Erneuerbare-Wärme-Gesetz – Baden-Württemberg vs. Österreich

Wohngebäudeeigentümer:innen im Länd­le sind zuwei­len ver­wirrt. Wol­len sich Betrof­fe­ne aus Baden-Würt­tem­berg im Inter­net zum Erneu­er­ba­re-Wär­me-Gesetz infor­mie­ren, »spu­cken« Such­ma­schi­nen neu­er­dings auch Ergeb­nis­se für Eigenheimbesitzer:innen aus Öster­reich aus. Wenn man dann nicht genau hin­schaut, kann es zu unge­woll­ten Miss­ver­ständ­nis­sen kom­men. Wir klä­ren mit die­sem Rat­ge­ber auf!

Sanierungsfahrplan gewünscht?5 % im EWärmeG aus BaWü

Seit Ende 2022 gibt es zwei Erneu­er­ba­re-Wär­me-Geset­ze. Zum seit 2010 gül­ti­gem Erneu­er­ba­re-Wär­me-Gesetz aus BaWü gesellt sich neu­er­dings die namens­glei­che Vari­an­te aus Öster­reich. Wäh­rend Baden-Würt­tem­berg zur Nut­zung von Erneu­er­ba­ren Ener­gien im Bestands­bau ver­pflich­tet, setzt das öster­rei­chi­sche Pen­dant auf ein kom­plet­tes Ver­bot von fos­si­len Heiz­an­la­gen im Neu- sowie Bestandsbau.

Erneuerbare-Wärme-Gesetz in der Übersicht

Das Erneu­er­ba­re-Wär­me-Gesetz (EWär­meG) aus Baden-Würt­tem­berg ist ein Lan­des­ge­setz, das besagt, dass Gebäu­de, die vor dem 1. Janu­ar 2009 errich­tet wur­den, nach einem Hei­zungs­tausch mit 15 % Erneu­er­ba­ren Ener­gien hei­zen oder Ersatz­maß­nah­men nach­wei­sen müs­sen. Eigentümer:innen haben die Wahl zwi­schen ver­schie­de­nen Optio­nen, um die Vor­ga­ben (ggf. auch als Kom­bi­na­ti­on) zu erfül­len: die Instal­la­ti­on einer Wär­me­pum­pe oder Solar­ther­mie­an­la­ge, der Ein­bau einer Pel­let- oder Holz­hei­zung, eine effi­zi­en­te­re Däm­mung, der Ein­satz von Bio­gas oder Bio­öl, die Nut­zung von Kraft-Wär­me-Kopp­lungs­a­na­gen oder die Instal­la­ti­on von einer Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge. Ein Sanie­rungs­fahr­plan kann zur teil­wei­sen Erfül­lung eben­falls erstellt werden.

Das Erneu­er­ba­re-Wär­me-Gesetz (EWG) aus Öster­reich soll das Ziel haben, den Über­gang von fos­si­len zu erneu­er­ba­ren Heiz­sys­te­men zu beschleu­ni­gen. Es soll sowohl die Errich­tung von umwelt­freund­li­chen Heiz­sys­te­men in neu­en Gebäu­den als auch deren Umstel­lung in bestehen­den Gebäu­den regeln. Durch För­de­run­gen und Zuschüs­se sol­len Eigentümer:innen unter­stützt wer­den, um auf kli­ma­freund­li­che Heiz­sys­te­me umzu­stei­gen. Der Ent­wurf zum EWG ist Teil der Bemü­hun­gen, die Kli­ma­neu­tra­li­tät in Öster­reich zu erreichen.

Wir sind Energieberater:innen für Baden-Württemberg

Bei uns auf der Web­sei­te geht es aus­schließ­lich um das EWär­meG in Baden-Würt­tem­berg und des­sen Erfül­lung. Für Inter­es­sier­te Leser:innen, bspw. aus Öster­reich, fas­sen wir jedoch im Fol­gen­den die wich­tigs­ten Punk­te zum öster­rei­chi­schem Namens­vet­ter zusammen.

Das österreichische EWG

Am 2. Novem­ber 2022 ging in Öster­reich der Ent­wurf des Erneu­er­ba­re-Wär­me-Geset­zes (EWG) durch den Minis­ter­rat und wird als nächs­tes im Par­la­ment behan­delt. Das EWG hat das Ziel, den Über­gang von fos­si­len zu erneu­er­ba­ren Heiz­sys­te­men zu beschleu­ni­gen. Es ist ein wich­ti­ger Hebel für eine erfolg­rei­che Wär­me­wen­de und regelt sowohl die Errich­tung von umwelt­freund­li­chen Heiz­sys­te­men in neu­en Gebäu­den als auch deren Umstel­lung in bestehen­den Gebäuden

Nach dem Beschluss des Minis­ter­rats wird die Vor­la­ge der Regie­rung an das Par­la­ment über­ge­ben. Hier ist eine Zwei-Drit­tel-Mehr­heit zum Beschluss erforderlich.

Im Jahr 2019 war der Gebäu­de­sek­tor (Wohn- und gewerb­li­che Gebäu­de) in Öster­reich für Treib­haus­gas­emis­sio­nen in Höhe von 8,1 Mil­lio­nen Ton­nen CO2-Äqui­va­lent ver­ant­wort­lich, was etwa 10 % der öster­rei­chi­schen Gesamt­emis­sio­nen aus­macht. Dar­über hin­aus wer­den rund 41 % des Gesamt­ener­gie­nut­zung für Raum­hei­zung und Warm­was­ser im Gebäu­de­sek­tor durch fos­si­len Brenn­stoff bereit­ge­stellt. Um die Kli­ma­neu­tra­li­tät bis 2040 zu errei­chen, müs­sen die­se auf kli­ma­freund­li­che Alter­na­ti­ven umge­stellt werden.

Die Bun­des­re­gie­rung hat das Erneu­er­ba­re-Wär­me-Gesetz ver­ab­schie­det, um die Dekar­bo­ni­sie­rung der Raum­hei­zung bis 2040 zu regeln. Auf­grund des rus­si­schen Angriffs­krie­ges auf die Ukrai­ne und der hohen Abhän­gig­keit von rus­si­schem Erd­gas hat die Bun­des­re­gie­rung sich für einen schnel­le­ren Aus­stieg aus mit Erd­gas betrie­be­nen Heiz­sys­te­men ent­schie­den. Ab 2023 dür­fen in Neu­bau­ten kei­ne Hei­zun­gen mit fos­si­len Brenn­stof­fen mehr ein­ge­baut werden.

Was soll das Erneuerbare-Wärme-Gesetz in Österreich regeln?

  • Zen­tra­le Öl- und Koh­le­hei­zun­gen sind seit 2020 bereits in Neu­bau­ten ver­bo­ten. Ab 2023 dür­fen in Neu­bau­ten gene­rell kei­ne zen­tra­len oder dezen­tra­len Hei­zun­gen mehr errich­tet wer­den, die mit fos­si­len Brenn­stof­fen betrie­ben wer­den. Für bereits geneh­mig­te, geplan­te oder in Bau befind­li­che Gebäu­de gibt es Ausnahmen.
  • Ab 2023 müs­sen kaput­te Hei­zun­gen, die mit fos­si­len Brenn­stof­fen betrie­ben wer­den, durch kli­ma­freund­li­che Sys­te­me ersetzt werden.
  • Die ver­bind­li­che Still­le­gung von beson­ders alten Koh­le- und Ölhei­zun­gen beginnt im Jahr 2025. Zunächst mit allen Ölhei­zun­gen, die älter als 1980 sind.
  • Alle Koh­le- und Ölhei­zun­gen müs­sen bis 2035 still­ge­legt werden.
  • Bis 2040 soll in Öster­reich die Kli­ma­neu­tra­li­tät erreicht wer­den, daher ist auch die Still­le­gung aller fos­sil betrie­be­nen Gas­hei­zun­gen notwendig.
  • Eigentümer:innen von dezen­tral beheiz­ten Woh­nun­gen sol­len die Mög­lich­keit erhal­ten, an ein umwelt­freund­li­ches zen­tra­les Wär­me­ver­sor­gungs­sys­tem ange­schlos­sen zu werden.

Förderungen zur Erfüllung des EWG in Planung

Das groß ange­leg­te »Aus­tausch­pro­gramm« wird durch umfang­rei­che För­de­run­gen vom öster­rei­chi­schen Bund unter­stützt, wie zum Bei­spiel mit einem fixen Betrag von 7.500 Euro beim Umstieg von alten Öl- und Gas­hei­zun­gen in einem Ein­fa­mi­li­en­haus. Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser wer­den eben­falls geför­dert (bis zu 50 %). Wei­te­re Zuschüs­se gibt es auf Bun­des­län­der-Ebe­ne. Men­schen mit gerin­gem Ein­kom­men kön­nen sogar bis zu 100 % der Kos­ten geför­dert bekommen.

  • Verbindliche Aussagen zum EWärmeG nur von Ihrer unteren Baurechtsbehörde!

    Wir möchten Sie mit diesem Ratgeber – hochgeladen am 8. Dezember 2022 – nach besten Wissen und Gewissen über die Anforderungen im EWärmeG, die Erfüllungsoptionen und angrenzende Themen informieren. Unsere Informationen können trotz unserer stetigen Bemühungen jedoch veraltet oder fehlerhaft sein und stellen somit keine Beratung dar. Fragen Sie für verbindliche Auskünfte zum EWäremG die für Sie zuständige untere Baurechtsbehörde.

    Kundenmeinungen

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    Tatjana Fedorenko

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    Die ESTATIKA GmbH ist ein bundesweit tätiges Ingenieurbüro für Energieberatung mit zertifizierten Energieeffizienz-Experten/-Expertinnen des Bundes.

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    Folgende Energieberatungsleistungen bieten wir an – speziell für Baden-Württemberg, aber auch in ganz Deutschland: