Die App des Umweltministeriums Baden-Württemberg im Kurzüberblick

Der Ener­gie­be­ra­ter steht vor der Tür, inspi­ziert Ihr Haus und zeigt Ihnen … zwei … drei Optio­nen auf durch wel­che Umrüs­tung Sie nun am bes­ten das EWär­meG erfül­len kön­nen. Sie ver­ste­hen nur Bahn­hof. Vor Ihrem vir­tu­el­len Auge wer­den immer mehr Zif­fern von Ihrem Kon­to gestri­chen… Genau vor die­ser Situa­ti­on kann Sie die App bewahren.

Sanierungsfahrplan gewünscht?Teilerfüllung im EWärmeG (5 %)

Das Gesetz immer in der Tasche

Das vom Land Baden-Würt­tem­berg geför­der­te Infor­ma­ti­ons­pro­gramm Zukunft Alt­bau hat eine App ent­wi­ckelt, wel­che einen ein­fa­chen Zugriff auf alle rele­van­ten Infor­ma­tio­nen zum Gesetz erlaubt. Die für mobi­le End­ge­rä­te wie Smart­phones und Tablets aus­ge­rich­te­te Appli­ka­ti­on wur­de extra für Betrof­fe­ne, Hand­wer­ker und Ener­gie­be­ra­ter kon­zi­piert, von Exper­ten geprüft und kos­ten­frei bereit­ge­stellt. Die App umfasst nicht nur den gesam­ten Geset­zes­text im Über­blick, son­dern auch Infor­ma­tio­nen rund um das The­ma För­de­rung und Bera­tung. Auch wer­den die Erfül­lungs­op­tio­nen sowohl für Wohn- also auch für Nicht-Wohn­ge­bäu­de über­sicht­lich auf­ge­zeigt. Der Down­load eines Excel-Bera­tungs­tools, wel­ches Hand­wer­kern und Ener­gie­be­ra­tern eine Hil­fe­stel­lung für Ihre Arbeit gibt, ist eben­falls mög­lich. Ins­ge­samt ver­hilft die App dazu, alles rund ums The­ma Erneu­er­ba­re-Wär­me-Gesetz digi­tal abzu­ru­fen. Man hat das Gesetz damit immer griff­be­reit und kann schnell und ein­fach alle wich­ti­gen Infos abru­fen. Pein­li­che Situa­tio­nen, in denen man kei­nen ande­ren Aus­weg weiß, als den Ener­gie­be­ra­ter mit gro­ßen Augen anzu­se­hen, gehö­ren damit der Ver­gan­gen­heit an. Mit der App von Zukunft Alt­bau wird jeder zum Experten.

Das sind die Vorteile der App von Zukunft Altbau

In der App sind die Richt­li­ni­en des Umwelt­mi­nis­te­ri­ums BW zum The­ma Kli­ma­schutz ein­fach erklärt und auf­be­rei­tet. Ein über­sicht­li­ches Lay­out ver­spricht eine schnel­le Navi­ga­ti­on durch alle The­men­be­rei­che des Wär­me­ge­set­zes. Das EWär­meG wird dadurch kos­ten­frei und digi­tal abruf­bar. Ein kla­rer Vor­teil also, wenn man schnell und ein­fach die rich­ti­gen Ant­wor­ten zu kom­pli­zier­ten Para­gra­phen und Erfül­lungs­op­tio­nen braucht. Außer­dem beinhal­tet sie Infor­ma­tio­nen zu Bera­tungs- und För­der­mög­lich­kei­ten. Durch Wei­ter­lei­tun­gen zu rele­van­ten Akteu­ren fin­det der Nut­zer schnell den rich­ti­gen Ansprech­part­ner. Auch der Down­load-Bereich für das Excel-Bera­tungs­tool ist ein Mehr­wert für jeden User. Vor allem Hand­wer­ker und Ener­gie­be­ra­ter haben die­ses Werk­zeug zur indi­vi­du­el­len Auf­be­rei­tung der Erfül­lungs­op­tio­nen gleich digi­tal zur Hand. Etwas über­sicht­li­cher ist die­ses natür­lich auf dem Tablet, als auf dem kom­pak­ten Smartphone.

Das geht noch besser

Auch wenn die App jeden Inter­es­sier­ten ein­fach und sicher durch den Para­gra­phen-Dschun­gel des Geset­zes lotst, könn­te das Poten­ti­al der Anwen­dung noch bes­ser aus­ge­schöpft wer­den. Eine App ermög­licht schließ­lich viel Inter­ak­ti­ons­spiel­raum. Bis­her bie­tet sie ganz klar einen grö­ße­ren Mehr­wert für Hand­wer­ker und Ener­gie­be­ra­ter – vor allem durch den Ein­be­zug des Excel-Tools. Für Betrof­fe­ne könn­te sie den Umgang mit dem EWär­meG aber noch stär­ker ver­ein­fa­chen. Wie wäre es also mit einem Berech­nungs­tool, bei dem jeder Haus­be­sit­zer die Eck­da­ten zu sei­nem Gebäu­de ein­tra­gen kann und dann die Effi­zi­enz oder die Kos­ten einer jeden Erfül­lungs­op­ti­on auf­ge­zeigt bekommt? Auch eine Warn­funk­ti­on wäre denk­bar, falls man das Gesetz durch eine geplan­te Umrüs­tung gar nicht rich­tig erfüllt. Die­se wür­de zum Bei­spiel bei Bio­gas anschla­gen, wenn der gewünsch­te Tarif nicht der Geset­zes­er­fül­lung ent­spricht, weil er das fal­sche Gas beinhal­tet. Gleich­zei­tig könn­te die App dann anzei­gen, dass die Richt­li­ni­en durch den rei­nen Bezug von Bio­gas noch nicht gänz­lich erfüllt sind. Die Anwen­dung wür­de dann mög­li­che Erfül­lungs­kom­bi­na­tio­nen anzei­gen, wie zum Bei­spiel den Ein­be­zug eines Sanie­rungs­fahr­plans.

Außer­dem ist die App bis­her eine rei­ne Infor­ma­ti­ons­platt­form des baden-würt­tem­ber­gi­schen Umwelt­mi­nis­te­ri­ums. Inter­es­sant wäre es, wenn man gleich durch die App aktiv wer­den könn­te. Zum Bei­spiel durch die Ver­knüp­fung mit Anbie­tern. Durch einen Klick könn­te man so dann auch gleich den Nach­weis zur Erfül­lung der Vor­schrif­ten aus Baden-Würt­tem­berg anfor­dern. Außer­dem könn­te man durch die Anga­be der Post­leit­zahl gleich ange­zeigt bekom­men, zu wel­cher unte­ren Bau­rechts­be­hör­de man Kon­takt auf­neh­men muss. Das wür­de jedem Betrof­fe­nen lan­ge Recher­che­zei­ten ersparen.

Gleich­zei­tig wäre es mög­lich, eine Anfra­ge-Ange­bots-Platt­form zu inte­grie­ren. Sobald man sich für eine Erfül­lungs­op­ti­on ent­schie­den hat, kann man auf die­ser eine Anfra­ge an Hand­wer­ker aus der Regi­on ver­öf­fent­li­chen. Die­se wür­den dann wie­der­um Ange­bo­te zur Durch­füh­rung der Umrüs­tung abge­ben. So fin­det man durch die App schnell und ein­fach zum rich­ti­gen Hand­wer­ker und kann das Gesetz mit weni­gen Klicks erfüllen.

Sanierungsfahrplan gewünscht?Teilerfüllung im EWärmeG (5 %)

Fazit

Die App ist wirk­lich eine super Navi­ga­ti­ons­hil­fe, um sich mit dem kom­pli­zier­ten Gesetz ver­traut zu machen. Sie bie­tet vie­le Infor­ma­tio­nen schnell und ein­fach auf­be­rei­tet. Ob Ener­gie­be­ra­ter oder ein­fa­cher Bür­ger, mit der Anwen­dung des Umwelt­mi­nis­te­ri­ums Baden-Würt­tem­berg ist jeder immer gut infor­miert und fin­det schnell die Lösung zu jedem Pro­blem. Trotz­dem: Mehr Inter­ak­ti­on wäre schön! Apps haben so viel Poten­ti­al um dem Nut­zer das Leben zu ver­ein­fa­chen. So auch die­se! Die App ist ein guter Start, wir hof­fen auf noch mehr gute Updates.

Hier geht es zur App (Web­sei­te lässt sich nur auf Smart­phones und Tablets öff­nen, da Desk­top-Brow­ser blo­ckiert werden) 

  • Verbindliche Aussagen zum EWärmeG nur von Ihrer unteren Baurechtsbehörde!

    Wir möchten Sie mit diesem Ratgeber – hochgeladen am 17. September 2019 – nach besten Wissen und Gewissen über die Anforderungen im EWärmeG, die Erfüllungsoptionen und angrenzende Themen informieren. Unsere Informationen können trotz unserer stetigen Bemühungen jedoch veraltet oder fehlerhaft sein und stellen somit keine Beratung dar. Fragen Sie für verbindliche Auskünfte zum EWäremG die für Sie zuständige untere Baurechtsbehörde.

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