Wärmenetzanschluss im EWärmeG

Der Anschluss an ein Nah- oder Fern­wär­me­netz sowie jede ande­re Ein­rich­tung zur lei­tungs­ge­bun­de­nen Wär­me­ver­sor­gung von meh­re­ren Gebäu­den (bspw. ein nicht-öffent­li­ches Wär­me­netz) kann das Erneu­er­ba­re-Wär­me-Gesetz als Ersatz­maß­nah­me voll­stän­dig erfül­len (15 %). Wär­me­net­ze in Baden-Württemberg …

Dafür muss das Wär­me­netz mit 50 % Kraft-Wär­me-Kopp­lung, die gemäß der EU-Richt­li­nie 2012/​27/​EU hoch­ef­fi­zi­ent ist, mit 15 % Erneu­er­ba­ren Ener­gien oder mit 50 % Abwär­me betrie­ben wer­den. Die Wär­me­pro­duk­ti­on für das Wär­me­netz kann auch aus einer Kom­bi­na­ti­on der genann­ten Mög­lich­kei­ten erfolgen.

Der Wär­me­netz­be­trei­ber muss dem ange­schlos­se­nen Kun­den mit einem bestä­ti­gen, dass die Anfor­de­run­gen erfüllt sind.

Verbindliche Aussagen zum EWärmeG nur von Ihrer unteren Baurechtsbehörde!

Wir möch­ten Sie auf die­ser Web­sei­te nach bes­ten Wis­sen und Gewis­sen über die Anfor­de­run­gen im EWär­meG und die (tech­ni­schen) Erfül­lungs­op­tio­nen infor­mie­ren. Dabei sol­len Wege auf­zeigt wer­den, wie Sie die Vor­ga­ben für Ihr Wohn­ge­bäu­de best­mög­lich rea­li­sie­ren kön­nen. Unse­re Infor­ma­tio­nen kön­nen trotz unse­rer ste­ti­gen Bemü­hun­gen jedoch ver­al­tet oder feh­ler­haft sein und stel­len somit kei­ne Bera­tung dar. Fra­gen Sie für ver­bind­li­che Aus­künf­te die für Sie zustän­di­ge unte­re Baurechtsbehörde.
Exkurs: Stand der Tech­nik – Funk­ti­ons­wei­se eines Wärmenetzes 

Wär­me­net­ze die­nen der lei­tungs­ge­bun­de­nen Wär­me­lie­fe­rung zur Ver­sor­gung von Gebäu­den mit Hei­zung, Warm­was­ser oder Pro­zess­wär­me. Der Trans­port erfolgt durch ein wär­me­ge­dämm­tes Rohr­sys­tem. Die ther­mi­sche Ener­gie wird dabei durch das Medi­um Was­ser oder Dampf vom Wär­me­er­zeu­ger zum Ver­brau­cher geführt. Die Wär­me für das Wär­me­netz kann auf unter­schied­li­che Art erzeugt wer­den. So kann die aus­ge­kop­pel­te Wär­me aus Pro­duk­ti­ons­pro­zes­sen wie der Stahl­her­stel­lung genutzt werden.

Die Erschlie­ßung von Stadt­tei­len oder gan­zen Städ­ten durch ein Wär­me­netz defi­niert in der Regel die Fern­wär­me. Hin­ge­gen bezieht sich Nah­wär­me auf die ört­li­che Erschlie­ßung oder Ver­bin­dung von ein­zel­nen Gebäu­den oder Wohn­sied­lun­gen mit einem Wär­me­netz bzw. einer zen­tra­len Wär­me­er­zeu­gung. Häu­fig wird für alle Wär­me­net­ze der Ober­be­griff Fern­wär­me verwendet.

Wei­te­re Wär­me­quel­len sind Müll­heiz­kraft­wer­ke oder Erd­gas-KWK-Anla­gen. Bei dem Ein­satz von Kraft-Wär­me-Kopp­lung ermög­licht das Wär­me­netz die Nut­zung der Abwär­me, die bei der Strom­erzeu­gung sonst häu­fig unge­nutzt bleibt. Neben der Ener­gie­ge­win­nung aus Gas, Koh­le oder Öl steigt der Anteil Erneu­er­ba­rer Ener­gien für den Betrieb von Wär­me­net­zen ste­tig. So wird bspw. immer häu­fi­ger die im Block­heiz­kraft­werk einer Bio­gas­an­la­ge erzeug­te Wär­me zur Ver­sor­gung eines Nah­wär­me­net­zes genutzt.

Über ein Ver­teil­netz wird das hei­ße Medi­um zu den Ver­brau­chern trans­por­tiert. Der Anschluss der Gebäu­de an das Wär­me­netz geschieht in der Haus­an­schluss­sta­ti­on und kann direkt oder indi­rekt erfol­gen. Bei einem direk­ten Anschluss wird das Was­ser des Wär­me­net­zes direkt in die Haus­an­la­ge, sprich in das Heiz­sys­tem des Gebäu­des gelei­tet. In der Haus­an­schluss­sta­ti­on wer­den zuvor der Druck, der Volu­men­strom und die Tem­pe­ra­tur an die erfor­der­li­chen Para­me­ter des Gebäu­des ange­passt. Bei dem indi­rek­ten Anschluss wird die Haus­an­la­ge durch einen Wär­me­tau­scher hydrau­lisch vom Wär­me­netz getrennt. Die Wär­me wird in dem Wär­me­tau­scher an das Hei­zungs­was­ser des Gebäu­des über­tra­gen und dann mit­hil­fe einer Umwälz­pum­pe durch die Haus­an­la­ge befördert.

Auf­grund der höhe­ren Risi­ken im Fal­le eines Rohr­bruchs in der Haus­an­la­ge, wird der indi­rek­te Anschluss mit einem Wär­me­tau­scher i. d. R. vom Fern­wär­me­ver­sor­ger bevor­zugt. Für klei­ne­re Nah­wär­me­net­ze set­zen Fern­wär­me­ver­sor­ger häu­fig auf die direk­te Fahr­wei­se. Bei bei­den Anschluss­va­ri­an­ten befin­det sich ein Wär­me­men­gen­zäh­ler in der Haus­an­schluss­sta­ti­on. Die­ser erfasst die vom Gebäu­de abge­nom­me­ne Wär­me, die dem Kun­den dann als soge­nann­ter „Arbeits­preis“ in Rech­nung gestellt wird.

Exkurs: Anschluss an ein Nah-/Fern­wär­me­netz

Bevor man einen Wär­me­netz­an­schluss für das eige­ne Gebäu­de in Erwä­gung zieht, soll­te man vor­her recher­chie­ren, ob ein Wär­me­netz in der ent­spre­chen­den Regi­on vor­han­den ist. Ist dies der Fall, kann ein Ver­trag mit dem Nah-/Fern­wär­me­ver­sor­ger abge­schlos­sen wer­den. Die­ser Ver­trag ist nach gesetz­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen fest­ge­legt und soll­te all­ge­mei­ne Ver­trags­da­ten, eine ver­ständ­li­che Erläu­te­rung der Ver­trags­in­hal­te und wesent­li­che Bedin­gun­gen beinhalten.

Je nach Regi­on und Ver­sor­ger, unter­lie­gen die Kos­ten für Nah-/Fern­wär­me star­ken Schwan­kun­gen. In der Regel ent­ste­hen dem Kun­den Kos­ten für die Erstel­lung des Haus­an­schlus­ses und für die Haus­an­schluss­sta­ti­on. Eini­ge Her­stel­ler ver­lan­gen einen zusätz­li­chen Zuschuss für den Aus­bau des Net­zes. Für die Bereit­stel­lung der Ener­gie, wel­che auf die Anschluss­leis­tung in Kilo­watt bezo­gen wird, muss ein Grund­preis gezahlt wer­den. Hin­zu kom­men ein Arbeits­preis pro Kilo­watt­stun­de abge­nom­me­ner Wär­me und ein Mess­preis für die Ermitt­lung des Ver­brauchs und der Abrech­nung. Es soll­te beim Preis­ver­gleich auf Preis­an­pas­sungs­klau­seln geach­tet wer­den. Kon­kre­te Infor­ma­tio­nen erhält man beim aus­ge­wähl­ten Nah-/Fern­wär­me­ver­sor­ger.

Antei­li­ge Berech­nung im EWär­meG – Anschluss an ein Wärmenetz 

Wenn nicht der gesam­te Wär­me­en­er­gie­be­darf durch das Wär­me­netz gedeckt wird (oder die ver­teil­te Wär­me nicht den Anfor­de­run­gen voll­stän­dig ent­spricht), ist auch eine antei­li­ge Anrech­nung nach den §§ 3 Nr. 4 und 20.6 EWär­meG durch die fol­gen­de For­mel möglich:

Anteil Ersatz­maß­nah­me [%] = Wär­me­men­ge Wär­me­netz [kWh] /​ gesam­ter Wär­me­en­er­gie­be­darf [kWh] × 15 % × KWK [%] /​ 50 % × Abwär­me [%] /​ 50 % × EE [%] /​ 15 %

mit EE = Anteil Erneu­er­ba­re Ener­gien an der Pro­duk­ti­on, KWK = Anteil KWK an der Pro­duk­ti­on, Abwär­me = Anteil Abwär­me an der Produktion

Ist der Wert grö­ßer oder gleich 15 %, sind die Vor­schrif­ten voll­stän­dig erfüllt. Ansons­ten ist die antei­li­ge Erfül­lung fol­gen­der­ma­ßen zu berechnen:

Erfül­lungs­grad [%] = Anteil Ersatz­maß­nah­me [%] /​ 15 % × 100 %

Kombination mit anderen Erfüllungsoptionen – beispielsweise mit dem Sanierungsfahrplan

Falls das Wär­me­netz, des­sen ver­teil­te Wär­me die Anfor­de­run­gen nur teil­wei­se erfüllt und/​oder nur einen Anteil des jähr­li­chen Wär­me­en­er­gie­be­darfs des Gebäu­des deckt, ist die Kom­bi­na­ti­on mit ande­ren Erfül­lungs­op­tio­nen mög­lich. Es bie­ten sich hier­bei Maß­nah­men an, die unab­hän­gig von der Erzeu­ger­ein­heit durch­führ­bar sind. Je nach Erfül­lungs­grad ist in ers­ter Linie der Sanie­rungs­fahr­plan (5 %) und die Keller‑, Außen­wand- und Dach­däm­mung zu nen­nen. Auch eine gesamt­heit­li­che Däm­mung kann bezo­gen auf das EWär­meG aus BW inter­es­sant sein.

Der Sanie­rungs­fahr­plan wird mit bis zu 80 % vom Staat bezu­schusst (Eigen­an­teil ab 325 €) und gilt damit als sozialverträglich.

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