Sanierungsfahrplan BaWü – Doppelhaus
Eigenanteil/Effektivpreis (Förderung ist abgezogen) inklusive Mehrwertsteuer. Gültig bis einschließlich Dezember 2024.
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Schnelle Umsetzung
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5 % im EWärmeG
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Förderung ≤ 1.300 €
Persönliche Betreuung & Beratung für Ihren Sanierungsfahrplan
Dipl.-Vw.
Stefan Tiesmeyer
Ansprechpartner
Energiewirtschaft
Dr.-Ing.
Christoph Ebbing
Ansprechpartner
Energieberatung
Eintragungen und Partner
- Gründung
- 2019
- Jahre Berufserfahrung
- 15+
- abgeschlossene Projekte
- 2.000+
Bewertungen
4,88 von 5 Sternen auf SHOPVOTE und Google aus 61 Bewertungen (157 insgesamt).
ShopVoter-2015173
ShopVote
5.00 von 5 Sternen
Top Service,Top Beratung von mir aus 10 ⭐️
Steffen Studte
Google
5.00 von 5 Sternen
Alles zu meiner Zufriedenheit. Kurze , schnelle Kommunikation .klare Empfehlung
Kunden/Kundinnen aus BaWü beauftragen häufig den Sanierungsfahrplan für folgende Gebäude
Leistungsumfang bei ESTATIKA
Unsere Energieeffizienz-Experten/-Expertinnen erstellen Ihren Sanierungsfahrplan.
Individueller Sanierungsfahrplan im EWärmeG
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist eine energetische Bestandsaufnahme und findet deshalb als Teiloption in Höhe von 5 % zur Erfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) in Baden-Württemberg Berücksichtigung – ohne dass die Sanierungsvorschläge umgesetzt werden müssen.
Wir nehmen nach einem Erstgespräch den (energetischen) Bestand vor Ort auf, entwickeln Sanierungsvorschläge und erstellen anschließend den Sanierungsfahrplan (Bericht) inklusive Förderantrag beim BAFA – unter Berücksichtigung von Ihren Präferenzen, sowie den Kosten und Förderoptionen. Die energetischen Möglichkeiten und das Ergebnis des iSFP werden gemeinsam in einem Abschlussgespräch besprochen.
Möchten Sie mit Fördermitteln sanieren? (natürlich KEINE Pflicht!)
Möchten Sie Einzelmaßnahmen − wie eine Dach- oder Außenwanddämmung, einen Tausch der Fenster/Tür uvm. − umsetzen, dann übernehmen wir als Energieeffizienz-Experten/-Expertinnen im Anschluss an den iSFP gerne auch die Fördermittelbeantragung für Ihre Sanierung. Die Fördermittelbeantragung gehört nicht zum Leistungsumfang des iSFP; kann jedoch unkompliziert bei uns beauftragt werden − beispielsweise während der Vor-Ort-Beratung des iSFP.
Durch die Erstellung des iSFP kommen Sie ggf. in den Genuss von einem weiteren Zuschuss in Höhe von 5 % auf die Sanierungskosten (iSFP-Bonus).
Die umgesetzten Maßnahmen können Sie zur weiteren Erfüllung des EWärmeG nutzen (restlichen 10 %).
Informationen zum EWärmeG in Baden-Württemberg
Das EWärmeG gilt nur in Baden-Württemberg. Nach einem Heizungstausch in einem Bestandsgebäude muss der Eigentümer 15 % seiner Wärme über Erneuerbare Energien gewinnen oder alternative Maßnahmen ergreifen (zum Beispiel »Dämmen«).
Eine Erfüllung ist beispielsweise durch die Erstellung eines Sanierungsfahrplanes und anschließender Dämmmaßnahmen an der Außenwand, der Kellerdecke oder dem Dach gegeben. Aber auch die Installation einer Solaranlage uvm. ist zur Erfüllung möglich. Das EWärmeG hält viele weitere Optionen und Kombinationen bereit.