Die Wärmepumpe im Bestand

2016 wur­den knapp 36.500 Neu­bau­ten mit Wär­me­pum­pen aus­ge­stat­tet. Beson­ders nach­ge­fragt ist die Tech­no­lo­gie dabei in Ein- und Mehr­fa­mi­li­en­häu­sern. Vor allem in Baden-Würt­tem­berg erfreut sich der Ein­satz im Neu­bau gro­ßer Beliebt­heit. Auch im EWär­meG ist die­se moder­ne Hei­zungs­art eine aner­kann­te Erfül­lungs­op­ti­on. Den­noch liegt die Nach­fra­ge im Alt­bau weit hin­ter der für Neu­bau­ten. In die­sem Bei­trag wol­len wir auf­zei­gen, wie eine Wär­me­pum­pe auch im Bestand öko­lo­gisch und wirt­schaft­lich sinn­voll ein­ge­setzt wer­den kann, um als Erfül­lungs­op­ti­on im baden-würt­tem­ber­gi­schen Lan­des­ge­setz nach­hal­tig zu sein.

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Die Auswahl der Wärmequelle

Wenn Sie Ihre Heiz­an­la­ge tau­schen müs­sen und sich für den Ein­satz einer Wär­me­pum­pe ent­schei­den, ist es unbe­dingt not­wen­dig, vor­ab das Poten­ti­al Ihres Grund­stücks zu über­prü­fen. Schließ­lich gibt es unter­schied­li­che Wär­me­pum­pen-Vari­an­ten, die sich jeweils ande­ren Quel­len der Wär­me­ge­win­nung bedie­nen: Wär­me aus der Luft, dem Was­ser oder dem Erd­reich. Möch­ten Sie Was­ser als Wär­me­quel­le ein­set­zen, dann unter­su­chen Sie vor­her, ob Ihnen eine aus­rei­chend gro­ße Men­ge an Grund­was­ser zur Ver­fü­gung steht. Außer­dem soll­ten Sie unbe­dingt in Erfah­rung brin­gen, ob Boh­run­gen für einen Grund­was­ser­brun­nen auf Ihrem Grund­stück mög­lich und erlaubt sind. Auch bei Erd­wär­me­pum­pen bedarf es eini­ges an Vor­über­le­gun­gen. Ihr Grund­stück muss bspw. groß genug sein, um Flä­chen­kol­lek­to­ren zu instal­lie­ren. Die­se müs­sen wie­der­um etwa 1,5 m tief im Erd­reich ver­gra­ben wer­den. Auf die­ser Flä­che ist es dann nicht gestat­tet etwas zu bau­en, wohl aber wur­zel­fla­che Gewäch­se zu pflan­zen. Der Ein­satz von Flä­chen­kol­lek­to­ren ergibt also dann Sinn, wenn Sie Ihren Gar­ten ohne­hin neu gestal­ten wollen.

Am ein­fachs­ten zu erschie­ßen und des­halb wohl auch beson­ders beliebt beim Ein­satz im Alt­bau, ist Luft als Wär­me­quel­le. Auch hier gibt es unter­schied­li­che Vari­an­ten von Wär­me­pum­pen, deren Effi­zi­enz sich nach den ört­li­chen Gege­ben­hei­ten rich­tet. Auch wenn die­se Tech­no­lo­gien die gerings­ten Inves­ti­ti­ons­kos­ten mit sich brin­gen, sind sie nicht immer die wirt­schaft­lich bes­te Lösung. Erd­ge­kop­pel­te Wär­me­pum­pen erzie­len bspw. eine höhe­re Jah­res­ar­beits­zahl (JAZ) und sind so effek­ti­ver. Sie ren­tie­ren sich also nach einem län­ge­ren Ein­satz. Die­se Ren­di­te ist dar­über hin­aus dadurch gewähr­leis­tet, dass Erd­wär­me­pum­pen eine sehr hohe Lebens­er­war­tung haben – damit stei­gern Sie auch gleich den Wert Ihrer Immo­bi­lie über Gene­ra­tio­nen hinweg.

Technische Voraussetzungen prüfen

Nicht nur die ört­li­chen, son­dern auch die tech­ni­schen Gege­ben­hei­ten heißt es vor dem Kauf der geeig­ne­ten Wär­me­pum­pe zu über­prü­fen. Wär­me­pum­pen wer­den näm­lich vor allem des­halb bevor­zugt in Neu­bau­ten ein­ge­setzt, weil die­se beson­ders gut gedämmt und iso­liert sind. Eine gute Däm­mung soll­te Ihr Gebäu­de des­halb auch mit­brin­gen, um einen effi­zi­en­ten Betrieb der Wär­me­pum­pe zu gewähr­leis­ten. Eine hohe JAZ ist dabei Grund­vor­aus­set­zung: Ein Wert von 4,0 oder bes­ser gilt hier als effi­zi­ent. Sie soll­ten des­halb vor­her über­prü­fen las­sen, ob die Ein­hal­tung einer sol­chen JAZ bei Ihrem Gebäu­de mög­lich ist. Im Nach­hin­ein kön­nen Sie die­se durch den Ein­bau von Strom- und Wär­me­men­gen­zäh­lern selbst errechnen.

Für vie­le Bestands­ge­bäu­de-Besit­zer ist der Ein­bau einer Wär­me­pum­pe auch des­halb so unat­trak­tiv, weil das Vor­ur­teil kur­siert, Wär­me­pum­pen sei­nen bei älte­ren Radia­to­ren nicht effek­tiv. Das stimmt so nicht ganz. Beson­ders effek­tiv ist die Tech­no­lo­gie bei Flä­chen­heiz­sys­te­men wie Wand- und Fuß­bo­den­hei­zung, da die­se eine gerin­ge Vor­lauf­tem­pe­ra­tur benö­ti­gen, um einen Raum zu behei­zen. Wär­me­pum­pen errei­chen eine Vor­lauf­tem­pe­ra­tur von ca. 50° Cel­si­us. Das reicht zur Warm­was­ser­be­rei­tung meist aus. Die Heiz­kör­per soll­ten Sie aber vor­ab über­prü­fen, um zu gewähr­leis­ten, dass Ihre Wär­me­pum­pe nicht im Nach­hin­ein zur Kos­ten­fal­le mutiert. Falls Sie Ihre Ther­mo­stat­ven­ti­le im Win­ter nie voll­stän­dig auf­dre­hen, weil Ihr Gebäu­de sonst über­hitzt, ist dies aber ein Indiz dafür, dass Sie Ihre Vor­lauf­tem­pe­ra­tur dros­seln könn­ten. Der Ein­satz einer Wär­me­pum­pe in Kom­bi­na­ti­on mit Ihren bestehen­den Heiz­kör­pern ist dann öko­no­misch und öko­lo­gisch möglich.

Schal­ten Sie an einem kal­ten Tag die Vor­lauf­tem­pe­ra­tur Ihres Heiz­kes­sels auf 50 bis 55° Cel­si­us und dre­hen Sie die Ther­mo­stat­ven­ti­le voll auf. Wird eine Raum­tem­pe­ra­tur von 21° Cel­si­us erreicht, sind Ihre Heiz­kör­per für den Betrieb durch jede Nie­der­tem­pe­ra­tur-Wär­me­pum­pe geeignet.

Wärmepumpen und anderen Erfüllungsoptionen

Für die Erfül­lung des EWär­meG aus Baden-Würt­tem­berg reicht bei elek­trisch betrie­be­nen Wär­me­pum­pen eine JAZ von 3,5 aus. Bei brenn­stoff­be­trie­be­nen Wär­me­pum­pen liegt der erfor­der­li­che Wert bei 1,2. Wird die­ses nicht erreicht, so muss die Wär­me­pum­pe mit einer ande­ren Erfül­lungs­op­ti­on kom­bi­niert wer­den. Geeig­net sind hier­für Solar­ther­mie oder Gas- und Ölhei­zung. Die letz­ten bei­den Optio­nen bie­ten sich vor allem dann an, wenn ein vor­han­de­ner Heiz­kes­sel noch funk­ti­ons­fä­hig ist. Bei einem geschick­ten Ein­satz des biva­len­ten Sys­tems unter­stützt der Heiz­kes­sel die Wär­me­pum­pe dann, wenn die­se auf­grund von nied­ri­gen Tem­pe­ra­tu­ren der Wär­me­quel­le nicht effi­zi­ent arbei­ten würde.

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  • Verbindliche Aussagen zum EWärmeG nur von Ihrer unteren Baurechtsbehörde!

    Wir möchten Sie mit diesem Ratgeber – hochgeladen am 27. Juli 2019 – nach besten Wissen und Gewissen über die Anforderungen im EWärmeG, die Erfüllungsoptionen und angrenzende Themen informieren. Unsere Informationen können trotz unserer stetigen Bemühungen jedoch veraltet oder fehlerhaft sein und stellen somit keine Beratung dar. Fragen Sie für verbindliche Auskünfte zum EWäremG die für Sie zuständige untere Baurechtsbehörde.

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