigene Gebäude in Erwägung zieht, sollte man vorher recherchieren, ob ein Wärmenetz in der entsprechenden Region vorhanden ist. Ist dies der Fall, kann ein Vertrag mit dem Nah-/Fernwärmeversorger abgeschlossen werden. Dieser Vertrag ist nach gesetzlichen Rahmenbedingungen festgelegt und sollte allgemeine Vertragsdaten, eine verständliche Erläuterung der Vertragsinhalte und wesentliche Bedingungen beinhalten.
Hinweis:
Anteilige Gesetzeserfüllung durch einen Wärmenetzanschluss
Wenn nicht der gesamte Wärmeenergiebedarf durch das Wärmenetz gedeckt wird (oder die verteilte Wärme nicht den Anforderungen vollständig entspricht), ist auch eine anteilige Anrechnung nach den §§ 3 Nr. 4 20.6 durch die folgende Formel möglich:
\[\frac{Wärmemenge \: Wärmenetz \:[kWh]}{gesamter \: Wärmeenergiebedarf \:[kWh]}\times15\:\%\:×\:\frac{kwk \:[\%]}{50\:\%}×\frac{Abwärme\:[\%]}{50\:\%}×\frac{Ee\:[\%]}{15\:\%}=Anteil \:Ersatzmaßnahme \:[\%]\]Ee = Anteil Erneuerbare Energien an der Produktion, KWK = Anteil KWK an der Produktion, Abwärme = Anteil Abwärme an der Produktion
Ist der Wert größer oder gleich 15 %, sind die Vorschriften vollständig erfüllt. Ansonsten ist die anteilige Erfüllung folgendermaßen zu berechnen:
\[ \frac{Anteil \: Ersatzmaßnahme \:[\%]}{15 \: \: \% \:}\times100\:\%=Erfüllungsgrad\:[\%]\]